Wenn Sie eine Prüfung erstmals nicht bestanden haben, müssen Sie sie im nächsten Semester wiederholen oder haben 1 Jahr Zeit, dies ist abhängig von der Studienprüfungsordnung der Sie zugeordnet sind.
WI-Studierende mit Studienbeginn vor WS 2010/11 gilt weiterhin: Alle Leistungen der ersten beiden Semester müssen bis zum Ende des 3. Zeitsemesters mitgeschrieben sein. Prüfungen, die bis dorthin nicht [...] als „nicht bestanden“ gewertet. Sie haben dann die Möglichkeit, diese Prüfungen ganz normal zu wiederholen.
Wird die Regelstudiendauer um mehr als 2 Semester ( bei Diplomstudiengängen 4 Semester) überschritten, gelten die noch nicht abgelegten Prüfungen (inkl. Bachelor- bzw. Masterarbeit) als erstmals nicht [...] RaPO § 8 Abs. 3) - für Prüfungen, in denen bereits eine 5 erhalten wurde, gelten die normalen Wiederholungsfristen. Dies bedeutet, dass Studierende in Bachelorstudiengängen an der OTH nach dem neunten Fachsemester [...] erfolgt diese Fristfünf nach dem fünften Fachsemester. Danach besteht die reguläre Möglichkeit zur Wiederholung der Prüfungen. Ausnahmen regelt RaPO § 8 Abs. 4.