Hinweis auf die Dringlichkeit eine Sitzung unter Beachtung einer Ladungsfrist von 3
Werktagen anberaumen.
(3) Die Hochschulleitung ist zu den Sitzungen aller Gremien unter Angabe der Tagesordnung einzuladen;
Hinweis auf die Dringlichkeit eine Sitzung unter
Beachtung einer Ladungsfrist von 3 Werktagen anberaumen.
(3) Die Hochschulleitung ist zu den Sitzungen aller Gremien unter Angabe der Tagesordnung
e
beschrieben.
§7
Praxissemester
Das fünfte Semester ist ein Praxissemester, das in einem Zeitraum von 20 Wochen abzuleisten ist. Weitere
Informationen zum Praxissemester sind im Studienplan und
Hinweis auf die Dringlichkeit eine Sitzung unter Beachtung einer
Ladungsfrist von 3 Werktagen anberaumen.
(3) Die Hochschulleitung ist zu den Sitzungen aller Gremien unter Angabe der Tagesordnung
Hinweis auf die Dringlichkeit eine Sitzung unter
Beachtung einer Ladungsfrist von 3 Werktagen anberaumen.
(3) Die Hochschulleitung ist zu den Sitzungen aller Gremien unter Angabe der Tagesordnung
e
Hinweis auf die Dringlichkeit eine Sitzung unter
Beachtung einer Ladungsfrist von 3 Werktagen anberaumen.
(3) Die Hochschulleitung ist zu den Sitzungen aller Gremien unter Angabe der Tagesordnung
e
Hinweis auf die Dringlichkeit eine Sitzung unter
Beachtung einer Ladungsfrist von 3 Werktagen anberaumen.
(3) Die Hochschulleitung ist zu den Sitzungen aller Gremien unter Angabe der Tagesordnung
e
Hinweis auf die Dringlichkeit eine Sitzung unter
Beachtung einer Ladungsfrist von 3 Werktagen anberaumen.
(3) Die Hochschulleitung ist zu den Sitzungen aller Gremien unter Angabe der Tagesordnung
e
Praxissemester und Vorpraktikum
(1) Das fünfte Semester ist ein Praxissemester, das in einem Zeitraum von 20 Wochen abzuleisten ist.
Weitere Informationen zum Praxissemester sind im Studienplan und