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§ 17
Prüfungszeitraum, Prüfungstermine und Hilfsmittel
(1) Der vom Prüfungsausschuss festzulegende Anmelde- und Prüfungszeitraum ist spätestens 14 Tage
nach Vorles [...] Praktisches Studiensemester
§ 15 Prüfungsausschuss
§ 16 Prüfungskommissionen
§ 17 Prüfungszeitraum, Prüfungstermine und Hilfsmittel
§ 18 Prüfungsanmeldung
§ 19 Zulassung zu Prüfungen [...] Verwaltungsstreitverfahren.
2Darüber hinaus legt der Prüfungsausschuss in jedem Semester den Zeitraum fest, in dem die
Prüfungen einschließlich der Wiederholungsprüfungen an der Ostbayerischen Technischen
n
übertragen.
§ 17
Prüfungszeitraum, Prüfungstermine und Hilfsmittel
(1) Der vom Prüfungsausschuss festzulegende Anmelde- und Prüfungszeitraum ist spätestens 14 Tage
nach Vor [...]
§ 14 a Prüfungsorgane
§ 15 Prüfungsausschuss
§ 16 Prüfungskommissionen
§ 17 Prüfungszeitraum, Prüfungstermine und Hilfsmittel
§ 18 Prüfungsanmeldung
§ 18 a Nachteilsausgleich
[...] iten und
7. die Entscheidung über den Nachteilsausgleich.
8. die Festlegung des Zeitraumes in dem die Prüfungen einschließlich der
Wiederholungsprüfungen durchgeführt werden
3Der
längeren Zeitraum
erstrecken. Die Bearbeitung erfolgt ohne ständige Aufsicht. Der Aufgabensteller kann bestimmen, dass eine
noch nicht abgelieferte Prüfungsstudienarbeit nicht aus den Räumen der Hochschule [...] Regel umfasst es einschließlich der begleitenden Lehrveranstaltungen einen
zusammenhängenden Zeitraum von mindestens 20 Wochen.
(3) Der zeitliche Umfang der Lehrveranstaltungen darf durch Prüfungen [...] umfasst einschließlich der begleitenden Lehrveranstaltungen
einen in der Regel zusammenhängenden Zeitraum von mindestens 20 Wochen. An Stelle des ersten
praktischen Studiensemesters kann bei geeigneten
längeren Zeitraum
erstrecken. Die Bearbeitung erfolgt ohne ständige Aufsicht. Der Aufgabensteller kann bestimmen, dass eine
noch nicht abgelieferte Prüfungsstudienarbeit nicht aus den Räumen der Hochschule [...] Regel umfasst es einschließlich der begleitenden Lehrveranstaltungen einen
zusammenhängenden Zeitraum von mindestens 20 Wochen.
(3) Der zeitliche Umfang der Lehrveranstaltungen darf durch Prüfungen [...] umfasst einschließlich der begleitenden Lehrveranstaltungen
einen in der Regel zusammenhängenden Zeitraum von mindestens 20 Wochen. An Stelle des ersten
praktischen Studiensemesters kann bei geeigneten
längeren Zeitraum erstrecken. 2 Die Bearbeitung erfolgt ohne ständige Aufsicht. 3
Der Aufgabensteller kann bestimmen, dass eine noch nicht abgelieferte Prüfungsstudienarbeit nicht
aus den Räumen der [...] Regel umfasst es einschließlich der begleitenden Lehrveranstaltungen einen zusammenhängenden
Zeitraum von mindestens 20 Wochen.
(3) Der zeitliche Umfang der Lehrveranstaltungen darf durch Prüfungen [...] umfasst einschließlich
der begleitenden Lehrveranstaltungen einen in der Regel zusammenhängenden Zeitraum von
mindestens 20 Wochen. 3 An Stelle des ersten praktischen Studiensemesters kann bei geeigneten
mehreren Mitgliedern
übertragen.
§ 17
Prüfungszeitraum, Prüfungstermine und Hilfsmittel
(1) Der vom Prüfungsausschuss festzulegende Anmelde- und Prüfungszeitraum ist spätestens 14 Tage
nach Vorles [...] Praktisches Studiensemester
§ 15 Prüfungsausschuss
§ 16 Prüfungskommissionen
§ 17 Prüfungszeitraum, Prüfungstermine und Hilfsmittel
§ 18 Prüfungsanmeldung
§ 19 Zulassung zu Prüfungen [...] .
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2Darüber hinaus legt der Prüfungsausschuss in jedem Semester den Zeitraum fest, in dem die
Prüfungen einschließlich der Wiederholungsprüfungen an der Ostbayerischen Technischen
mehreren Mitgliedern
übertragen.
§ 17
Prüfungszeitraum, Prüfungstermine und Hilfsmittel
(1) Der vom Prüfungsausschuss festzulegende Anmelde- und Prüfungszeitraum ist spätestens 14 Tage
nach Vorles [...] Praktisches Studiensemester
§ 15 Prüfungsausschuss
§ 16 Prüfungskommissionen
§ 17 Prüfungszeitraum, Prüfungstermine und Hilfsmittel
§ 18 Prüfungsanmeldung
§ 19 Zulassung zu Prüfungen [...] .
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2Darüber hinaus legt der Prüfungsausschuss in jedem Semester den Zeitraum fest, in dem die
Prüfungen einschließlich der Wiederholungsprüfungen an der Ostbayerischen Technischen
zuständige Fakultät kann die Zulassung verweigern, wenn gewichtige
Gründe (z.B. begrenzte Raumkapazität oder fehlende technische Ausstattung) vorliegen.
§ 4
Studienaufbau
(1) Die Aufnahme
zuständige Fakultät kann die Zulassung verweigern, wenn gewichtige Gründe
(z.B. begrenzte Raumkapazität oder fehlende technische Ausstattung) vorliegen.
(2) Bewerber, die ihre Hochschulzugangsb
Leistungsbezügen
und die Gewährung von Forschungs- und Lehrzulagen genannten Tätigkeitsfeldern für den Zeitraum der
zurückliegenden drei Jahre darzulegen.
(4) Der Antrag ist der Präsidentin oder dem [...] Jahren ab Beginn des für die
Erfahrungsstufenfestlegung maßgebenden Zeitpunktes gewährt. Über diesen Zeitraum hinaus können weitere
Leistungsbezüge im drei-Jahres-Rhythmus bis dem von der Besoldungskommission [...] Bedeutung zu.
(4) Die Gewährung einer Leistungsstufe ist in der Regel zunächst für einen Zeitraum von drei Jahren befristet. Sie
kann danach entfristet werden.
Bei der befristeten Vergabe
Studiengang selbständig nach wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten:
Maximale Bearbeitungszeit (= Zeitraum zwischen Anmeldung der Bachelorarbeit und Abgabe) von 5 Monaten / Umfang 50-70 Seiten. Der Umfang [...] Studiengang selbständig nach wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten:
Maximale Bearbeitungszeit (= Zeitraum zwischen Anmeldung der Masterarbeit und Abgabe) von 6 Monaten / Umfang 60-80 Seiten. Der Umfang
Studiengang selbständig nach wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten:
Maximale Bearbeitungszeit (= Zeitraum zwischen Anmeldung der Bachelorarbeit und Abgabe) von 5 Monaten / Umfang 50-70 Seiten. Der Umfang [...] Studiengang selbständig nach wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten:
Maximale Bearbeitungszeit (= Zeitraum zwischen Anmeldung der Masterarbeit und Abgabe) von 6 Monaten / Umfang 60-80 Seiten. Der Umfang
einem Studienabschluss an einer ausländischen
Hochschule wird empfohlen, bis zum Ende des Bewerbungszeitraums einen Aner-
kennungsbescheid des Studienabschlusses, ausgestellt durch eine zertifizierte Ein-
der Art und des Umfangs der Prüfungsleistung muss bis spätestens 4 Wochen
vor Beginn des Prüfungsanmeldezeitraums bekanntgegeben werden und gilt nur für das
Wintersemester 2020/2021.
(2) 1Die zuständige
der Art und des Umfangs der Prüfungsleistung muss bis spätestens 4 Wochen
vor Beginn des Prüfungsanmeldezeitraums bekanntgegeben werden und gilt nur für das
Wintersemester 2020/2021.
(2) 1Die zuständige
einem Studienabschluss an einer ausländischen Hochschule
wird empfohlen, bis zum Ende des Bewerbungszeitraums einen Anerkennungsbescheid des Studienab-
schlusses, ausgestellt durch eine zertifizierte [...] einer Begründung schriftlich mitgeteilt. ²Eine
erneute Bewerbung ist frühestens im folgenden Bewerbungszeitraum wieder möglich.
§ 6
Nachweis der studiengangspezifischen Eignung
(1) Vor
die Befähigung
zum mehrsprachigen Arbeiten auf Englisch, Deutsch sowie ggf. in einem weiteren Sprachraum.
3Darüber hinaus wird die Befähigung zu einem einschlägigen Master-Studium vermittelt.
(2) [...] mit einem Schulabschluss an einer ausländischen Schule wird empfohlen, bis
zum Ende des Bewerbungszeitraums einen Anerkennungsbescheid des Schulabschlusses,
ausgestellt durch eine zertifizierte Einrichtung
die Befähigung zum mehrsprachigen Arbeiten auf
Englisch, Deutsch sowie ggf. in einem weiteren Sprachraum. 3Darüber hinaus wird die
Befähigung zu einem einschlägigen Master-Studium vermittelt.
(2) [...] mit einem Schulabschluss an einer ausländischen Schule wird empfohlen, bis
zum Ende des Bewerbungszeitraums einen Anerkennungsbescheid des Schulabschlusses,
ausgestellt durch eine zertifizierte Einrichtung
einem Studienabschluss an
einer ausländischen Hochschule wird empfohlen, bis zum Ende des Bewerbungszeitraums
einen Anerkennungsbescheid des Studienabschlusses, ausgestellt durch eine zertifizierte
[...] Begründung schriftlich mitgeteilt.
²Eine erneute Bewerbung ist frühestens im folgenden Bewerbungszeitraum wieder möglich.
§ 6
Nachweis der studiengangspezifischen Eignung
(1) Vor
der Art und des Umfangs der Prüfungsleistung muss bis spätestens 4 Wochen
vor Beginn des Prüfungsanmeldezeitraums bekanntgegeben werden und gilt nur für das
Wintersemester 2020/2021.
(2) 1Die zuständige
hat, genehmigen.
15. Im § 10 Abs. 4 wird folgender Satz 2 eingefügt: „Spätestens in diesem Zeitraum muss das Seminar zum
wissenschaftlichen Arbeiten besucht worden sein.
16. Im § 10 Abs. 5 wird
n und
7. die Entscheidung über den Nachteilsausgleich.
8. die Festlegung des Zeitraumes in dem die Prüfungen einschließlich der Wiederholungsprüfungen
durchgeführt werden
n und
7. die Entscheidung über den Nachteilsausgleich.
8. die Festlegung des Zeitraumes in dem die Prüfungen einschließlich der Wiederholungsprüfungen
durchgeführt werden
n und
7. die Entscheidung über den Nachteilsausgleich.
8. die Festlegung des Zeitraumes in dem die Prüfungen einschließlich der Wiederholungsprüfungen
durchgeführt werden
spätestens im ersten Monat des dritten Semesters erfolgen. Erfolgt die Anmeldung nicht innerhalb dieses Zeitraums, so wird
vom Vorsitzenden der Prüfungskommission die Ausgabe eines Themas und Anmeldung der Arbeit