Ja . Die Fristen für Wiederholungsprüfungen werden durch ein Urlaubssemester nicht verlängert, d.h. im Urlaubssemester können und müssen Wiederholungsprüfungen geschrieben werden. Neue Prüfungen dürfen
(einmaliger Viertversuch) Wiederholungsprüfung muss jeweils innerhalb einer Frist von zwölf Monaten nach Bekanntgabe des Ergebnisses der Bewertung der vorherigen Wiederholungsprüfung abgelegt werden. Sie finden [...] finden die Fristen für das Wiederholen auch auf Ihrem Notenblatt.
neuem Thema wiederholt werden). Dies bedeutet, dass Sie jede Prüfung dreimal schreiben dürfen. Jedem Studierenden steht außerdem während des gesamten Studiums eine dritte Wiederholungsprüfung (Viertversuch)
Wenn Sie eine Prüfung erstmals nicht bestanden haben, müssen Sie sie im nächsten Semester wiederholen oder haben 1 Jahr Zeit, dies ist abhängig von der Studienprüfungsordnung der Sie zugeordnet sind.
RaPO § 8 Abs. 3) - für Prüfungen, in denen bereits eine 5 erhalten wurde, gelten die normalen Wiederholungsfristen. Dies bedeutet, dass Studierende in Bachelorstudiengängen an der OTH nach dem neunten Fachsemester [...] erfolgt diese Fristfünf nach dem fünften Fachsemester. Danach besteht die reguläre Möglichkeit zur Wiederholung der Prüfungen. Ausnahmen regelt RaPO § 8 Abs. 4.
und umgekehrt. Bitte füllen Sie hierzu den Antrag auf Anrechnung aus. Bedenken Sie aber: alle (Wiederholungs-) Fristen werden ebenso angerechnet.
als „nicht bestanden“ gewertet. Sie haben dann die Möglichkeit, diese Prüfungen ganz normal zu wiederholen.
Ablegung bestimmter Leistungen (siehe Rahmenprüfungsordnung und Allgemeine Prüfungsordnung ) Wiederholungsprüfungen Prüfungsrücktritt Es gilt die verbindliche Prüfungsanmeldung. Sollten Sie an einer Prüfung