Konvents in geeigneter Weise. Im Übrigen ist der studentische Konvent auf Verlangen von
mindestens 25 v. H. seiner Mitglieder binnen 14 Tagen einzuberufen.
(4) Innerhalb einer angemessenen Frist nach den Wahlen
Bundesrepublik Deutschland (Feststellungsprüfung des Studienkollegs - FSP);
g. ÖSD Zertifikat B2
h. die erfolgreich bestandene Deutschprüfung B2 im Rahmen des Vorbereitungskurses
PropädeutikumPLUS
als für die Aufnahme
eines Hochschulstudiums hinreichender Sprachnachweis anerkannt wurden;
h) die bestandene Feststellungsprüfung des Studienkollegs (FSP)
i) ÖSD Zertifikat B2
j) Die
der Genehmigung des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst
vom 11.03.2019, Nr. H3-H3311.AW/2/5.
Amberg, 27.06.2019
gez.
Prof. Dr. Andrea Klug
Präsidentin
[...] Konvents in geeigneter Weise. Im Übrigen ist der studentische Konvent
auf Verlangen von mindestens 25 v. H. seiner Mitglieder binnen 14 Tagen einzuberufen.
(4) Innerhalb einer angemessenen Frist nach den
Konvents in geeigneter Weise. Im Übrigen ist der studentische Konvent auf Verlangen von
mindestens 25 v. H. seiner Mitglieder binnen 14 Tagen einzuberufen.
(4) Innerhalb einer angemessenen Frist nach den Wahlen
des
Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst vom 04.06.2007, Nr. XI/3-H3311.AW-11/7 862.
Amberg/Weiden, 12. Juli 2007
Prof. Dr. Erich Bauer
Präsident
Die Grundordnung der
vom 15.03.2007, Nr.
page
20. September 2007 AMTSBLATT Nummer 3 Seite 20
XI/3-H 3444.AW.7-11/18 349 und der rechtsaufsichtlichen Genehmigung des Präsidenten der Fachhochschule
Am [...] des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst vom 15.05.2006, Nr.
XI/3-H 3444.AW.3-11/10 600 und der rechtsaufsichtlichen Genehmigung des Präsidenten der Fachhochschule
Am
Genehmigung
des Bayer. Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst vom 09. 11. 2005, Nr. XI/3-H 3444.AW.9-11/40677.
Weiden, 23. November 2005
Prof. Dr. Erich Bauer
Präsident
page [...] Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst durch Schreiben
vom 21.11.2005, Az.: XI/3-H 3441.AW-11/39788.
Amberg, 11.01.2006 Hof, 11.01.2006
Prof. Dr. Bauer Prof. Dr. Lehmann
Genehmigung des Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst vom 09.05.2006 Nr. X/2-
H3412.1.AW – 11/12 689.
Amberg, 1. Juni 2006
Prof. Dr. Erich Bauer
Präsident
Die Satzung über
gs - FSP”
eingefügt.
(3) Buchstaben g und h werden gestrichen.
(4) Die bisherigen Buchstaben i. und j. werden g. und h.
(5) Im neuen Buchstaben h. wird nach dem Wort „des“ das Wort
„Vorbere
Studiensemester angerechnet werden, sollen einen Arbeitsumfang von 560
Stunden ((20 - 6) Wochen x 40 h/Wo) umfassen, dies entspricht 3,5 Monaten in Vollzeit.
5Über das Projekt ist eine Dokumentation mit
(Amtsblatt 3/2008 S. 23) wird wie folgt geändert:
1. Im § 3 Abs. 3 wird die Zahl „30 h“ durch die Zahlen „25 – 30 h“ ersetzt.
2. Im § 3 Abs. 4 werden im Spiegelstrich zwei die Worte „3 und 4“ durch [...] vom 05. Juni 2008, wird wie
folgt geändert:
8. Im § 3 Abs. 3 wird die Zahl „30 h“ durch die Zahlen „25 – 30 h“ ersetzt.
9. Im § 3 Abs. 4 werden im Spiegelstrich zwei die Worte „3 und 4“ durch [...] Genehmigung des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst vom 07.12.2011 (C9-H3311.AW-11/28
443).
Amberg, 12. Januar 2012
Prof. Dr. Erich Bauer
Präsident
Die
Genehmigung des Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst vom 21.05.2012, Nr. E 2-H3412.1.AW/6/7.
Amberg, 12. Juni 2012
Prof. Dr. Erich Bauer
Präsident
Die Satzung über
Studiensemester angerechnet werden, sollen einen Arbeitsumfang von 560
Stunden ((20 - 6) Wochen x 40 h/Wo) umfassen, dies entspricht 3,5 Monaten in Vollzeit.
5Über das Projekt ist eine Dokumentation mit
Abgabe und/oder Kolloquium im zweiten Monat nach Semesterbeginn: es fallen ermäßigte Studiengebühren
i.H.v. € 1.000 an.
• Abgabe und/oder Kolloquium nach Ende des zweiten Monats nach Semesterbeginn: es
Workloads)
d) Lehrende/Modulverantwortliche
e) Zugangsvoraussetzungen
f) Lernziele
g) Lehrinhalte
h) Studien- und Prüfungsleistungen
i) die Unterrichts- und Prüfungssprache in den einzelnen Modulen
Zeugnis über die "Deutsche Sprachprüfung II" des Sprachen- und Dolmetscher-
Instituts München;
h. Nachweise deutscher Sprachkenntnisse, die durch bilaterale Abkommen oder sonstige
von der KMK oder
werden nach Art. 5 Abs. 3
Satz 2 BayHZG weitere 6 v. H. der zur Verfügung stehenden Studienplätze als Sonderquote
vorab wie folgt abgezogen:
a) 2 v. H. für besonders qualifizierte Berufstätige gemäß [...] gemäß Art. 45 BayHSchG, die über
keine sonstige Studienberechtigung verfügen,
b) 4 v. H. für Studienbewerberinnen und Bewerber, die das Studium in einem
Studiengang aufnehmen möchten, der so ausgestaltet [...] Ergänzendes Hochschulauswahlverfahren
Die nach Art. 5 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2BayHZG vorgesehenen 65 v. H. der Studienplätze für das
ergänzende Hochschulauswahlverfahren werden nach der Durchschnittsnote der
Genehmigung durch das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst vom 29.11.2012 (C9-H3311.AW-
11/26 924).
Amberg, 10.01.2013
Prof. Dr. Erich Bauer
Präsident
Abgabe und/oder Kolloquium im zweiten Monat nach Semesterbeginn: es fallen ermäßigte Studiengebühren
i.H.v. € 1.000 an.
• Abgabe und/oder Kolloquium nach Ende des zweiten Monats nach Semesterbeginn: es
g des
Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst vom 03.05.2007, Nr. X/2-H3412.1.AW – 11/13 455.
Amberg, 21. Mai 2007
Prof. Dr. Erich Bauer
Präsident
Die Satzung über
als für die Aufnahme
eines Hochschulstudiums hinreichender Sprachnachweis anerkannt wurden;
h) das Kleine (KDS) und das Große Deutsche Sprachdiplom (GDS) des Goethe-
Instituts
i) das Zeugnis
Konvents in geeigneter Weise. Im Übrigen ist der studentische Konvent auf Verlangen von
mindestens 25 v. H. seiner Mitglieder binnen 14 Tagen einzuberufen.
(4) Innerhalb einer angemessenen Frist nach den Wahlen
das Bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft
und Kunst vom 08.12.2013 (C9-H3311.AW-11/26 904).
Amberg, 17.01.2014
Prof. Dr. Erich Bauer
Präsident
Die
Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom
02.05.2014, C 9-H3441.RE/23/19.
Weiden, 15. Januar 2015
Prof. Dr. Erich Bauer
Die Satzung für den Masters