als für die Aufnahme eines Hochschulstudiums
hinreichender Sprachnachweis anerkannt wurden;
h) das Kleine (KDS) und das Große Deutsche Sprachdiplom (GDS) des Goethe-Instituts
page
Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom
12.05.2015, VIII.3-H3311.AW-11/17556.
Amberg, 16. Juni 2015
Prof. Dr. Erich Bauer
Die Zweite Satzung zur [...] Bayerischen Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom
11.06.2015, Nr. X.2-H3412.1.AW/9/7.
Amberg, 23. Juni 2015
Prof. Dr. Erich Bauer
Präsident
Die Satzung über
Studiensemester angerechnet werden, sollen einen Arbeitsumfang von 560
Stunden ((20 - 6) Wochen x 40 h/Wo) umfassen, dies entspricht 3,5 Monaten in Vollzeit.
5Über das Projekt ist eine Dokumentation mit
Konvents in geeigneter Weise. Im Übrigen ist der studentische Konvent auf Verlangen von
mindestens 25 v. H. seiner Mitglieder binnen 14 Tagen einzuberufen.
(4) Innerhalb einer angemessenen Frist nach den Wahlen
das Bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft
und Kunst vom 08.12.2013 (C9-H3311.AW-11/26 904).
Amberg, 17.01.2014
Prof. Dr. Erich Bauer
Präsident
Die
Bundesrepublik Deutschland (Feststellungsprüfung des Studienkollegs - FSP);
g. ÖSD Zertifikat B2
h. die erfolgreich bestandene Deutschprüfung B2 im Rahmen des Vorbereitungskurses
PropädeutikumPLUS
Workloads)
d) Lehrende/Modulverantwortliche
e) Zugangsvoraussetzungen
f) Lernziele
g) Lehrinhalte
h) Studien- und Prüfungsleistungen
i) die Unterrichts- und Prüfungssprache in den einzelnen Modulen
Bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultus,
Wissenschaft und Kunst vom 10.09.2014 (VIII.3 – H3311.AW-11/15236).
Amberg, 19.09.2014
Prof. Dr. Erich Bauer
Präsident
Die Satzung
Abgabe und/oder Kolloquium im zweiten Monat nach Semesterbeginn: es fallen ermäßigte Studiengebühren
i.H.v. € 1.000 an.
Abgabe und/oder Kolloquium nach Ende des zweiten Monats nach Semesterbeginn: es [...]
Studium)
Mengenrabatt
Mehrere Mitarbeiter eines Unternehmens im „Standard-Kurs“, d.h. der Kurs ist nicht für das
Unternehmen individuell konzipiert, wenn das Unternehmen zahlt
Workloads)
d) Lehrende/Modulverantwortliche
e) Zugangsvoraussetzungen
f) Lernziele
g) Lehrinhalte
h) Studien- und Prüfungsleistungen
i) die Unterrichts- und Prüfungssprache in den einzelnen Modulen
Studiensemester angerechnet werden, sollen einen Arbeitsumfang von 560
Stunden ((20 - 6) Wochen x 40 h/Wo) umfassen, dies entspricht 3,5 Monaten in Vollzeit.
5Über das Projekt ist eine Dokumentation mit
f. IELTS (Academic & General): ≥6
page
g. Oxford Test of English: ≥130
h. PTE Academic: ≥65
i. Telc English: ≥B2/C1 University
j. TOEFL iBT* (keine Home
Genehmigung des Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst vom 21.05.2012, Nr. E 2-H3412.1.AW/6/7.
Amberg, 12. Juni 2012
Prof. Dr. Erich Bauer
Präsident
Die Satzung über
Workloads)
d) Lehrende/Modulverantwortliche
e) Zugangsvoraussetzungen
f) Lernziele
g) Lehrinhalte
h) Studien- und Prüfungsleistungen
i) die Unterrichts- und Prüfungssprache in den einzelnen Modulen
Studiensemester angerechnet werden, sollen einen Arbeitsumfang von 560
Stunden ((20 - 6) Wochen x 40 h/Wo) umfassen, dies entspricht 3,5 Monaten in Vollzeit.
5Über das Projekt ist eine Dokumentation mit
Abgabe und/oder Kolloquium im zweiten Monat nach Semesterbeginn: es fallen ermäßigte Studiengebühren
i.H.v. € 1.000 an.
• Abgabe und/oder Kolloquium nach Ende des zweiten Monats nach Semesterbeginn: es
5 Leistungspunkte
umfasst. Pro Leistungspunkt wird ein Arbeitsaufwand für die Studierenden von 30 h unterstellt.
(4) Das Studium ist in Studienabschnitte aufgeteilt, die den Studienfortschritt d [...] e Hilfsmittel
Aufteilung des Workload
(150 Zeitstunden)
Präsenzzeit: XX (pro 1 SWS = 15 h)
Vor- und Nachbereitung: XX
Leistungsnachweise: XX
Klausurvorbereitung: XX
Interna [...] 3 Seite 48
e) Dauer
f) Häufigkeit des Angebots
g) Studien- und Prüfungsleistungen
h) Gewichtung für die Bildung der Modul-Gesamtnote
i) Gewichtung für die Bildung der Zeugnis-Gesamtnote
tliche
e) Zugangsvoraussetzungen
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Seite 4/9
f) Lernziele
g) Lehrinhalte
h) Studien- und Prüfungsleistungen
i) die Unterrichts- und Prüfungssprache in den einzelnen Modulen
Genehmigung
des Bayer. Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst vom 09. 11. 2005, Nr. XI/3-H 3444.AW.9-11/40677.
Weiden, 23. November 2005
Prof. Dr. Erich Bauer
Präsident
page [...] Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst durch Schreiben
vom 21.11.2005, Az.: XI/3-H 3441.AW-11/39788.
Amberg, 11.01.2006 Hof, 11.01.2006
Prof. Dr. Bauer Prof. Dr. Lehmann
Abgabe und/oder Kolloquium im zweiten Monat nach Semesterbeginn: es fallen ermäßigte Studiengebühren
i.H.v. € 1.000 an.
• Abgabe und/oder Kolloquium nach Ende des zweiten Monats nach Semesterbeginn: es
Genehmigung des Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst vom 09.05.2006 Nr. X/2-
H3412.1.AW – 11/12 689.
Amberg, 1. Juni 2006
Prof. Dr. Erich Bauer
Präsident
Die Satzung über
Konvents in geeigneter Weise. Im Übrigen ist der studentische Konvent auf Verlangen von
mindestens 25 v. H. seiner Mitglieder binnen 14 Tagen einzuberufen.
(4) Innerhalb einer angemessenen Frist nach den Wahlen
technik 4 5 2 SU, Ü
schrP, 60 – 120 und/oder
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s. MH 1 s. MH
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T14 Kunststoffverarbeitung 4 5 2 SU, Ü
schrP, 60 – 120 und/oder
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s. MH 1 s [...] n für die Zulassung
e) Dauer
f) Häufigkeit des Angebots
g) Studien- und Prüfungsleistungen
h) Gewichtung für die Bildung der Modul-Gesamtnote
i) Gewichtung für die Bildung der Zeugnis-Gesamtnote [...] lehre 6 6 1 SU, Ü
schrP, 60 – 120 und/oder
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s. MH 1 s. MH
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W2 Finanz- und Investitionswirtschaft 4 5 3 SU, Ü
schrP, 60 – 120 und/oder
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gs - FSP”
eingefügt.
(3) Buchstaben g und h werden gestrichen.
(4) Die bisherigen Buchstaben i. und j. werden g. und h.
(5) Im neuen Buchstaben h. wird nach dem Wort „des“ das Wort
„Vorbere
g des Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst vom 05.05.2010, Nr. E 2-
H3412.1.AW/4/11.
Amberg, 28. Mai 2010
Prof. Dr. Erich Bauer
Präsident
Die Satzung über