§ 2
Übergangsvorschrift
Die Änderungssatzung gilt für alle Studierenden, die ab dem Sommersemester 2016 oder später mit dem Studium
begonnen haben.
§ 3
Inkrafttreten
Diese Änder
Prüfungskommission kann für das Sommersemester 2020 und das
Wintersemester 2020/21 Abweichungen von im Modulhandbuch fixierten Angebotsturnus
(Winter-und/oder Sommersemester) treffen.
(4) Die zuständige [...] Prüfungszeitraums bekanntgegeben werden
und gilt nur für das Sommersemester 2020.
(2) 1Die zuständige Prüfungskommission kann für das Sommersemester 2020 Abweichungen
von den Vorrückungsbedingungen treffen [...]
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Satzung über Sonderregelungen zur
Allgemeinen Prüfungsordnung im Sommersemester 2020
an der Ostbayerischen Technischen Hochschule Amberg-Weiden
vom 11.05.2020
Prüfungskommission kann für das Sommersemester 2020 und das
Wintersemester 2020/21 Abweichungen von im Modulhandbuch fixierten Angebotsturnus
(Winter-und/oder Sommersemester) treffen.
(2) Die zuständige [...] die die Zulassung zur Prüfung auch dann ermöglichen, wenn
erforderliche Teilnahmenachweise im Sommersemester 2020 bzw. im Wintersemester
2020/2021 nicht erbracht werden können. 2Die Zulassung zur Prüfung
hränkungen.
§ 2
Zulassungsbeschränkungen im Sommersemester 2006
An der Fachhochschule Amberg-Weiden bestehen im Sommersemester 2006 in den in § 1 genannten Studiengängen
Zulassungsb [...] Amberg-Weiden
Seite 18 Satzung über Zulassungszahlen für das Wintersemester 2005/2006 und das Sommersemester 2006
Zweite Satzung zur Änderung der Studien- und Prüfungsordnung
für den Dipl [...] über Zulassungszahlen an der Fachhochschule Amberg-Weiden im
Wintersemester 2005/2006 und im Sommersemester 2006
vom 19. April 2005
Aufgrund von Art. 5 und Art. 6 des Bayer. Hochschulgesetzes
wird die Masterarbeit angefertigt.
(3) Das Studium kann sowohl im Winter- als auch im Sommersemester begonnen werden.
(4) Detaillierte Informationen zum Aufbau des Studiums und der zeitliche [...] gemäß § 6 ein.
(5) 1Anträge auf Zulassung zum Masterstudium für einen Studienbeginn im Sommersemester sind bis zum
15. Januar, für einen Studienbeginn im Wintersemester bis zum 15. Juni des betreffenden
Absicht der Immatrikulation in einem nicht zulassungsbeschränkten
Studiengang ist
a) für das Sommersemester bis spätestens zum 15. Januar
b) für das Wintersemester bis spätestens zum 15. Juni
des
ng werden der Senat, die Fakultätsräte, die Dekane, Studiendekane und
Prodekane erstmals im Sommersemester 2007 gewählt. Der Präsident lädt den Senat zu seiner konstituierenden
Sitzung ein und leitet
(2) In der Regel liegt der Studienbeginn im Wintersemester. Sofern auch ein Studienbeginn im
Sommersemester vorgesehen ist, wird dies öffentlich vor Beginn des
Bewerbungsverfahrens bekannt gegeben.
ster 2021/2022
Abweichungen von im Modulhandbuch fixierten Angebotsturnus (Winter-und/oder
Sommersemester) treffen.
(2) Die zuständige Prüfungskommission kann Abweichungen von im Modulhandbuch
2006/2007 und im Sommersemester 2007
Satzung über Zulassungszahlen an der Fachhochschule Amberg-Weiden im
Wintersemester 2006/2007 und im Sommersemester 2007
vom 1. Juni 2006
[...] Zulassungsbeschränkungen.
§ 2
Zulassungsbeschränkungen im Sommersemester 2007
An der Fachhochschule Amberg-Weiden bestehen im Sommersemester 2007 in den in § 1 genannten Studiengängen
Zulassungsbe [...] Gleichzeitig tritt die Satzung der Zulassungszahlen für das Wintersemester 2005/2006 und das Sommersemester
2006 vom 19. April 2005 außer Kraft.
Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Senats der
oder Dekane, Studiendekaninnen oder Studiendekane und Prodekaninnen oder Prodekane erstmals
im Sommersemester 2007 gewählt. ²Die Präsidentin oder der Präsident lädt den Senat zu seiner kon-
stituierenden
(6) 1In der Regel liegt der Studienbeginn im Wintersemester. 2Sofern auch ein Studienbeginn im
Sommersemester vorgesehen ist, wird dies öffentlich vor Beginn des Bewerbungsverfahrens
bekannt gegeben.
Zulassungsanträge müssen vollständig ausgefüllt für das Wintersemester bis zum 15.
Juli, für das Sommersemester bis zum 15. Januar bei der Ostbayerischen Technischen
Hochschule Amberg-Weiden eingegangen sein [...] Unterlagen glaubhaft nachzuweisen.
(2) 1Als Frist für die Antragsstellung gilt für das Sommersemester der 30. April und für das
Wintersemester der 15. November jeden Jahres. ²Tritt ein Beurl
schriftlich für das zurückliegende Studienjahr, das heißt für das Wintersemester mit
dem folgenden Sommersemester.
§ 8 Inkrafttreten
Diese Leitlinie tritt mit dem Wintersemester 2024/25 in Kraft.
ECTS-Punkte erworben werden.
page
(3) Die Aufnahme des Modulstudiums kann sowohl zum Sommersemester als auch
zum Wintersemester erfolgen, je nach Modulangebot des Studiengangs, das dem
Modulstudium [...] am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft. 2Sie gilt für Studierende, die
das Modulstudium zum Sommersemester 2024 oder später aufnehmen.
Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Senats der Hochschule
am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Sie gilt für alle
TeilnehmerInnen, die ab dem Sommersemester 2024 an den Zertifikatsstudien der
Ostbayerischen Technischen Hochschule Amberg-Weiden teilnehmen
2022/2023
Abweichungen von im Modulhandbuch fixierten Angebotsturnus (Winter- und/oder
Sommersemester) treffen.
(2) Die zuständige Prüfungskommission kann Abweichungen von im Modulhandbuch
5 Satz 1 zum 1.
Oktober 2002 in Kraft. 2 § 31 Abs. 3 gilt nur für Studenten, die nach dem Sommersemester 2001 das
Studium beginnen.
München, den 17. Oktober 2001
Bayerisches Staatsministerium
(2) 1In der Regel liegt der Studienbeginn im Wintersemester. 2Sofern auch ein Studienbeginn im
Sommersemester vorgesehen ist, wird dies öffentlich vor Beginn des Bewerbungsverfahrens
bekannt gegeben.
bei
der OTH Amberg-Weiden bis zum 30.09. (für das Wintersemester) bzw. 14.03. (für das
Sommersemester) eingegangen sind. Tritt der Befreiungsgrund später ein, müssen
Anträge innerhalb von vier
2006 tritt mit Ablauf des 30. September 2013 außer Kraft.
Für Studienbeiträge, die bis zum Sommersemester 2013 eingenommen wurden, gelten die vor
Inkrafttreten dieser Satzung geltenden Bestimmungen
Zulassungszahlen an der Hochschule Amberg-Weiden im Wintersemester 2013/2014
und im Sommersemester 2014
Sechste Satzung zur Änderung der Allgemeinen Prüfungsordnung
der Hochschule [...] ausgefüllt und handschriftlich unterschrieben für das
Wintersemester bis zum 15. Juli, für das Sommersemester bis zum 15. Januar bei der Hochschule Amberg-
Weiden eingegangen sein. 2Für die Anmeldung für [...] Unterlagen glaubhaft nachzuweisen.
(2) 1Als Frist für die Antragsstellung gilt für das Sommersemester der 30. April und für das Wintersemester der
15. November jeden Jahres. ²Tritt ein Beurlaubungsgrund
In der Regel liegt der Studienbeginn im Wintersemester. Sofern auch ein Studienbeginn
im Sommersemester vorgesehen ist, wird dies öffentlich vor Beginn des Bewerbungs-
verfahrens bekannt gegeben. [...] dieses Semesters.
(5) 1Anträge auf Zulassung zum Masterstudium für einen Studienbeginn im Sommersemester sind bis
zum 15. Januar, für einen Studienbeginn im Wintersemester bis zum 15. Juli des betreffenden
ausgefüllt und handschriftlich unterschrieben
für das Wintersemester bis zum 15. Juli, für das Sommersemester bis zum 15. Januar bei der
Hochschule Amberg-Weiden eingegangen sein. 2Für die Anmeldung für [...]
Unterlagen glaubhaft nachzuweisen.
(2) 1Als Frist für die Antragsstellung gilt für das Sommersemester der 30. April und für das
Wintersemester der 15. November jeden Jahres. ²Tritt ein Beurlaubungsgrund
der Immatrikulation in einem nicht zulassungsbeschränkten Studiengang ist
a) für das Sommersemester bis spätestens zum 15. Januar
b) für das Wintersemester bis spätestens zum 15 Juni