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29.06.22/Wi
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Hörsaalbelegungsplan für alle schriftlichen
Prüfungen
im Sommersemester 2022
Alle Studiengänge FK EMI
Tag
Uhrzeit
Studien-
gang
Fach Hörsaal Prüfer/
5 Satz 1 zum 1. Oktober 2002 in
Kraft. § 31 Abs. 3 gilt nur für Studenten, die nach dem Sommersemester 2001 das Studium beginnen.
München, den 17. Oktober 2001
Bayerisches Staatsministerium
(6) 1In der Regel liegt der Studienbeginn im Wintersemester. 2Sofern auch ein Studienbeginn im
Sommersemester vorgesehen ist, wird dies öffentlich vor Beginn des Bewerbungsverfahrens
bekannt gegeben.
Prüfungskommission kann für das Sommersemester 2020 und das
Wintersemester 2020/21 Abweichungen von im Modulhandbuch fixierten Angebotsturnus
(Winter-und/oder Sommersemester) treffen.
(2) Die zuständige [...] die die Zulassung zur Prüfung auch dann ermöglichen, wenn
erforderliche Teilnahmenachweise im Sommersemester 2020 bzw. im Wintersemester
2020/2021 nicht erbracht werden können. 2Die Zulassung zur Prüfung
zuständige Prüfungskommission kann für das Sommersemester 2022 Abweichungen
von im Modulhandbuch fixierten Angebotsturnus (Winter-und/oder Sommersemester)
treffen.
(2) Die zuständige Prüfu [...] n Prüfungsordnung (APO) und der
Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung (ASPO)
im Sommersemester 2022
an der Ostbayerischen Technischen Hochschule Amberg-Weiden
vom
Auf [...] Prüfungskommission kann Abweichungen von im Modulhandbuch
normierten Lehrveranstaltungsformen im Sommersemester 2022 treffen.
§ 2
Verfahren zur Prüfungsanmeldung, Zulassung zu Prüfungen
(1)
n folgende Satzung:
3. In § 2 Abs. 2 Satz 1 wird nach dem Passus „Wintersemester“ und „Sommersemester“ jeweils der
Passus „i. d. R.“ eingefügt.
4. § 3 Abs. 1 wird wie folgt neu gefasst:
[...] Änderungssatzung tritt am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft und gilt für Studierende, die ab dem
Sommersemester 2024 oder später ihr Studium aufnehmen.
Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Senats
hränkungen.
§ 2
Zulassungsbeschränkungen im Sommersemester 2006
An der Fachhochschule Amberg-Weiden bestehen im Sommersemester 2006 in den in § 1 genannten Studiengängen
Zulassungsb [...] Amberg-Weiden
Seite 18 Satzung über Zulassungszahlen für das Wintersemester 2005/2006 und das Sommersemester 2006
Zweite Satzung zur Änderung der Studien- und Prüfungsordnung
für den Dipl [...] über Zulassungszahlen an der Fachhochschule Amberg-Weiden im
Wintersemester 2005/2006 und im Sommersemester 2006
vom 19. April 2005
Aufgrund von Art. 5 und Art. 6 des Bayer. Hochschulgesetzes
wird die Masterarbeit angefertigt.
(3) Das Studium kann sowohl im Winter- als auch im Sommersemester begonnen werden.
(4) Detaillierte Informationen zum Aufbau des Studiums und der zeitliche [...] gemäß § 6 ein.
(5) 1Anträge auf Zulassung zum Masterstudium für einen Studienbeginn im Sommersemester sind bis zum
15. Januar, für einen Studienbeginn im Wintersemester bis zum 15. Juni des betreffenden
ausgefüllt und handschriftlich unterschrieben
für das Wintersemester bis zum 15. Juli, für das Sommersemester bis zum 15. Januar bei der
Hochschule Amberg-Weiden eingegangen sein. 2Für die Anmeldung für [...]
Unterlagen glaubhaft nachzuweisen.
(2) 1Als Frist für die Antragsstellung gilt für das Sommersemester der 30. April und für das
Wintersemester der 15. November jeden Jahres. ²Tritt ein Beurlaubungsgrund
Absicht der Immatrikulation in einem nicht zulassungsbeschränkten
Studiengang ist
a) für das Sommersemester bis spätestens zum 15. Januar
b) für das Wintersemester bis spätestens zum 15. Juni
des
der Immatrikulation in einem nicht zulassungsbeschränkten Studiengang ist
a) für das Sommersemester bis spätestens zum 15. Januar
b) für das Wintersemester bis spätestens zum 15 Juni
ms wird die Masterarbeit angefertigt.
(3) 1Das Studium kann sowohl im Winter- als auch im Sommersemester begonnen werden. 2Ein Anspruch
darauf, dass der Studienbeginn in jedem Semester (z.B. bei [...] dieses Semesters.
(4) 1Anträge auf Zulassung zum Masterstudium für einen Studienbeginn im Sommersemester sind bis
zum 15. Januar, für einen Studienbeginn im Wintersemester bis zum 15. Juli des
(2) 1In der Regel liegt der Studienbeginn im Wintersemester. 2Sofern auch ein Studienbeginn im
Sommersemester vorgesehen ist, wird dies öffentlich vor Beginn des Bewerbungsverfahrens
bekannt gegeben.
§ 2
Übergangsvorschrift
Die Änderungssatzung gilt für alle Studierenden, die ab dem Sommersemester 2016 oder später mit dem Studium
begonnen haben.
§ 3
Inkrafttreten
Diese Änder
Prüfungskommission kann für das Sommersemester 2020 und das
Wintersemester 2020/21 Abweichungen von im Modulhandbuch fixierten Angebotsturnus
(Winter-und/oder Sommersemester) treffen.
(4) Die zuständige [...] Prüfungszeitraums bekanntgegeben werden
und gilt nur für das Sommersemester 2020.
(2) 1Die zuständige Prüfungskommission kann für das Sommersemester 2020 Abweichungen
von den Vorrückungsbedingungen treffen [...]
- Seite 1 -
Satzung über Sonderregelungen zur
Allgemeinen Prüfungsordnung im Sommersemester 2020
an der Ostbayerischen Technischen Hochschule Amberg-Weiden
vom 11.05.2020
Prüfungskommission kann für das Sommersemester 2020 und das
Wintersemester 2020/21 Abweichungen von im Modulhandbuch fixierten Angebotsturnus
(Winter-und/oder Sommersemester) treffen.
(2) Die zuständige [...] die die Zulassung zur Prüfung auch dann ermöglichen, wenn
erforderliche Teilnahmenachweise im Sommersemester 2020 bzw. im Wintersemester
2020/2021 nicht erbracht werden können. 2Die Zulassung zur Prüfung
oder Dekane, Studiendekaninnen oder Studiendekane und Prodekaninnen oder
Prodekane erstmals im Sommersemester 2007 gewählt. Die Präsidentin oder der Präsident lädt
den Senat zu seiner konstituierenden Sitzung
(6) 1In der Regel liegt der Studienbeginn im Wintersemester. 2Sofern auch ein Studienbeginn im
Sommersemester vorgesehen ist, wird dies öffentlich vor Beginn des Bewerbungsverfahrens
bekannt gegeben.
Zulassungsanträge müssen vollständig ausgefüllt für das Wintersemester bis zum 15.
Juli, für das Sommersemester bis zum 15. Januar bei der Ostbayerischen Technischen
Hochschule Amberg-Weiden eingegangen sein [...] Unterlagen glaubhaft nachzuweisen.
(2) 1Als Frist für die Antragsstellung gilt für das Sommersemester der 30. April und für das
Wintersemester der 15. November jeden Jahres. ²Tritt ein Beurl
210 ECTS-Punkten. 2Der Studienbeginn im Vollzeitstudium ist sowohl zum
Winter- als auch zum Sommersemester möglich. 3Im Teilzeitstudium ist der Studienbeginn nur
zum Wintersemester möglich.
schriftlich für das zurückliegende Studienjahr, das heißt für das Wintersemester mit
dem folgenden Sommersemester.
§ 8 Inkrafttreten
Diese Leitlinie tritt mit dem Wintersemester 2024/25 in Kraft.
ECTS-Punkte erworben werden.
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(3) Die Aufnahme des Modulstudiums kann sowohl zum Sommersemester als auch
zum Wintersemester erfolgen, je nach Modulangebot des Studiengangs, das dem
[...] am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft. 2Sie gilt für Studierende, die
das Modulstudium zum Sommersemester 2024 oder später aufnehmen.
Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Senats der Hochschule
am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Sie gilt für alle
TeilnehmerInnen, die ab dem Sommersemester 2024 an den Zertifikatsstudien der
Ostbayerischen Technischen Hochschule Amberg-Weiden teilnehmen
oder Dekane, Studiendekaninnen oder Studiendekane und Prodekaninnen oder Prodekane erstmals im
Sommersemester 2007 gewählt. Die Präsidentin oder der Präsident lädt den Senat zu seiner
konstituierenden
Technischen Hochschule Amberg-Weiden
im Wintersemester 2014/2015 und im Sommersemester 2015
Seite 21 Vierte Satzung zur Änderung der Studien- und Prüfungsordnung für den Ba [...] Ostbayerischen Technischen
Hochschule Amberg-Weiden im
Wintersemester 2014/2015 und im Sommersemester 2015
vom 4. Juni 2014
Auf Grund von Art 3 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschu [...] Dienstleistungsmanagement (B) 51
Medienproduktion und Medientechnik (B) 83
(2) Im Sommersemester 2015 werden an der Ostbayerischen Technischen Hochschule Amberg-Weiden keine
Studienanfängerinnen