Abschluss Bachelor of Science
Regelstudien-
zeit
8 Semester
Studienbeginn Winter- und Sommersemester
Zugangs-
berechtigung
Allgemeine oder fachgebunde-
ne Hochschulreife, Fachhoch-
schulreife
date 2008-03-05T12:37:34Z
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n
Die Änderungssatzung tritt am 15. März 2011 in Kraft und gilt für Studierende die ab
dem Sommersemester 2011 oder später ihr Studium aufnehmen.
Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Senats der
ng werden der Senat, die Fakultätsräte, die Dekane, Studiendekane und
Prodekane erstmals im Sommersemester 2007 gewählt. Der Präsident lädt den Senat zu seiner konstituierenden
Sitzung ein und leitet
ster 2021/2022
Abweichungen von im Modulhandbuch fixierten Angebotsturnus (Winter-und/oder
Sommersemester) treffen.
(2) Die zuständige Prüfungskommission kann Abweichungen von im Modulhandbuch
2006/2007 und im Sommersemester 2007
Satzung über Zulassungszahlen an der Fachhochschule Amberg-Weiden im
Wintersemester 2006/2007 und im Sommersemester 2007
vom 1. Juni 2006
[...] Zulassungsbeschränkungen.
§ 2
Zulassungsbeschränkungen im Sommersemester 2007
An der Fachhochschule Amberg-Weiden bestehen im Sommersemester 2007 in den in § 1 genannten Studiengängen
Zulassungsbe [...] Gleichzeitig tritt die Satzung der Zulassungszahlen für das Wintersemester 2005/2006 und das Sommersemester
2006 vom 19. April 2005 außer Kraft.
Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Senats der
Zulassungsanträge müssen vollständig ausgefüllt für das Wintersemester bis zum 15.
Juli, für das Sommersemester bis zum 15. Januar bei der Ostbayerischen Technischen
Hochschule Amberg-Weiden eingegangen sein [...] Unterlagen glaubhaft nachzuweisen.
(2) 1Als Frist für die Antragsstellung gilt für das Sommersemester der 30. April und für das
Wintersemester der 15. November jeden Jahres. ²Tritt ein Beurl
2022/2023
Abweichungen von im Modulhandbuch fixierten Angebotsturnus (Winter- und/oder
Sommersemester) treffen.
(2) Die zuständige Prüfungskommission kann Abweichungen von im Modulhandbuch
5 Satz 1 zum 1.
Oktober 2002 in Kraft. 2 § 31 Abs. 3 gilt nur für Studenten, die nach dem Sommersemester 2001 das
Studium beginnen.
München, den 17. Oktober 2001
Bayerisches Staatsministerium
2006 tritt mit Ablauf des 30. September 2013 außer Kraft.
Für Studienbeiträge, die bis zum Sommersemester 2013 eingenommen wurden, gelten die vor
Inkrafttreten dieser Satzung geltenden Bestimmungen
Zulassungszahlen an der Hochschule Amberg-Weiden im Wintersemester 2013/2014
und im Sommersemester 2014
Sechste Satzung zur Änderung der Allgemeinen Prüfungsordnung
der Hochschule [...] ausgefüllt und handschriftlich unterschrieben für das
Wintersemester bis zum 15. Juli, für das Sommersemester bis zum 15. Januar bei der Hochschule Amberg-
Weiden eingegangen sein. 2Für die Anmeldung für [...] Unterlagen glaubhaft nachzuweisen.
(2) 1Als Frist für die Antragsstellung gilt für das Sommersemester der 30. April und für das Wintersemester der
15. November jeden Jahres. ²Tritt ein Beurlaubungsgrund
In der Regel liegt der Studienbeginn im Wintersemester. Sofern auch ein Studienbeginn
im Sommersemester vorgesehen ist, wird dies öffentlich vor Beginn des Bewerbungs-
verfahrens bekannt gegeben. [...] dieses Semesters.
(5) 1Anträge auf Zulassung zum Masterstudium für einen Studienbeginn im Sommersemester sind bis
zum 15. Januar, für einen Studienbeginn im Wintersemester bis zum 15. Juli des betreffenden
ausgefüllt und handschriftlich unterschrieben
für das Wintersemester bis zum 15. Juli, für das Sommersemester bis zum 15. Januar bei der
Hochschule Amberg-Weiden eingegangen sein. 2Für die Anmeldung für [...]
Unterlagen glaubhaft nachzuweisen.
(2) 1Als Frist für die Antragsstellung gilt für das Sommersemester der 30. April und für das
Wintersemester der 15. November jeden Jahres. ²Tritt ein Beurlaubungsgrund
nach Art. 17 Abs. 1 S. 1
und 2 BayHSchG sein dürfen.“
§ 2
Die Hochschulwahlen im Sommersemester 2013 werden unter Berücksichtigung von § 1 durchgeführt.
§ 3
(1) Diese Satzung tritt
oder Dekane, Studiendekaninnen oder Studiendekane und Prodekaninnen oder Prodekane erstmals im
Sommersemester 2007 gewählt. Die Präsidentin oder der Präsident lädt den Senat zu seiner
konstituierenden
Technischen Hochschule Amberg-Weiden
im Wintersemester 2014/2015 und im Sommersemester 2015
Seite 21 Vierte Satzung zur Änderung der Studien- und Prüfungsordnung für den Ba [...] Ostbayerischen Technischen
Hochschule Amberg-Weiden im
Wintersemester 2014/2015 und im Sommersemester 2015
vom 4. Juni 2014
Auf Grund von Art 3 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschu [...] Dienstleistungsmanagement (B) 51
Medienproduktion und Medientechnik (B) 83
(2) Im Sommersemester 2015 werden an der Ostbayerischen Technischen Hochschule Amberg-Weiden keine
Studienanfängerinnen
oder Dekane, Studiendekaninnen oder Studiendekane und Prodekaninnen oder
Prodekane erstmals im Sommersemester 2007 gewählt. Die Präsidentin oder der Präsident lädt
den Senat zu seiner konstituierenden Sitzung
oder Dekane, Studiendekaninnen oder Studiendekane und Prodekaninnen oder
Prodekane erstmals im Sommersemester 2007 gewählt. Die Präsidentin oder der Präsident lädt
den Senat zu seiner konstituierenden Sitzung
Im § 4 erhält der Abs. 3 folgende Fassung: „Das Studium kann sowohl im Winter- als auch im
Sommersemester begonnen werden“.
3. Im § 4 erhält der Abs. 4 folgende Fassung: „Ein Anspruch darauf, dass
Die Änderungssatzung tritt am 15. März 2010 in Kraft und gilt für Studierende die ab dem
Sommersemester 2010 oder später ihr Studium aufnehmen.
Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Senats
und Sommersemester 2011
Satzung über Zulassungszahlen an der Hochschule Amberg-Weiden im
Wintersemester 2010/2011 und im Sommersemester 2011
vom 28. Mai [...] nkungen.
§ 2
Zulassungsbeschränkungen im Sommersemester 2011
(1) An der Hochschule Amberg-Weiden bestehen im Sommersemester 2011 Zulassungsbeschränkungen in
nachfolgend genannten [...] genannten Bachelorstudiengängen. Die Zulassungszahlen der aufzunehmenden Studienanfänger für das
Sommersemester 2011 werden wie folgt festgesetzt:
Betriebswirtschaft (B) 38
Handels- und Dienstleist
der Ostbayerischen Technischen Hochschule Amberg-Weiden
im Wintersemester 2022/2023 und im Sommersemester 2023
vom
Auf Grund von Art 3 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulzulassung in Bayern [...] Wintersemester
2022/2023 wird wie folgt festgesetzt:
Physician Assistance (B) 1 35
(2) Im Sommersemester 2023 werden an der Ostbayerischen Technischen Hochschule Amberg-Weiden in
zulassungsbeschränkten [...] der Ostbayerischen Technischen Hochschule Amberg-Weiden
im Wintersemester 2022/2023 und im Sommersemester 2023
Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft und mit Ablauf des 30
Ostbayerischen Technischen
Hochschule Amberg-Weiden im
Wintersemester 2017/2018 und im Sommersemester 2018
vom 12.07.2017
Auf Grund von Art 3 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulzulassung [...] Dienstleistungsmanagement (B) 72
Medienproduktion und Medientechnik (B) 95
(2) Im Sommersemester 2018 werden an der Ostbayerischen Technischen Hochschule Amberg-Weiden
keine Studienanfängerinnen [...] der Ostbayerischen Technischen Hochschule Amberg-Weiden im
Wintersemester 2017/2018 und im Sommersemester 2018 wurde am 12.07.2017 in der Ostbayerischen
Technischen Hochschule Amberg-Weiden in Amberg
5 Satz 1 zum 1. Oktober 2002 in
Kraft. § 31 Abs. 3 gilt nur für Studenten, die nach dem Sommersemester 2001 das Studium beginnen.
München, den 17. Oktober 2001
Bayerisches Staatsministerium
Prüfungskommission kann für das Sommersemester 2020 und das
Wintersemester 2020/21 Abweichungen von im Modulhandbuch fixierten Angebotsturnus
(Winter-und/oder Sommersemester) treffen.
(2) Die zuständige [...] die die Zulassung zur Prüfung auch dann ermöglichen, wenn
erforderliche Teilnahmenachweise im Sommersemester 2020 bzw. im Wintersemester
2020/2021 nicht erbracht werden können. 2Die Zulassung zur Prüfung