ist vom Studierenden in einer Studienvereinbarung
niederzulegen.
§ 9
Bachelorarbeit
(1) Die Bachelorarbeit kann frühestens im ersten auf das praktische Studiensemester folgenden
Stud [...] Studiensemesters ausgegeben werden.
(2) Die Bearbeitungszeit der Bachelorarbeit beträgt fünf Monate.
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(3) 1Die Bachelorarbeit ist in deutscher Sprache abzufassen. 2Sie darf mit Genehmigung [...] Vertiefungsmodule 25 ECTS
Schlüsselqualifikationsmodule 30 ECTS
Praxismodul 25 ECTS
Bachelorarbeit inkl. Kolloquium 12 + 3 ECTS
(2) 1Die Vertiefungsmodule, ergänzenden Vertiefungsmodule