Bundesrepublik Deutschland (Feststellungsprüfung des Studienkollegs - FSP);
g. ÖSD Zertifikat B2
h. die erfolgreich bestandene Deutschprüfung B2 im Rahmen des Vorbereitungskurses
PropädeutikumPLUS
Workloads)
d) Lehrende/Modulverantwortliche
e) Zugangsvoraussetzungen
f) Lernziele
g) Lehrinhalte
h) Studien- und Prüfungsleistungen
i) die Unterrichts- und Prüfungssprache in den einzelnen Modulen
Bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultus,
Wissenschaft und Kunst vom 10.09.2014 (VIII.3 – H3311.AW-11/15236).
Amberg, 19.09.2014
Prof. Dr. Erich Bauer
Präsident
Die Satzung
oder – soweit hierfür keine besonderen Voraussetzungen
vorgeschrieben sind – in mindestens 80 v.H. der Endnoten, von denen das Bestehen der Vorprüfung abhängt,
die Note ausreichend oder besser erzielt
Abgabe und/oder Kolloquium im zweiten Monat nach Semesterbeginn: es fallen ermäßigte Studiengebühren
i.H.v. € 1.000 an.
Abgabe und/oder Kolloquium nach Ende des zweiten Monats nach Semesterbeginn: es [...]
Studium)
Mengenrabatt
Mehrere Mitarbeiter eines Unternehmens im „Standard-Kurs“, d.h. der Kurs ist nicht für das
Unternehmen individuell konzipiert, wenn das Unternehmen zahlt
Workloads)
d) Lehrende/Modulverantwortliche
e) Zugangsvoraussetzungen
f) Lernziele
g) Lehrinhalte
h) Studien- und Prüfungsleistungen
i) die Unterrichts- und Prüfungssprache in den einzelnen Modulen
Studiensemester angerechnet werden, sollen einen Arbeitsumfang von 560
Stunden ((20 - 6) Wochen x 40 h/Wo) umfassen, dies entspricht 3,5 Monaten in Vollzeit.
5Über das Projekt ist eine Dokumentation mit
f. IELTS (Academic & General): ≥6
page
g. Oxford Test of English: ≥130
h. PTE Academic: ≥65
i. Telc English: ≥B2/C1 University
j. TOEFL iBT* (keine Home
(Amtsblatt 3/2008 S. 23) wird wie folgt geändert:
1. Im § 3 Abs. 3 wird die Zahl „30 h“ durch die Zahlen „25 – 30 h“ ersetzt.
2. Im § 3 Abs. 4 werden im Spiegelstrich zwei die Worte „3 und 4“ durch [...] vom 05. Juni 2008, wird wie
folgt geändert:
8. Im § 3 Abs. 3 wird die Zahl „30 h“ durch die Zahlen „25 – 30 h“ ersetzt.
9. Im § 3 Abs. 4 werden im Spiegelstrich zwei die Worte „3 und 4“ durch [...] Genehmigung des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst vom 07.12.2011 (C9-H3311.AW-11/28
443).
Amberg, 12. Januar 2012
Prof. Dr. Erich Bauer
Präsident
Die
Genehmigung des Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst vom 21.05.2012, Nr. E 2-H3412.1.AW/6/7.
Amberg, 12. Juni 2012
Prof. Dr. Erich Bauer
Präsident
Die Satzung über
Studiensemester angerechnet werden, sollen einen Arbeitsumfang von 560
Stunden ((20 - 6) Wochen x 40 h/Wo) umfassen, dies entspricht 3,5 Monaten in Vollzeit.
5Über das Projekt ist eine Dokumentation mit
Abgabe und/oder Kolloquium im zweiten Monat nach Semesterbeginn: es fallen ermäßigte Studiengebühren
i.H.v. € 1.000 an.
• Abgabe und/oder Kolloquium nach Ende des zweiten Monats nach Semesterbeginn: es
Workloads)
d) Lehrende/Modulverantwortliche
e) Zugangsvoraussetzungen
f) Lernziele
g) Lehrinhalte
h) Studien- und Prüfungsleistungen
i) die Unterrichts- und Prüfungssprache in den einzelnen Modulen
Genehmigung
des Bayer. Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst vom 09. 11. 2005, Nr. XI/3-H 3444.AW.9-11/40677.
Weiden, 23. November 2005
Prof. Dr. Erich Bauer
Präsident
page [...] Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst durch Schreiben
vom 21.11.2005, Az.: XI/3-H 3441.AW-11/39788.
Amberg, 11.01.2006 Hof, 11.01.2006
Prof. Dr. Bauer Prof. Dr. Lehmann
Workloads)
d) Lehrende/Modulverantwortliche
e) Zugangsvoraussetzungen
f) Lernziele
g) Lehrinhalte
h) Studien- und Prüfungsleistungen
i) die Unterrichts- und Prüfungssprache in den einzelnen Modulen
Zeugnis über die "Deutsche Sprachprüfung II" des Sprachen- und Dolmetscher-
Instituts München;
h. Nachweise deutscher Sprachkenntnisse, die durch bilaterale Abkommen oder sonstige
von der KMK oder
Ergänzendes Hochschulauswahlverfahren
Die nach Art. 5 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 BayHZG vorgesehenen 65 v. H. der Studienplätze für
das ergänzende Hochschulauswahlverfahren werden nach der Durchschnittsnote der
wird „Art. 25 Abs. 1 Satz 3 BayHSchG“ durch „Art. 35 Abs. 1 Satz 3
BayHIG“ ersetzt.
page
h. In § 21 Abs.1 Satz 2 wird „Art. 18 Abs. 1 Satz 3 BayHSchG“ durch „Art. 26 Abs. 1 Satz 3
BayHIG“ ersetzt
werden nach Art. 5 Abs. 3
Satz 2 BayHZG weitere 6 v. H. der zur Verfügung stehenden Studienplätze als Sonderquote
vorab wie folgt abgezogen:
a) 2 v. H. für besonders qualifizierte Berufstätige gemäß [...] gemäß Art. 45 BayHSchG, die über
keine sonstige Studienberechtigung verfügen,
b) 4 v. H. für Studienbewerberinnen und Bewerber, die das Studium in einem
Studiengang aufnehmen möchten, der so ausgestaltet [...] Ergänzendes Hochschulauswahlverfahren
Die nach Art. 5 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2BayHZG vorgesehenen 65 v. H. der Studienplätze für das
ergänzende Hochschulauswahlverfahren werden nach der Durchschnittsnote der
des
Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst vom 04.06.2007, Nr. XI/3-H3311.AW-11/7 862.
Amberg/Weiden, 12. Juli 2007
Prof. Dr. Erich Bauer
Präsident
Die Grundordnung der
vom 15.03.2007, Nr.
page
20. September 2007 AMTSBLATT Nummer 3 Seite 20
XI/3-H 3444.AW.7-11/18 349 und der rechtsaufsichtlichen Genehmigung des Präsidenten der Fachhochschule
Am [...] des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst vom 15.05.2006, Nr.
XI/3-H 3444.AW.3-11/10 600 und der rechtsaufsichtlichen Genehmigung des Präsidenten der Fachhochschule
Am
d) Lehrende/Modulverantwortliche
e) Zugangsvoraussetzungen
b) Lernziele
c) Lehrinhalte
h) Studien- und Prüfungsleistungen
I) die Unterrichts- und Prüfungssprache in den einzelnen Modulen
tliche
e) Zugangsvoraussetzungen
page
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f) Lernziele
g) Lehrinhalte
h) Studien- und Prüfungsleistungen
i) die Unterrichts- und Prüfungssprache in den einzelnen Modulen
Abgabe und/oder Kolloquium im zweiten Monat nach Semesterbeginn: es fallen ermäßigte Studiengebühren
i.H.v. € 1.000 an.
• Abgabe und/oder Kolloquium nach Ende des zweiten Monats nach Semesterbeginn: es
g des
Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst vom 03.05.2007, Nr. X/2-H3412.1.AW – 11/13 455.
Amberg, 21. Mai 2007
Prof. Dr. Erich Bauer
Präsident
Die Satzung über