Ordnungsmaßnahme teilweise bzw.
vollständig abzuwenden.
(3) ¹Ordnungsmaßnahmen werden von der Hochschulleitung getroffen. ²Vor Festlegung der
Ordnungsmaßnahme wird der/dem Studierenden Gelegenheit zur
der rechtsaufsichtlichen Genehmigung durch den Präsidenten.
Amberg, 21.08.2023
gez.
Prof. Dr. Clemens Bulitta
Präsident
Die Studien- und Prüfungsordnung für
2013 sowie der
Genehmigung durch den Präsidenten der Hochschule Amberg-Weiden vom 21.03.2013.
Amberg, 08.04.2013
Prof. Dr. Erich Bauer
Präsident
Die Satzung über das Immatrikulations- [...] Ordnungsmaßnahme teilweise bzw.
vollständig abzuwenden.
(3) ¹Ordnungsmaßnahmen werden von der Hochschulleitung getroffen. ²Vor Festlegung der
Ordnungsmaßnahme wird dem Studierenden Gelegenheit zur Stellungnahme
und der rechtsaufsichtlichen Genehmigung durch den Präsidenten.
Amberg, 31.07.2023
gez.
Prof. Dr. Clemens Bulitta
Präsident
page
Die Studien- und Prüfungsordnung
2022
und der rechtsaufsichtlichen Genehmigung durch den Präsidenten.
Amberg, 30.09.2022
gez.
Prof. Dr. Clemens Bulitta
Präsident
Die Rahmensatzung über die Durchführung von Eignun
n des studentischen Konvents und ihrer oder seiner
Stellvertretung
(1) Die Präsidentin oder der Präsident lädt mit einer Ladungsfrist von einer Woche die
Mitglieder des studentischen Konvents [...] Kandidaten vorschlagen. Die Wahlvorschläge
werden in der Sitzung abgegeben.
(3) Die Präsidentin oder der Präsident leitet die Sitzung bis die oder der neugewählte
Vorsitzende oder Vorsitzender des s [...] die Mehrheit der Stimmen erhält. Bei
Stimmengleichheit entscheidet das Los.
(6) Die Präsidentin oder der Präsident teilt der gewählten Person unverzüglich das
Wahlergebnis mit. Diese erklärt unverzüglich
versagt, kann die betroffene Person eine Überprüfung
der Entscheidung durch die Hochschulleitung beantragen; die Hochschulleitung gibt der Prüfungs-
kommission eine Empfehlung für die weitere Behandlung des [...] 2023
und der rechtsaufsichtlichen Genehmigung durch den Präsidenten.
Amberg, 31.07.2023
gez.
Prof. Dr. Clemens Bulitta
Präsident
page
Seite 9/12
Anlage [...] the quality seal of the Accreditation Council.
Amberg/Weiden
Die/Der Präsident/in Die/Der Vorsitzende
der Prüfungskommission
Ordnungsmaßnahme teilweise bzw.
vollständig abzuwenden.
(3) ¹Ordnungsmaßnahmen werden von der Hochschulleitung getroffen. ²Vor Festlegung der
Ordnungsmaßnahme wird dem Studierenden Gelegenheit zur Stellungnahme
der rechtsaufsichtlichen
Genehmigung des Präsidenten der Hochschule Amberg-Weiden vom 15.07.2010.
Amberg, 22.07.2010
Prof. Dr. Erich Bauer
Präsident
Die zweite Satzung zur Änderung der [...] der rechtsaufsichtlichen
Genehmigung des Präsidenten der Hochschule Amberg-Weiden vom 15.07.2010.
Amberg, 22.07.2010
Prof. Dr. Erich Bauer
Präsident
Die Satzung zur Änderung der Studien-
sowie der rechtsaufsichtlichen Genehmigung durch den Präsidenten vom 20.07.2015.
Amberg, 22. Juli 2015
Prof. Dr. Erich Bauer
Präsident
Die Satzung zur Änderung über das Immatrikulations- [...] Hochschule Amberg-Weiden vom
15.07.2015 sowie der rechtsaufsichtlichen Genehmigung durch den Präsidenten vom 20.07.2015.
Amberg, 22. Juli 2015
Prof. Dr. Erich Bauer
Die Dritte Satzung [...] Hochschule Amberg-Weiden vom
15.07.2015 sowie der rechtsaufsichtlichen Genehmigung durch den Präsidenten vom 20.07.2015.
Amberg, 22. Juli 2015
Prof. Dr. Erich Bauer
Die Dritte Satzung
02.2021 und der rechtsaufsichtlichen Genehmigung durch die Präsidentin.
Amberg, 02.03.2021
gez.
Prof. Dr. Andrea Klug
Präsidentin
Die fünfte Satzung zur Änderung der Satzung über das Im
vom 13.01.2010 sowie der
Genehmigung des Präsidenten der Hochschule Amberg-Weiden vom 26.01.2010.
Amberg, 28. Januar 2010
Prof. Dr. Erich Bauer
Präsident
Die Zweite Satzung zur Änderung der Studien- [...] Die Fakultäten legen der Hochschulleitung bis
spätestens zum Ende des Monats Januar über die Mittelverwendung im vorausgegangenen
Haushaltsjahr Rechnung. 2) Die Hochschulleitung legt dem Studentischen [...] vom 13.01.2010 sowie der
Genehmigung des Präsidenten der Hochschule Amberg-Weiden vom 26.01.2010.
Amberg, 28. Januar 2010
Prof. Dr. Erich Bauer
Präsident
Die Dritte Satzung zur Änderung der
05.05.2010, Nr. E 2-
H3412.1.AW/4/11.
Amberg, 28. Mai 2010
Prof. Dr. Erich Bauer
Präsident
Die Satzung über die Zulassungszahlen an der Hochschule Amberg-Weiden im Wintersemester 2010/2011
tzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntgabe in Kraft.
Amberg,
Prof. Dr. Andrea Klug
Präsidentin
Mitgliedern des Präsidiums
§ 6 Einzelne Befugnisse des Präsidiums
§ 7 Vorzeitiges Ausscheiden aus dem Amt
§ 7a Erweiterte Hochschulleitung
3. Kapitel: Wahl der Präsidentin oder des Präsidenten und der [...] tglieder
(1) Die Präsidentin oder der Präsident wird durch die Vizepräsidentinnen oder Vizepräsidenten unter-
stützt und vertreten.
(2) Die Präsidentin oder der Präsident wird in Rechts- und V [...] des Präsidiums
§ 6 Einzelne Befugnisse des Präsidiums
§ 7 Vorzeitiges Ausscheiden aus dem Amt
§ 7a Erweiterte Hochschulleitung
3. Kapitel: Wahl der Präsidentin oder des Präsidenten und der
Wahl der Präsidentin oder des Präsidenten und der Vizepräsidentinnen bzw.
Vizepräsidenten
§ 8
Wahlgremium, Wahlleitung
(1) Der Hochschulrat wählt die Präsidentin oder den Präsidenten und die [...] Mitgliedern des Präsidiums
§ 6 Einzelne Befugnisse
§ 7 Vorzeitiges Ausscheiden aus dem Amt
3. Kapitel: Wahl der Präsidentin oder des Präsidenten und der Vizepräsidentinnen bzw.
Vizepräsidenten
§ 8 Wahlgremium [...]
2. Kapitel:
Präsidium
§ 2
Leitung der Hochschule
Die Hochschule wird vom Präsidium geleitet, das sich aus dem Vorsitzenden (Präsident) bzw. der
Vorsitzenden (Präsidentin), drei weiteren
Vorsitzende des Präsidiums“ durch die
Worte „Präsidentin oder der Präsident“ ersetzt.
bb) In Satz 3 werden die Worte „das Präsidium“ durch die Worte „die Präsidentin
oder der Präsident“ ersetzt
[...] ng der Präsidentin oder des Präsiden-
ten abweicht und ändert die Präsidentin oder der Präsidenten daraufhin ihre oder
seine Entscheidung nicht, informiert die Präsidentin oder der Präsident hierüber [...] Worte „dem Präsidium“ durch die Worte „der Präsiden-
tin oder dem Präsidenten“ ersetzt.
c) Im neuen Abs. 3 werden in Satz 1 die Worte „dem Präsidium“ durch die Worte „der
Präsidentin oder dem Pr
Ordnungsmaßnahme teilweise bzw.
vollständig abzuwenden.
(3) ¹Ordnungsmaßnahmen werden von der Hochschulleitung getroffen. ²Vor Festlegung der
Ordnungsmaßnahme wird der/dem Studierenden Gelegenheit zur
der rechtsaufsichtlichen Genehmigung durch den Präsidenten.
Amberg, 21.08.2023
gez.
Prof. Dr. Clemens Bulitta
Präsident
Die Studien- und Prüfungsordnung für
verwaltet die Hochschulleitung in der
Verantwortung der Präsidentin oder des Präsidenten. 2Bei der Festlegung der
Entlastungsstunden für Forschungsprofessuren sind von der Hochschulleitung
vera [...] zu erfüllen.
(3) 1Die Festsetzung der Lehrverpflichtung erfolgt durch die Präsidentin oder den
Präsidenten innerhalb des durch die Vorschriften dieser Leitlinien nach § 1 Abs. 1
Satz 2 [...] pro Woche umfasst. 3Ausnahmen dürfen
nur bei Vorliegen wichtiger Gründe von der Präsidentin oder dem Präsidenten erteilt
werden.
§ 4 Arten und Anrechnung von Lehrveranstaltungen