sind, besuchen Sie das Kolloquium, das einmal pro
Semester statt findet. Die Prüfungsanmeldung nehmen Sie bitte über Prüfungsamt war.
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gen erreicht sind, besuchen Sie das Kolloquium, das einmal pro
Semester statt findet. Die Prüfungsanmeldung nehmen Sie bitte über Prüfungsamt war.
Nach Abschluss der Zusatzqualifikation erhalten Sie
und zwei weiteren Mitgliedern
gebildet, die vom Fakultätsrat bestellt werden.
§ 10
Prüfungsanmeldung und Verbindlichkeit
(1) Die Zulassung zu den Prüfungen setzt eine form- und fristgerechte [...] schritt
Praxisphase
Fachstudienberatung/Studienvereinbarung
Prüfungskommission
Prüfungsanmeldung und Verbindlichkeit
Bachelorarbeit
Bachelorprüfung und Prüfungsgesamtnote
Zeugnis und
ngen erreicht sind, besuchen Sie das Kolloquium, das einmal pro
Semester stattfindet. Die Prüfungsanmeldung nehmen Sie bitte über Prüfungsamt wahr.
Nach Abschluss der Zusatzqualifikation erhalten
zwei weiteren Mitgliedern
gebildet, die vom Fachbereichsrat bestellt werden.
§ 10
Prüfungsanmeldung und Verbindlichkeit
(1) Die Zulassung zu den Prüfungen setzt eine form- und fristgerechte
zwei weiteren Mitgliedern
gebildet, die vom Fachbereichsrat bestellt werden.
§ 10
Prüfungsanmeldung und Verbindlichkeit
(1) Die Zulassung zu den Prüfungen setzt eine form- und fristgerechte
gebildet, die vom Fachbereichsrat bestellt werden.
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§ 10
Prüfungsanmeldung und Verbindlichkeit
(1) Die Zulassung zu den Prüfungen setzt eine form- und fristgerechte
vor Belegung des ersten Vertiefungs- oder
Wahlpflichtmoduls und muss spätestens vor der Prüfungsanmeldung des ersten Vertiefungs- oder
Wahlpflichtmoduls erfolgen. ³Ein Wechsel der Vertiefungsrichtung
vor Belegung des ersten Vertiefungs- oder
Wahlpflichtmoduls und muss spätestens vor der Prüfungsanmeldung des ersten Vertiefungs- oder
Wahlpflichtmoduls erfolgen. Ein Wechsel der Vertiefungsrichtung
vor Belegung des ersten Vertiefungs-
oder Wahlpflichtmoduls und muss spätestens vor der Prüfungsanmeldung des ersten
Vertiefungs- oder Wahlpflichtmoduls erfolgen. Ein Wechsel der Vertiefungsrichtung
möglichst vor Belegung des ersten Vertiefungs- oder
Wahlpflichtmoduls und muss spätestens vor der Prüfungsanmeldung des ersten Vertiefungs-
oder Wahlpflichtmoduls erfolgen. 4Ein Wechsel der Vertiefungsrichtung
zwei weiteren Mitgliedern gebildet, die
vom Fakultätsrat bestellt werden.
§ 10
Prüfungsanmeldung und Verbindlichkeit
Die Zulassung zu den Prüfungen setzt eine form- und fristgerechte Anmeldung [...] Modulhandbuch
Studienfortschritt
Praxisphase
Fachstudienberatung
Prüfungskommission
Prüfungsanmeldung und Verbindlichkeit
Bachelorarbeit
Bachelorprüfung und Prüfungsgesamtnote
Zeugnis und
sollte möglichst vor Belegung des ersten Wahlpflichtmoduls
und muss spätestens vor der Prüfungsanmeldung des ersten Wahlpflichtmoduls erfolgen. Ein
Wechsel der Vertiefungsrichtung ist auf Antrag
vor Belegung des ersten Vertiefungs-
oder Wahlpflichtmoduls und muss spätestens vor der Prüfungsanmeldung des ersten
Vertiefungs- oder Wahlpflichtmoduls erfolgen. Ein Wechsel der Vertiefungsrichtung
vor Belegung des ersten Vertiefungs-
oder Wahlpflichtmoduls und muss spätestens vor der Prüfungsanmeldung des ersten
Vertiefungs- oder Wahlpflichtmoduls erfolgen. Ein Wechsel der Vertiefungsrichtung
zwei weiteren Mitgliedern
gebildet, die vom Fachbereichsrat bestellt werden.
§ 10
Prüfungsanmeldung und Verbindlichkeit
Die Zulassung zu den Prüfungen setzt eine form- und fristgerechte Anmeldung
zwei weiteren Mitgliedern gebildet, die
vom Fakultätsrat bestellt werden.
§ 10
Prüfungsanmeldung und Verbindlichkeit
Die Zulassung zu den Prüfungen setzt eine form- und fristgerechte Anmeldung
nächsten Arbeitstag nach der Online-Prüfungsanmeldung über das Internet
kontrollieren, ob die Prüfungsanmeldung erfolgreich war. 3Soweit eine Online-Prüfungsanmeldung
aus technischen oder anderen Gründen [...] 16 Prüfungskommissionen
§ 17 Prüfungszeitraum, Prüfungstermine und Hilfsmittel
§ 18 Prüfungsanmeldung
§ 19 Zulassung zu Prüfungen
§ 20 Prüfungsformen
§ 21 Klausuren
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[...] RaPO genannten Aufgaben insbesondere:
1. die Festlegung und Bekanntgabe der Termine zur Prüfungsanmeldung,
2. die interne Stellungnahme zu Verwaltungsstreitverfahren.
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Lehrveranstaltungsformen im Wintersemester 2020/2021 treffen.
§ 2
Verfahren zur Prüfungsanmeldung, Zulassung zu Prüfungen
(1) 1Das Nichterscheinen zu einer Modulprüfung oder Modulteilprüfung
normierten Lehrveranstaltungsformen im Sommersemester 2022 treffen.
§ 2
Verfahren zur Prüfungsanmeldung, Zulassung zu Prüfungen
(1) 1Das Nichterscheinen zu einer Modulprüfung oder Modulteilprüfung
Lehrveranstaltungsformen im Wintersemester 2020/2021 treffen.
§ 2
Verfahren zur Prüfungsanmeldung, Zulassung zu Prüfungen
(1) 1Das Nichterscheinen zu einer Modulprüfung oder Modulteilprüfung
und zwei weiteren Mitgliedern gebildet, die vom
Fakultätsrat bestellt werden.
§ 11
Prüfungsanmeldung und Verbindlichkeit
(1) Die Zulassung zu den Prüfungen setzt eine form- und fristgerechte
und zwei weiteren Mitgliedern gebildet, die vom Fakultätsrat bestellt
werden.
§ 10
Prüfungsanmeldung und Verbindlichkeit
(1) Die Zulassung zu den Prüfungen setzt eine form- und fristgerechte
normierten Lehrveranstaltungsformen im Sommersemester 2022 treffen.
§ 2
Verfahren zur Prüfungsanmeldung, Zulassung zu Prüfungen
(1) 1Das Nichterscheinen zu einer Modulprüfung oder Modulteilprüfung
Anmeldung zu den Prüfungen rückt näher. Daher möchten wir Sie über die aktuellen Regelungen
zur Prüfungsanmeldung für dieses Wintersemester 2022/2023 informieren.
Wir kehren zurück zur Normalität.
Folgendes