folgt geändert:
1. § 5 wird wie folgt geändert:
In der Überschrift werden die Worte „Vorpraktikum und“ gestrichen.
Der Absatz 1 wird gestrichen. Der bisherige Absatz 2 wird zukünftig der einzige
in der Regel einer Arbeitszeit von 30 Stunden.
§ 5
Vorpraktikum und praktisches Studiensemester
(1) 1Das Vorpraktikum umfasst insgesamt mindestens 6 Wochen. 2Es ist vor oder während des [...] Beginn des Bewerbungsverfahrens
bekannt gegeben.
(3) Erforderlich ist die Ableistung eines Vorpraktikums vor oder während des Studiums, dessen
Ausgestaltung in § 5 Abs. 1 geregelt ist.
(4) [...] dung in einem technischen Beruf
nachweisen können, können einen Antrag auf Anrechnung als Vorpraktikum stellen. ²Ebenso
können AbsolventInnen von Fachoberschulen einen Antrag auf Anrechnung der
Module sowie des Praxissemesters werden im Modulhandbuch
festgelegt.
page
3
§ 5
Vorpraktikum und Praxissemester
(1) Vor Studienbeginn oder in den vorlesungsfreien Zeiten des ersten S [...] praktikum mit einer dem Studiengang entsprechenden praktischen Tätigkeit zu absolvieren.
Das Vorpraktikum dauert mindestens sechs Wochen und wird nicht mit ECTS-Punkten kre-
ditiert.
(2) Das Pra [...] bestanden.
(2) Der Eintritt in den zweiten Studienabschnitt setzt voraus, dass
1. das Vorpraktikum abgeleistet wurde, und
page
4
2. in den Modulen des ersten Studienabschnitts
it Intern oder extern (Hoch-
schule, Unternehmen etc.)
Vorpraktikum Bis zum Ende des zweiten
Semesters muss ein 6-wöchiges
Vorpraktikum absolviert sein.
Grundstudium 4 Semester,
1 Praxissemester
it Intern oder extern (Hoch-
schule, Unternehmen etc.)
Vorpraktikum Bis zum Ende des zweiten
Semesters muss ein 6-wöchiges
Vorpraktikum absolviert sein.
Grundstudium 4 Semester,
1 Praxissemester
Wesentliche Teile des ersten Studienabschnittes müssen abgeschlossen sein
- abgeschlossenes Vorpraktikum
- mindestens 70 ECTS aus den Modulen Nr. 1.1 bis 1.10, 2.1 bis 2.13, 3.1, 3.3, 5.1 und 5.2
...................................................................................... 40
VORPRAKTIKUM ............................................................................................. [...] Bachelor-Studiengang Erneuerbare Energien
Modulhandbuch
Seite 41 von 45
Vorpraktikum; Basic Practical Training
ECTS-Punkte ---
Umfang (SWS) 12 Wochen im Betrieb
Modulver [...] Abhängig vom jeweiligen Praktikumsbetrieb
Veranstaltungstyp,
Lehrmethoden
Praxis
Das Vorpraktikum soll möglichst vor Studienbeginn abgeleistet wer-
den. In Ausnahmefällen ist eine Nachholung bis
gewählten
Module werden wie Pflichtmodule behandelt.
§ 5
Vorpraktikum und praktisches Studiensemester
(1) Das Vorpraktikum umfasst insgesamt 12 Wochen. Es ist vor Beginn des Studiums
oder [...]
(2) Das Studium umfasst sechs theoretische und ein praktisches Studiensemester
sowie ein Vorpraktikum vor Beginn des Studiums oder in der vorlesungsfreien
Zeit. Es enthält eine Praxisphase (praktisches [...] eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem technischen
Beruf nachweisen können, müssen kein Vorpraktikum ableisten; falls der für den
Studiengang zuständige Praktikumsbeauftragte die Ausbildung anerkennt
gewählten
Module werden wie Pflichtmodule behandelt.
§ 5
Vorpraktikum und praktisches Studiensemester
(1) Das Vorpraktikum umfasst insgesamt 12 Wochen. Es ist vor Beginn des Studiums
oder [...]
(2) Das Studium umfaßt sechs theoretische und ein praktisches Studiensemester
sowie ein Vorpraktikum vor Beginn des Studiums oder in der vorlesungsfreien
Zeit. Es enthält eine Praxisphase (praktisches [...] eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem technischen
Beruf nachweisen können, müssen kein Vorpraktikum ableisten; falls der für den
Studiengang zuständige Praktikumsbeauftragte die Ausbildung anerkennt
erhält folgende Fassung:
§ 5
Vorpraktikum und Praxissemester
(1) Vor Studienbeginn oder in den vorlesungsfreien Zeiten des ersten Studienjahres ist ein
Vorpraktikum mit einer dem Studiengang ent [...] entsprechenden praktischen Tätigkeit zu ab-
solvieren. Das Vorpraktikum dauert mindestens sechs Wochen und wird nicht mit ECTS-
Punkten kreditiert.
(2) Das Praxissemester wird als fünftes Studiensemester [...] 7 Abs. 3 Nr. 1 werden die Worte „die erste Praxisphase (Grundpraktikum)“
durch die Worte „das Vorpraktikum“ ersetzt.
12. Im § 9 Abs. 1 werden die Worte „der zweiten Praxisphase“ durch die Worte „des
ngsordnung in § 2 Abs. 2 mit einer mindes-
tens 20-wöchigen Laufzeit vorgeschrieben.
Das „Vorpraktikum“ als dem Studienbeginn vorgela-
gerter Praxisanteil ist in den Bestimmungen nicht mehr [...] Fakultäten der Hochschule haben hierzu
in den einzelnen Studiengängen zum Teil ganz auf das
Vorpraktikum verzichtet, oder aber das Grundpraktikum
in seiner zeitlichen Lage vor den Studienbeginn oder
ausreichender Teilnehmerzahl durchgeführt werden.
§ 6
Vorpraktikum und praktisches Studiensemester
Das Vorpraktikum (erste Praxisphase) umfasst insgesamt 12 Wochen. Es ist vor Beginn [...] des Vorpraktikums sollen mindestens
vier Wochen umfassen.
(1) Studierende, die eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem technischen Beruf nachweisen können, müssen
kein Vorpraktikum ableisten; [...] wird in der Überschrift das Wort „Grundpraktikum“ durch das Wort „Vorpraktikum“ ersetzt, Absatz 1
erhält folgende Fassung: „Das Vorpraktikum umfasst insgesamt 12 Wochen. Es ist vor Beginn des Studiums
oder
Modulhandbuch festgelegt.
§ 5
Vorpraktikum und Praxissemester
(1) Vor Studienbeginn oder in den vorlesungsfreien Zeiten des ersten Studienjahres ist ein Vorpraktikum mit einer
dem Studiengang ent [...] Modulhandbuch festgelegt.
§ 5
Vorpraktikum und Praxissemester
(1) Vor Studienbeginn oder in den vorlesungsfreien Zeiten des ersten Studienjahres ist ein Vorpraktikum mit einer
dem Studiengang ent [...] entsprechenden praktischen Tätigkeit zu absolvieren. Das Vorpraktikum dauert mindestens
sechs Wochen und wird nicht mit ECTS-Punkten kreditiert.
(2) Das Praxissemester wird als fünftes Studiensemester
können in der
jeweiligen SPO festgelegt werden.
§ 13
Vorpraktikum
(1) 1Soweit ein Bachelorstudiengang den Nachweis eines Vorpraktikums vorsieht, muss jede
Studienbewerberin/jeder Studienbewerber [...] nachweisen. 2Das Vorpraktikum soll zusammenhängend abgeleistet werden.
(2) 1Die SPO des jeweiligen Bachelorstudiengangs kann Ausnahmen von der Pflicht zur Ableistung des
Vorpraktikums und die Möglichkeit [...] und Prüfungsordnung
§ 11 Studienplan/Modulhandbuch
§ 12 Fachstudienberatung
§ 13 Vorpraktikum
§ 14 Praktisches Studiensemester
§ 15 Prüfungsausschuss
§ 16 Prüfungskommissionen
erhält folgende Fassung:
§ 5
Vorpraktikum und Praxissemester
(1) Vor Studienbeginn oder in den vorlesungsfreien Zeiten des ersten Studienjahres ist ein Vorpraktikum mit
einer dem Studiengang ent [...] entsprechenden praktischen Tätigkeit zu absolvieren. Das Vorpraktikum dauert
mindestens sechs Wochen und wird nicht mit ECTS-Punkten kreditiert.
(2) Das Praxissemester wird als fünftes Studiensemester [...] 7 Abs. 3 Nr. 1 werden die Worte „die erste Praxisphase (Grundpraktikum)“ durch die Worte „das
Vorpraktikum“ ersetzt.
12. Im § 9 Abs. 1 werden die Worte „der zweiten Praxisphase“ durch die Worte „des
5
Vorpraktikum und Praktisches Studiensemester
(1) Vor Studienbeginn oder in der vorlesungsfreien Zeit des ersten Studienjahres ist ein mindestens
sechswöchiges Vorpraktikum mit einer [...] dem Studiengang entsprechenden praktischen Tätigkeit
abzuleisten. Weitere Informationen zum Vorpraktikum sind im Modulhandbuch angegeben.
page
Seite 4
(2) 1Das [...] (2) Der Eintritt in den zweiten Studienabschnitt erfordert die erfolgreiche Ableistung des
Vorpraktikums.
(3) Der Eintritt in den dritten Studienabschnitt erfordert den Erwerb aller 60 Le
können in der
jeweiligen SPO festgelegt werden.
§ 13
Vorpraktikum
(1) 1Soweit ein Bachelorstudiengang den Nachweis eines Vorpraktikums vorsieht, muss jede
Studienbewerberin/jeder Studienbewerber [...] nachweisen. 2Das Vorpraktikum soll zusammenhängend abgeleistet werden.
(2) 1Die SPO des jeweiligen Bachelorstudiengangs kann Ausnahmen von der Pflicht zur Ableistung des
Vorpraktikums und die Möglichkeit [...] und Prüfungsordnung
§ 11 Studienplan/Modulhandbuch
§ 12 Fachstudienberatung
§ 13 Vorpraktikum
§ 14 Praktisches Studiensemester
§ 15 Prüfungsausschuss
§ 16 Prüfungskommissionen
folgt geändert:
1. § 5 wird wie folgt geändert:
In der Überschrift werden die Worte „Vorpraktikum und“ gestrichen.
Der Absatz 1 wird gestrichen. Die bisherigen Absätze 2 und 3 werden zu Absätzen
gewählten
Module werden wie Pflichtmodule behandelt.
§ 5
Vorpraktikum und praktisches Studiensemester
(1) Das Vorpraktikum umfasst insgesamt 12 Wochen. Es ist vor Beginn des Studiums
oder [...]
(2) Das Studium umfasst sechs theoretische und ein praktisches Studiensemester
sowie ein Vorpraktikum vor Beginn des Studiums oder in der vorlesungsfreien Zeit.
Es enthält eine Praxisphase (praktisches [...] eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem technischen Beruf
nachweisen können, müssen kein Vorpraktikum ableisten; falls der für den
Studiengang zuständige Praktikumsbeauftragte die Ausbildung anerkennt
Die
gewählten Module werden wie Pflichtmodule behandelt.
§ 5
Vorpraktikum und praktisches Studiensemester
(1) Das Vorpraktikum umfasst insgesamt 12 Wochen. Es ist vor Beginn des Studiums
oder [...]
(2) Das Studium umfasst sechs theoretische und ein praktisches Studiensemester
sowie ein Vorpraktikum vor Beginn des Studiums oder in der vorlesungsfreien
Zeit. Es enthält eine Praxisphase (praktisches [...] eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem technischen
Beruf nachweisen können, müssen kein Vorpraktikum ableisten; falls der für den
Studiengang zuständige Praktikumsbeauftragte die Ausbildung anerkennt
gewählten
Module werden wie Pflichtmodule behandelt.
§ 5
Vorpraktikum und praktisches Studiensemester
(1) Das Vorpraktikum umfasst insgesamt 12 Wochen. Es ist vor Beginn des Studiums
oder [...]
(2) Das Studium umfasst sechs theoretische und ein praktisches Studiensemester
sowie ein Vorpraktikum vor Beginn des Studiums oder in der vorlesungsfreien Zeit.
Es enthält eine Praxisphase (praktisches [...] eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem technischen Beruf
nachweisen können, müssen kein Vorpraktikum ableisten; falls der für den
Studiengang zuständige Praktikumsbeauftragte die Ausbildung anerkennt
Die
gewählten Module werden wie Pflichtmodule behandelt.
§ 5
Vorpraktikum und praktisches Studiensemester
(1) Das Vorpraktikum umfasst insgesamt 12 Wochen. Es ist vor Beginn des Studiums
oder [...]
(2) Das Studium umfasst sechs theoretische und ein praktisches Studiensemester
sowie ein Vorpraktikum vor Beginn des Studiums oder in der vorlesungsfreien
Zeit. Es enthält eine Praxisphase (praktisches [...] eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem technischen
Beruf nachweisen können, müssen kein Vorpraktikum ableisten; falls der für den
Studiengang zuständige Praktikumsbeauftragte die Ausbildung anerkennt
entspricht in der Regel einer Arbeitszeit von 30 Stunden.
§ 5
Vorpraktikum und praktisches Studiensemester
(1) 1Das Vorpraktikum umfasst insgesamt mindestens 6 Wochen. 2Es ist vor oder während des [...] des Bewerbungsverfahrens
bekannt gegeben.
(3) Erforderlich ist die Ableistung eines Vorpraktikums vor oder während des Studiums, dessen
Ausgestaltung in § 5 Abs. 1 geregelt ist.
(4) [...] dung in einem technischen Beruf
nachweisen können, können einen Antrag auf Anrechnung als Vorpraktikum stellen. ²Ebenso
können AbsolventInnen von Fachoberschulen einen Antrag auf Anrechnung der
Wesentliche Teile des ersten Studienabschnittes müssen abgeschlossen sein
- abgeschlossenes Vorpraktikum
- mindestens 70 ECTS aus den Modulen Nr. 1.1 bis 1.10, 2.1 bis 2.13, 3.1, 3.3, 5.1 und 5.2
gewählten
Module werden wie Pflichtmodule behandelt.
§ 5
Vorpraktikum und praktisches Studiensemester
(1) Das Vorpraktikum umfasst insgesamt 12 Wochen. Es ist vor Beginn des Studiums
oder [...]
(2) Das Studium umfaßt sechs theoretische und ein praktisches Studiensemester
sowie ein Vorpraktikum vor Beginn des Studiums oder in der vorlesungsfreien
Zeit. Es enthält eine Praxisphase (praktisches [...] eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem technischen
Beruf nachweisen können, müssen kein Vorpraktikum ableisten; falls der für den
Studiengang zuständige Praktikumsbeauftragte die Ausbildung anerkennt