praktische
Tätigkeit im
Betrieb
22 Praxisseminar -- 2 Seminar Präsentation Teilnahmenach
weis 4)
23 Praxisbegleitende
Lehrveranstaltung 1)
5 1 5) betreutes
Selbst-
studium
Kl [...] Bachelor-Arbeit 12 2 5) Seminar
28 Bachelorseminar 3 2 Seminar Präsentation Teilnahmenach
weis
Vertiefungsrichtung Elektro- und Informationstechnik
29 Digitale Signalverarbeitung 7
entwickelt hat.
d) Regelungen der Lohnfindung
Zu den wichtigen Institutionen gehört die Art und Weise, wie Löhne gebildet werden. Das
institutionelle Arrangement umfasst Regeln wie die Allgemeinverb [...] verpflichtende
Arbeitslosenversicherung existierte lange in Italien nicht. Dies erklärt möglicher weise den
negativen Koeffizient der Lohnersatzrate für Italien. (Erklärungen für die negativen Koeffizienten
entwickelt hat.
d) Regelungen der Lohnfindung
Zu den wichtigen Institutionen gehört die Art und Weise, wie Löhne gebildet werden. Das
institutionelle Arrangement umfasst Regeln wie die Allgemeinverb [...] verpflichtende
Arbeitslosenversicherung existierte lange in Italien nicht. Dies erklärt möglicher weise den
negativen Koeffizient der Lohnersatzrate für Italien. (Erklärungen für die negativen Koeffizienten
Ehrensenators ver-
leihen. ²Persönlichkeiten, die sich den Anliegen der Hochschule in besonderer Weise verbunden ge-
zeigt haben, kann durch Beschluss von Präsidium und Senat die Würde einer Ehrenbürgerin [...] Werktage vorher ein. ³Sie oder er verständigt die Mitglieder des studentischen Konvents in
geeigneter Weise. 4Im Übrigen ist der studentische Konvent auf Verlangen von mindestens 25 v. H.
seiner Mitglieder [...] behandelnde Angelegenheit
mit Angabe der Dringlichkeit den Mitgliedern des Gremiums in geeigneter Weise bekannt; den Zeit-
punkt der Bekanntgabe vermerkt er in den das jeweilige Gremium betreffenden Akten
das erfolgreiche Absolvieren eines Eignungstests nach § 6 die studiengangspezifische Eignung nach-
weisen.
(2) 1AbsolventInnen eines Bachelorstudiengangs mit weniger als 210 (aber mindestens 180)
Pflichtmodule behandelt. Über
das Angebot an Wahlpflichtmodulen wird im Studienplan in geeigneter Weise in-
formiert.
§ 5
Studienplan
(1) Der Fachbereich Betriebswirtschaft erstellt zur Sicherung
werden im
Modulhandbuch oder zu Beginn der jeweiligen Lehrveranstaltung nachweisbar in geeigneter Weise verbindlich bekannt gegeben.
Studiengangspezifische Wahlpflichtmodule:
Es handelt sich hier
ten (Art. 58 Abs. 1
BayPVG) in einer Jugend- und Auszubildendenversammlung in geeigneter
Weise über Bedeutung, Zweck und Aufgaben der Jugend- und
Auszubildendenvertretung und über den Wahlvorgang
Semester,
5. nähere Bestimmungen über studienbegleitende Leistungsnachweise und Teilnahmenach-
weise, sowie
6. die von den Studierenden des Studiengangs wählbaren studiengangspezifischen Wahl-
p
Semester,
5. nähere Bestimmungen über studienbegleitende Leistungsnachweise und Teilnahmenach-
weise, sowie
6. die von den Studierenden des Studiengangs wählbaren studiengangspezifischen Wahl-
p
Pflichtmodule behandelt. Über das
Angebot an Wahlpflichtmodulen wird im Studienplan in geeigneter Weise informiert.
§ 5
Studienplan und Modulhandbuch
(1) 1Die Fakultät Betriebswirtschaft erstellt
Pflichtmodule behandelt. Über das
Angebot an Wahlpflichtmodulen wird im Studienplan in geeigneter Weise informiert.
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§ 5
Studienplan und Modulhandbuch
Pflichtmodule behandelt. Über das
Angebot an Wahlpflichtmodulen wird im Studienplan in geeigneter Weise informiert.
§ 5
Studienplan und Modulhandbuch
(1) 1Die Fakultät Betriebswirtschaft
Pflichtmodule behandelt.
Über das Angebot an Wahlpflichtmodulen wird im Studienplan in geeigneter Weise informiert.
§ 5
Studienplan
(1) Die Fakultät Betriebswirtschaft erstellt zur Sicherung
Semester,
5. nähere Bestimmungen über studienbegleitende Leistungsnachweise und Teilnahmenach-
weise, sowie
6. die von den Studierenden des Studiengangs wählbaren studiengangspezifischen Wahl-
p
Semester,
5. nähere Bestimmungen über studienbegleitende Leistungsnachweise und Teilnahmenach-
weise, sowie
6. die von den Studierenden des Studiengangs wählbaren studiengangspezifischen Wahl-
p
Semester,
5. nähere Bestimmungen über studienbegleitende Leistungsnachweise und Teilnahmenach-
weise, sowie
6. die von den Studierenden des Studiengangs wählbaren studiengangspezifischen Wahl-
p
Semester,
5. nähere Bestimmungen über studienbegleitende Leistungsnachweise und Teilnahmenach-
weise, sowie
6. die von den Studierenden des Studiengangs wählbaren studiengangspezifischen Wahl-
p
Semester,
5. nähere Bestimmungen über studienbegleitende Leistungsnachweise und Teilnahmenach-
weise, sowie
6. die von den Studierenden des Studiengangs wählbaren studiengangspezifischen Wahl-
p
Semester,
5. nähere Bestimmungen über studienbegleitende Leistungsnachweise und Teilnahmenach-
weise, sowie
6. die von den Studierenden des Studiengangs wählbaren studiengangspezifischen Wahl-
p
Semester,
5. nähere Bestimmungen über studienbegleitende Leistungsnachweise und Teilnahmenach-
weise, sowie
6. die von den Studierenden des Studiengangs wählbaren studiengangspezifischen Wahl-
p
Semester,
5. nähere Bestimmungen über studienbegleitende Leistungsnachweise und Teilnahmenach-
weise, sowie
6. die von den Studierenden des Studiengangs wählbaren studiengangspezifischen Wahl-
p
4Über
das tatsächlich stattfindende Angebot an Wahlpflichtmodulen wird im Studienplan
in geeigneter Weise informiert.
− 1Studiengangspezifische Wahlpflichtmodule werden aus einem Katalog von
studien
4Über
das tatsächlich stattfindende Angebot an Wahlpflichtmodulen wird im Studienplan
in geeigneter Weise informiert.
− 1Studiengangspezifische Wahlpflichtmodule werden aus einem Katalog von
studien
4Über
das tatsächlich stattfindende Angebot an Wahlpflichtmodulen wird im Studienplan
in geeigneter Weise informiert.
- 1Studiengangspezifische Wahlpflichtmodule werden aus einem Katalog von
studien