mit der Belegung von FW-Fächern beginnen, sobald Sie die Voraussetzungen gemäß Studien- und Prüfungsordnung § 6 für den 3. Studienabschnitt (Vorpraktikum und 60 CP aus den ersten beiden Semestern) vollständig
Wintersemester: von Anfang Oktober bis Mitte März, die Prüfungen finden i.d.R. in den ersten Wochen der vorlesungsfreien Zeit ab Mitte/Ende Januar statt. Von Oktober bis zum Beginn der vorlesungsfreien [...] n Zeit hat man Vorlesungen. Sommersemester: von Mitte März bis Ende September, die Prüfungen finden i.d.R. in den ersten Wochen der vorlesungsfreien Zeit ab Anfang/Mitte Juli statt. Von Mitte März bis
Flexibilisierung von Prüfungsregelungen Fristen zur Ablegung bestimmter Leistungen (siehe Rahmenprüfungsordnung und Allgemeine Prüfungsordnung ) Wiederholungsprüfungen Prüfungsrücktritt Es gilt die verbindliche [...] verbindliche Prüfungsanmeldung. Sollten Sie an einer Prüfung nicht teilnehmen können, für die Sie sich angemeldet hatten, so wenden Sie sich bitte an das Studienbüro/ Prüfungsamt . Die Entscheidung über den [...] trifft dann die Prüfungskommission Ihres Studiengangs. Sollten Sie oder Ihr Kind am Prüfungstag erkrankt sein, so stellen Sie bitte schnellstmöglich einen entsprechenden Antrag (siehe PRIMUSS Portal ) im
rtal PRIMUSS und er ist mit den entsprechenden Nachweisen formal über das Studienbüro einzureichen( nach der Immatrikulation, Frist siehe Antrag) und werden von der zuständigen Prüfungskommission von Fall
Ab dem WS 2011/12 ist die Prüfungsanmeldung in der Fakultät WI verbindlich, d.h. dass ein Nichtantritt bei einer angemeldeten Prüfung das Nichtbestehen der Prüfung zur Folge hat, außer der Nichtantritt [...] vertreten. Die Gründe für den Nichtantritt müssen dem Prüfungsamt unverzüglich angezeigt und glaubhaft gemacht werden. Bei krankheitsbedingter Prüfungsunfähigkeit ist ein ärztliches Attest vorzulegen, das auf [...] auf einer Untersuchung beruhen muss, die grundsätzlich am Tag der versäumten Prüfung erfolgt ist. (siehe APO § 7) Die Prüfung gilt mit der Unterschrift auf der Teilnehmerliste als angetreten. ansonsten: siehe
bereits erbrachte Leistungen online vorliegt, entscheidet das Studienbüro zusammen mit der Prüfungskommission über a) Zulassung Ja/Nein b) vorläufige Einstufung in ein Fachsemester (auf Basis Ihrer bereits [...] vorgesehenen); eine eigene erste Abschätzung diesbezüglich ermöglicht Ihnen die Studien- und Prüfungsordnung mit zugehörigem Studienplan und Modulhandbuch auf unserer Homepage bei den jeweiligen Studiengängen
positiver Vorab-Klärung und anschließendem Vorliegen Ihrer Bewerbung entscheidet das Prüfungsamt zusammen mit der Prüfungskommission über a) Zulassung: Ja/Nein b) vorläufige Einstufung in ein Fachsemester (auf [...] vorgesehenen Fächern); eine eigene erste Abschätzung diesbezüglich ermöglicht Ihnen die Studien- und Prüfungsordnung mit zugehörigem Studienplan und Modulhandbuch auf unserer Homepage bei den jeweiligen Studiengängen
räch in Anspruch genommen werden, in dem die Gründe für einen Wechsel erörtert und für die Prüfungskommission dokumentiert werden. Ein weiterer Wechsel ist ebenfalls nur auf Antrag möglich. Hierbei muss [...] den ersten Wechsel nicht mehr besteht. Bei einer Exmatrikulation wegen endgültig nicht bestandener Prüfung in Voll- oder Teilzeit ist ein Wechsel in das andere Studienmodell nicht möglich!
Ja, die Prüfungsanmeldung ist an der OTH Amberg-Weiden verbindlich.
verlängert, d.h. im Urlaubssemester können und müssen Wiederholungsprüfungen geschrieben werden. Neue Prüfungen dürfen aber nicht abgelegt werden.
Lehrkräfte sind hierzu im engen Austausch mit dem Studienbüro und werden Muttersprachler nicht zur Prüfung zulassen.
Insgesamt muss in allen mündlichen Leistungen eine 4,0 erzielt werden, um an der schriftlichen Prüfung teilnehmen zu dürfen.
sich mit einem nicht in Bayern erworbenen Schulabschluss an der OTH Amberg-Weiden bewerben. Die Prüfung der HZB(Hochschulzugangsberechtigung = Zeugnis) erfolgt durch das Studienbüro . Ausländische Bewerber [...] Bewerber müssen Ihre Zeugnisse (zusätzlich zur Bewerbung bei der OTH) bei Uni-Assist einer Vorprüfungsdokumentation unterziehen (bitte rechtzeitig beantragen, eine Bearbeitungszeit von 4-6 Wochen wird hier
Grundsätzlich muss jede erbrachte Prüfungsleistung von dem Modulverantwortlichen geprüft werden. Dieser entscheidet, ob die bisher erbrachte Leistung anzurechnen ist. Hierzu müssen Sie ebenfalls einen [...] einen Antrag auf Anrechnung ausfüllen und beim Prüfungsamt einreichen.
Zur schriftlichen Prüfung werden nur die KursteilnehmerInnen zugelassen, die die mündlichen Leistungsnachweise während des Semesters erfolgreich abgelegt haben. Beim Deutschkurs A2.2 und den UNIcert-Kursen
Fortbildung oder einem vorausgegangenen Studium anrechnen lassen und somit das Studium verkürzen. Die Prüfung der Anrechnung und die Anrechnung selbst richtet sich immer nach dem individuellen Einzelfall.
Falls dieser ein Vorpraktikum vorsieht, müssen Sie diese nach den Vorgaben der Studien- und Prüfungsordnung absolvieren.
denen man eine Note haben will. Dies ist unabhängig davon, ob es sich dabei um eine schriftliche Prüfung handelt oder nicht (z.B. „nur“ semesterbegleitende Studienarbeit als Leistungsnachweis).
dieser Vertiefungsrichtungen/Schwerpunkte vorsieht, müssen Sie nach den Vorgaben der Studien- und Prüfungsordnung einen solchen wählen.
m-gender-diversity/ueber-uns/ gerne über Schutzfristen beraten und infornieren lassen. In Ihrem PRIMUSS-Portal finden Sie einen Antrag auf Meldung zu einer Schwangerschaft.
das 2. Schuljahr besuchen. Im zweiten und dritten Lehrjahr lernen sie im Eigenstudium. Alte Prüfungsunterlagen können zur Vorbereitung bei verschiedenen Verlagen angefordert werden. Auskunft dazu geben
Prüfungspläne werden auf der Homepage des jeweiligen Studiengangs bekannt gegeben. Kurzfristige Änderungen werden zuerst dort ausgewiesen. Zu beachten ist, dass manche Prüfungen bereits vor dem eigentlichen [...] eigentlichen Prüfungszeitraum abgehalten werden, das wird aber rechtzeitig bekannt gegeben.
kommuniziert). Aufgrund der inzwischen vollständigen Ausnutzung des Prüfungszeitraums in der Fakultät WI werden die Noten der letzten Prüfungen evt. erst einige Tage später veröffentlicht.
bei Dozenten*innen der Fakultät WIG: In den ersten beiden Sprechstunden des kommenden Semesters bei Lehrbeauftragten der Fakultät WIG und Dozenten*innen anderer Fakultäten: siehe separate Regelungen,
überschritten, gelten die noch nicht abgelegten Prüfungen (inkl. Bachelor- bzw. Masterarbeit) als erstmals nicht bestanden (vgl. RaPO § 8 Abs. 3) - für Prüfungen, in denen bereits eine 5 erhalten wurde, gelten [...] Fristfünf nach dem fünften Fachsemester. Danach besteht die reguläre Möglichkeit zur Wiederholung der Prüfungen. Ausnahmen regelt RaPO § 8 Abs. 4.