Bewerbungsfrist der oder dem zuständigen
Berufungsausschussvorsitzenden zu. Das Präsidium kann für die Vorlage eines
Berufungsvorschlags durch den Berufungsausschuss einen Termin bestimmen.
(2) Der Berufun [...] Hochschulleitung vorzulegen sind. Die Übersicht über die voraussichtlichen
Ausgaben ist vor der Vorlage an die Hochschulleitung mit der Mehrheit des studentischen
Konvents zu verabschieden. Die Entscheidung
Bewerbungsfrist der oder dem zuständigen
Berufungsausschussvorsitzenden zu. Das Präsidium kann für die Vorlage eines
Berufungsvorschlags durch den Berufungsausschuss einen Termin bestimmen.
(2) Der Berufun [...] Hochschulleitung vorzulegen sind. Die Übersicht über die voraussichtlichen
Ausgaben ist vor der Vorlage an die Hochschulleitung mit der Mehrheit des studentischen
Konvents zu verabschieden. Die Entscheidung
Bewerbungsfrist der oder dem zuständigen
Berufungsausschussvorsitzenden zu. Das Präsidium kann für die Vorlage eines
Berufungsvorschlags durch den Berufungsausschuss einen Termin bestimmen.
(2) Der Berufun [...] Hochschulleitung vorzulegen sind. Die Übersicht über die voraussichtlichen
Ausgaben ist vor der Vorlage an die Hochschulleitung mit der Mehrheit des studentischen
Konvents zu verabschieden. Die Entscheidung
der Bewerbungsfrist dem zuständigen
Berufungsausschussvorsitzenden zu. Das Präsidium kann für die Vorlage des Entwurfs einer
Vorschlagsliste durch den Berufungsausschuss einen Termin bestimmen.
(2) Der [...] Hochschulleitung vorzulegen sind. Die Übersicht über die voraussichtlichen
Ausgaben ist vor der Vorlage an die Hochschulleitung mit der Mehrheit des studentischen
Konvents zu verabschieden. Die Entscheidung
Grad der Behinderung in einem Vomhundertsatz ergeben. In Zweifelsfällen kann die
Hochschule die Vorlage eines Gutachtens des Vertrauensarztes verlangen.
b. Studierende für das auf die letzte Prüfu [...] page
24. Oktober 2006 AMTSBLATT Nummer 3 Seite 36
Anlage 2 Modulhandbuch – Vorlage
Umfang (SWS) X ECTS-Punkte X
Lehrende
(Modulverantwortlicher)
N.N.
Zugangsvo [...] Inwieweit ist das Modul auch für andere
Studiengänge geeignet?
Anlage 3 Dozentenhandbuch – Vorlage
Name N.N.
Stelle Professor/LB für ...
Akademischer Werdegang Berufung – Hochschule
Hochschulleitung vorzulegen sind. 4Die Übersicht über die voraussichtlichen Ausgaben ist vor der
Vorlage an die Hochschulleitung mit der Mehrheit des studentischen Konvents zu verabschieden.
5Die Entscheidung
der Bewerbungsfrist dem zuständigen Berufungsausschussvorsitzenden zu. Das Präsidium kann für die
Vorlage des Entwurfs einer Vorschlagsliste durch den Berufungsausschuss einen Termin bestimmen.
(2) Der
der Bewerbungsfrist dem zuständigen
Berufungsausschussvorsitzenden zu. Das Präsidium kann für die Vorlage des Entwurfs einer
Vorschlagsliste durch den Berufungsausschuss einen Termin bestimmen.
(2) Der
der Bewerbungsfrist dem zuständigen Berufungsausschussvorsitzenden zu. Das
Präsidium kann für die Vorlage des Entwurfs einer Vorschlagsliste durch den Berufungsausschuss einen Termin
bestimmen.
(2)
soll spätestens mit der Anmeldung zur
Prüfung gestellt werden.
(3) Die Behinderung ist durch Vorlage eines ärztlichen Attests glaubhaft zu machen. Der Prüfungsausschuss
legt fest, welche Angaben
spätestens mit der
Anmeldung zur Prüfung gestellt werden.
(3) 1 Die Behinderung ist durch Vorlage eines ärztlichen Attests glaubhaft zu machen. 2 Der
Prüfungsausschuss legt fest, welche Angaben
soll spätestens mit der Anmeldung zur
Prüfung gestellt werden.
(3) Die Behinderung ist durch Vorlage eines ärztlichen Attests glaubhaft zu machen. Der Prüfungsausschuss
legt fest, welche Angaben