nach Art. 17 Abs. 1 S. 1
und 2 BayHSchG sein dürfen.“
§ 2
Die Hochschulwahlen im Sommersemester 2013 werden unter Berücksichtigung von § 1 durchgeführt.
§ 3
(1) Diese Satzung tritt
oder Dekane, Studiendekaninnen oder Studiendekane und Prodekaninnen oder
Prodekane erstmals im Sommersemester 2007 gewählt. Die Präsidentin oder der Präsident lädt
den Senat zu seiner konstituierenden Sitzung
oder Dekane, Studiendekaninnen oder Studiendekane und Prodekaninnen oder
Prodekane erstmals im Sommersemester 2007 gewählt. Die Präsidentin oder der Präsident lädt
den Senat zu seiner konstituierenden Sitzung
Im § 4 erhält der Abs. 3 folgende Fassung: „Das Studium kann sowohl im Winter- als auch im
Sommersemester begonnen werden“.
3. Im § 4 erhält der Abs. 4 folgende Fassung: „Ein Anspruch darauf, dass
Die Änderungssatzung tritt am 15. März 2010 in Kraft und gilt für Studierende die ab dem
Sommersemester 2010 oder später ihr Studium aufnehmen.
Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Senats
und Sommersemester 2011
Satzung über Zulassungszahlen an der Hochschule Amberg-Weiden im
Wintersemester 2010/2011 und im Sommersemester 2011
vom 28. Mai [...] nkungen.
§ 2
Zulassungsbeschränkungen im Sommersemester 2011
(1) An der Hochschule Amberg-Weiden bestehen im Sommersemester 2011 Zulassungsbeschränkungen in
nachfolgend genannten [...] genannten Bachelorstudiengängen. Die Zulassungszahlen der aufzunehmenden Studienanfänger für das
Sommersemester 2011 werden wie folgt festgesetzt:
Betriebswirtschaft (B) 38
Handels- und Dienstleist
der Ostbayerischen Technischen Hochschule Amberg-Weiden
im Wintersemester 2022/2023 und im Sommersemester 2023
vom
Auf Grund von Art 3 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulzulassung in Bayern [...] Wintersemester
2022/2023 wird wie folgt festgesetzt:
Physician Assistance (B) 1 35
(2) Im Sommersemester 2023 werden an der Ostbayerischen Technischen Hochschule Amberg-Weiden in
zulassungsbeschränkten [...] der Ostbayerischen Technischen Hochschule Amberg-Weiden
im Wintersemester 2022/2023 und im Sommersemester 2023
Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft und mit Ablauf des 30
ge müssen vollständig ausgefüllt für das Wintersemester i.d.R. bis
zum 15. Juli, für das Sommersemester i. d. R. bis zum 15. Januar bei der Ostbayerischen
Technischen Hochschule Amberg-Weiden [...] Unterlagen glaubhaft nachzuweisen.
(2) 1Als Frist für die Antragsstellung gilt für das Sommersemester der 30. April und für das
Wintersemester der 15. November jeden Jahres. ²Tritt ein Beurl
bei
der OTH Amberg-Weiden bis zum 30.09. (für das Wintersemester) bzw. 14.03. (für das
Sommersemester) eingegangen sind. Tritt der Befreiungsgrund später ein, müssen
Anträge innerhalb von vier
der OTH Amberg-Weiden
bis zum 31. August (für das Wintersemester) bzw. 15. Februar (für das Sommersemester) eingegangen sind. 2Tritt
der Befreiungsgrund später ein, müssen Anträge innerhalb von vier
Ostbayerischen Technischen
Hochschule Amberg-Weiden im
Wintersemester 2017/2018 und im Sommersemester 2018
vom 12.07.2017
Auf Grund von Art 3 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulzulassung [...] Dienstleistungsmanagement (B) 72
Medienproduktion und Medientechnik (B) 95
(2) Im Sommersemester 2018 werden an der Ostbayerischen Technischen Hochschule Amberg-Weiden
keine Studienanfängerinnen [...] der Ostbayerischen Technischen Hochschule Amberg-Weiden im
Wintersemester 2017/2018 und im Sommersemester 2018 wurde am 12.07.2017 in der Ostbayerischen
Technischen Hochschule Amberg-Weiden in Amberg
der Ostbayerischen Technischen Hochschule Amberg-Weiden
im Wintersemester 2023/2024 und im Sommersemester 2024
vom 19.06.2023
Auf Grund von Art 3 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschu [...] 2023/2024 wird wie
folgt festgesetzt:
Physician Assistance (B) 1 25
(2) Im Sommersemester 2024 werden an der Ostbayerischen Technischen Hochschule Amberg-Weiden in
zulassungsbeschränkten
5 Satz 1 zum 1. Oktober 2002 in
Kraft. § 31 Abs. 3 gilt nur für Studenten, die nach dem Sommersemester 2001 das Studium beginnen.
München, den 17. Oktober 2001
Bayerisches Staatsministerium
Prüfungskommission kann für das Sommersemester 2020 und das
Wintersemester 2020/21 Abweichungen von im Modulhandbuch fixierten Angebotsturnus
(Winter-und/oder Sommersemester) treffen.
(2) Die zuständige [...] die die Zulassung zur Prüfung auch dann ermöglichen, wenn
erforderliche Teilnahmenachweise im Sommersemester 2020 bzw. im Wintersemester
2020/2021 nicht erbracht werden können. 2Die Zulassung zur Prüfung
zuständige Prüfungskommission kann für das Sommersemester 2022 Abweichungen
von im Modulhandbuch fixierten Angebotsturnus (Winter-und/oder Sommersemester)
treffen.
(2) Die zuständige Prüfu [...] n Prüfungsordnung (APO) und der
Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung (ASPO)
im Sommersemester 2022
an der Ostbayerischen Technischen Hochschule Amberg-Weiden
vom
Auf [...] Prüfungskommission kann Abweichungen von im Modulhandbuch
normierten Lehrveranstaltungsformen im Sommersemester 2022 treffen.
§ 2
Verfahren zur Prüfungsanmeldung, Zulassung zu Prüfungen
(1)
(2) In der Regel liegt der Studienbeginn im Wintersemester. Sofern auch ein Studienbeginn im
Sommersemester vorgesehen ist, wird dies öffentlich vor Beginn des
Bewerbungsverfahrens bekannt gegeben.
Die zuständige Prüfungskommission kann für das Sommersemester 2022 Abweichungen
von im Modulhandbuch fixierten Angebotsturnus (Winter-und/oder Sommersemester)
treffen.
(2) Die zuständige Prüfungskommission [...] Allgemeinen Prüfungsordnung (APO) und der
Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung (ASPO)
im Sommersemester 2022
an der Ostbayerischen Technischen Hochschule Amberg-Weiden
vom 21.04.2022
[...] mmission kann Abweichungen von im Modulhandbuch
normierten Lehrveranstaltungsformen im Sommersemester 2022 treffen.
§ 2
Verfahren zur Prüfungsanmeldung, Zulassung zu Prüfungen
(1) 1Das
schränkungen.
§ 2
Zulassungsbeschränkungen im Sommersemester 2010
An der Hochschule Amberg-Weiden bestehen im Sommersemester 2010 in den in § 1 genannten Studiengängen
Zulassungsbes [...] Zulassungszahlen an der Hochschule Amberg-Weiden im Wintersemester 2009/2010
und Sommersemester 2010
Satzung zur Änderung der Studien- [...] Satzung über Zulassungszahlen an der Hochschule Amberg-Weiden im
Wintersemester 2009/2010 und im Sommersemester 2010
vom 25. Mai 2009
Auf Grund von Art 3 Satz 1 des Gesetzes über die Hochschulzulassung
oder Dekane, Studiendekaninnen oder Studiendekane und Prodekaninnen oder Prodekane erstmals im
Sommersemester 2007 gewählt. Die Präsidentin oder der Präsident lädt den Senat zu seiner
konstituierenden
Technischen Hochschule Amberg-Weiden
im Wintersemester 2014/2015 und im Sommersemester 2015
Seite 21 Vierte Satzung zur Änderung der Studien- und Prüfungsordnung für den Ba [...] Ostbayerischen Technischen
Hochschule Amberg-Weiden im
Wintersemester 2014/2015 und im Sommersemester 2015
vom 4. Juni 2014
Auf Grund von Art 3 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschu [...] Dienstleistungsmanagement (B) 51
Medienproduktion und Medientechnik (B) 83
(2) Im Sommersemester 2015 werden an der Ostbayerischen Technischen Hochschule Amberg-Weiden keine
Studienanfängerinnen
ms wird die Masterarbeit angefertigt.
(3) 1Das Studium kann sowohl im Winter- als auch im Sommersemester begonnen werden. 2Ein Anspruch
darauf, dass der Studienbeginn in jedem Semester (z.B. bei [...] dieses Semesters.
(3) 1Anträge auf Zulassung zum Masterstudium für einen Studienbeginn im Sommersemester sind bis zum
15. Januar, für einen Studienbeginn im Wintersemester bis zum 15. Juli des
Zulassungsanträge müssen vollständig ausgefüllt für das Wintersemester bis zum 15.
Juli, für das Sommersemester bis zum 15. Januar bei der Ostbayerischen Technischen
Hochschule Amberg-Weiden eingegangen sein [...] Unterlagen glaubhaft nachzuweisen.
(2) 1Als Frist für die Antragsstellung gilt für das Sommersemester der 30. April und für das
Wintersemester der 15. November jeden Jahres. ²Tritt ein Beurl
210 ECTS-Punkten. 2Der Studienbeginn im
Vollzeitstudium ist sowohl zum Winter- als auch zum Sommersemester möglich. 3Im
Teilzeitstudium ist der Studienbeginn nur zum Wintersemester möglich.
ausgefüllt und handschriftlich unterschrieben
für das Wintersemester bis zum 15. Juli, für das Sommersemester bis zum 15. Januar bei der
Hochschule Amberg-Weiden eingegangen sein. 2Für die Anmeldung für [...]
Unterlagen glaubhaft nachzuweisen.
(2) 1Als Frist für die Antragsstellung gilt für das Sommersemester der 30. April und für das
Wintersemester der 15. November jeden Jahres. ²Tritt ein Beurlaubungsgrund
(2) 1In der Regel liegt der Studienbeginn im Wintersemester. 2Sofern auch ein Studienbeginn im
Sommersemester vorgesehen ist, wird dies öffentlich vor Beginn des Bewerbungsverfahrens
bekannt gegeben.