des
Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst vom 04.06.2007, Nr. XI/3-H3311.AW-11/7 862.
Amberg/Weiden, 12. Juli 2007
Prof. Dr. Erich Bauer
Präsident
Die Grundordnung der
vom 15.03.2007, Nr.
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20. September 2007 AMTSBLATT Nummer 3 Seite 20
XI/3-H 3444.AW.7-11/18 349 und der rechtsaufsichtlichen Genehmigung des Präsidenten der Fachhochschule
Am [...] des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst vom 15.05.2006, Nr.
XI/3-H 3444.AW.3-11/10 600 und der rechtsaufsichtlichen Genehmigung des Präsidenten der Fachhochschule
Am
als für die Aufnahme
eines Hochschulstudiums hinreichender Sprachnachweis anerkannt wurden;
h) die bestandene Feststellungsprüfung des Studienkollegs (FSP)
i) ÖSD Zertifikat B2
j) Die
g des
Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst vom 03.05.2007, Nr. X/2-H3412.1.AW – 11/13 455.
Amberg, 21. Mai 2007
Prof. Dr. Erich Bauer
Präsident
Die Satzung über
als für die Aufnahme
eines Hochschulstudiums hinreichender Sprachnachweis anerkannt wurden;
h) das Kleine (KDS) und das Große Deutsche Sprachdiplom (GDS) des Goethe-
Instituts
i) das Zeugnis
gs - FSP”
eingefügt.
(3) Buchstaben g und h werden gestrichen.
(4) Die bisherigen Buchstaben i. und j. werden g. und h.
(5) Im neuen Buchstaben h. wird nach dem Wort „des“ das Wort
„Vorbere
Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und
Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 14.06.2017, Nr. X.2-H3412.1.AW/11/7.
Amberg, 12.07.2017
Prof. Dr. Andrea Klug
Präsidentin
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oder – soweit hierfür keine besonderen Voraussetzungen
vorgeschrieben sind – in mindestens 80 v.H. der Endnoten, von denen das Bestehen der Vorprüfung abhängt,
die Note ausreichend oder besser erzielt
Studiensemester angerechnet werden, sollen einen Arbeitsumfang von 560
Stunden ((20 - 6) Wochen x 40 h/Wo) umfassen, dies entspricht 3,5 Monaten in Vollzeit.
5Über das Projekt ist eine Dokumentation mit
wird „Art. 25 Abs. 1 Satz 3 BayHSchG“ durch „Art. 35 Abs. 1 Satz 3
BayHIG“ ersetzt.
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h. In § 21 Abs.1 Satz 2 wird „Art. 18 Abs. 1 Satz 3 BayHSchG“ durch „Art. 26 Abs. 1 Satz 3
BayHIG“ ersetzt
oder – soweit hierfür keine besonderen Voraussetzungen
vorgeschrieben sind – in mindestens 80 v.H. der Endnoten, von denen das Bestehen der Vorprüfung abhängt,
die Note ausreichend oder besser erzielt
(Amtsblatt 3/2008 S. 23) wird wie folgt geändert:
1. Im § 3 Abs. 3 wird die Zahl „30 h“ durch die Zahlen „25 – 30 h“ ersetzt.
2. Im § 3 Abs. 4 werden im Spiegelstrich zwei die Worte „3 und 4“ durch [...] vom 05. Juni 2008, wird wie
folgt geändert:
8. Im § 3 Abs. 3 wird die Zahl „30 h“ durch die Zahlen „25 – 30 h“ ersetzt.
9. Im § 3 Abs. 4 werden im Spiegelstrich zwei die Worte „3 und 4“ durch [...] Genehmigung des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst vom 07.12.2011 (C9-H3311.AW-11/28
443).
Amberg, 12. Januar 2012
Prof. Dr. Erich Bauer
Präsident
Die
des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst durch Schreiben Nr. XI/3-H3441.DE/7/5 vom 17. März 2008 und der
rechtsaufsichtlichen Genehmigung durch die Präsidenten der Hochschulen [...] g des Bayerischen Staatsministerium für
Wissenschaft, Forschung und Kunst vom 08.05.2008, Nr. X/2-H3412.1.AW/1/3.
Amberg, 26. Mai 2008
Prof. Dr. Erich Bauer
Präsident
Die Satzung über die
Konvents in geeigneter Weise. Im Übrigen ist der studentische Konvent auf Verlangen von
mindestens 25 v. H. seiner Mitglieder binnen 14 Tagen einzuberufen.
(4) Innerhalb einer angemessenen Frist nach den Wahlen
Bundesrepublik Deutschland (Feststellungsprüfung des Studienkollegs - FSP);
g. ÖSD Zertifikat B2
h. die erfolgreich bestandene Deutschprüfung B2 im Rahmen des Vorbereitungskurses
PropädeutikumPLUS
der Genehmigung des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst
vom 11.03.2019, Nr. H3-H3311.AW/2/5.
Amberg, 27.06.2019
gez.
Prof. Dr. Andrea Klug
Präsidentin
[...] Konvents in geeigneter Weise. Im Übrigen ist der studentische Konvent
auf Verlangen von mindestens 25 v. H. seiner Mitglieder binnen 14 Tagen einzuberufen.
(4) Innerhalb einer angemessenen Frist nach den
Konvents in geeigneter Weise. Im Übrigen ist der studentische Konvent auf Verlangen von
mindestens 25 v. H. seiner Mitglieder binnen 14 Tagen einzuberufen.
(4) Innerhalb einer angemessenen Frist nach den Wahlen
Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom
02.05.2014, C 9-H3441.RE/23/19.
Weiden, 15. Januar 2015
Prof. Dr. Erich Bauer
Die Satzung für den Masters
als für die Aufnahme
eines Hochschulstudiums hinreichender Sprachnachweis anerkannt wurden;
h) die bestandene Feststellungsprüfung des Studienkollegs (FSP)
i) ÖSD Zertifikat B2
j) Die
als für die Aufnahme eines Hochschulstudiums
hinreichender Sprachnachweis anerkannt wurden;
h) das Kleine (KDS) und das Große Deutsche Sprachdiplom (GDS) des Goethe-Instituts
page
Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom
12.05.2015, VIII.3-H3311.AW-11/17556.
Amberg, 16. Juni 2015
Prof. Dr. Erich Bauer
Die Zweite Satzung zur [...] Bayerischen Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom
11.06.2015, Nr. X.2-H3412.1.AW/9/7.
Amberg, 23. Juni 2015
Prof. Dr. Erich Bauer
Präsident
Die Satzung über
Studiensemester angerechnet werden, sollen einen Arbeitsumfang von 560
Stunden ((20 - 6) Wochen x 40 h/Wo) umfassen, dies entspricht 3,5 Monaten in Vollzeit.
5Über das Projekt ist eine Dokumentation mit
Konvents in geeigneter Weise. Im Übrigen ist der studentische Konvent auf Verlangen von
mindestens 25 v. H. seiner Mitglieder binnen 14 Tagen einzuberufen.
(4) Innerhalb einer angemessenen Frist nach den Wahlen
das Bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft
und Kunst vom 08.12.2013 (C9-H3311.AW-11/26 904).
Amberg, 17.01.2014
Prof. Dr. Erich Bauer
Präsident
Die
Bundesrepublik Deutschland (Feststellungsprüfung des Studienkollegs - FSP);
g. ÖSD Zertifikat B2
h. die erfolgreich bestandene Deutschprüfung B2 im Rahmen des Vorbereitungskurses
PropädeutikumPLUS