5 Leistungspunkte
umfasst. Pro Leistungspunkt wird ein Arbeitsaufwand für die Studierenden von 30 h unterstellt.
(4) Das Studium ist in Studienabschnitte aufgeteilt, die den Studienfortschritt d [...] e Hilfsmittel
Aufteilung des Workload
(150 Zeitstunden)
Präsenzzeit: XX (pro 1 SWS = 15 h)
Vor- und Nachbereitung: XX
Leistungsnachweise: XX
Klausurvorbereitung: XX
Interna [...] 3 Seite 48
e) Dauer
f) Häufigkeit des Angebots
g) Studien- und Prüfungsleistungen
h) Gewichtung für die Bildung der Modul-Gesamtnote
i) Gewichtung für die Bildung der Zeugnis-Gesamtnote
Konvents in geeigneter Weise. Im Übrigen ist der studentische Konvent auf Verlangen von
mindestens 25 v. H. seiner Mitglieder binnen 14 Tagen einzuberufen.
(4) Innerhalb einer angemessenen Frist nach den Wahlen
technik 4 5 2 SU, Ü
schrP, 60 – 120 und/oder
LN
s. MH 1 s. MH
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T14 Kunststoffverarbeitung 4 5 2 SU, Ü
schrP, 60 – 120 und/oder
LN
s. MH 1 s [...] n für die Zulassung
e) Dauer
f) Häufigkeit des Angebots
g) Studien- und Prüfungsleistungen
h) Gewichtung für die Bildung der Modul-Gesamtnote
i) Gewichtung für die Bildung der Zeugnis-Gesamtnote [...] lehre 6 6 1 SU, Ü
schrP, 60 – 120 und/oder
LN
s. MH 1 s. MH
B
et
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sw
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sc
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W2 Finanz- und Investitionswirtschaft 4 5 3 SU, Ü
schrP, 60 – 120 und/oder
LN
s. MH 1
gs - FSP”
eingefügt.
(3) Buchstaben g und h werden gestrichen.
(4) Die bisherigen Buchstaben i. und j. werden g. und h.
(5) Im neuen Buchstaben h. wird nach dem Wort „des“ das Wort
„Vorbere
g des Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst vom 05.05.2010, Nr. E 2-
H3412.1.AW/4/11.
Amberg, 28. Mai 2010
Prof. Dr. Erich Bauer
Präsident
Die Satzung über
Genehmigung des Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst vom 09.05.2006 Nr. X/2-
H3412.1.AW – 11/12 689.
Amberg, 1. Juni 2006
Prof. Dr. Erich Bauer
Präsident
Die Satzung über
Konvents in
geeigneter Weise. 4Im Übrigen ist der studentische Konvent auf Verlangen von mindestens 25 v. H.
seiner Mitglieder binnen 14 Tagen einzuberufen.
(4) 1Innerhalb einer angemessenen Frist nach den
Workloads)
d) Lehrende/Modulverantwortliche
e) Zugangsvoraussetzungen
f) Lernziele
g) Lehrinhalte
h) Studien- und Prüfungsleistungen
i) die Unterrichts- und Prüfungssprache in den einzelnen Modulen
Bundesrepublik Deutschland (Feststellungsprüfung des Studienkollegs - FSP);
g. ÖSD Zertifikat B2
h. die erfolgreich bestandene Deutschprüfung B2 im Rahmen des Vorbereitungskurses
PropädeutikumPLUS
Workloads)
d) Lehrende/Modulverantwortliche
e) Zugangsvoraussetzungen
f) Lernziele
g) Lehrinhalte
h) Studien- und Prüfungsleistungen
i) die Unterrichts- und Prüfungssprache in den einzelnen Modulen
oder – soweit hierfür keine besonderen Voraussetzungen
vorgeschrieben sind – in mindestens 80 v.H. der Endnoten, von denen das Bestehen der Vorprüfung abhängt,
die Note ausreichend oder besser erzielt
Workloads)
d) Lehrende/Modulverantwortliche
e) Zugangsvoraussetzungen
f) Lernziele
g) Lehrinhalte
h) Studien- und Prüfungsleistungen
i) die Unterrichts- und Prüfungssprache in den einzelnen Modulen
Studiensemester angerechnet werden, sollen einen Arbeitsumfang von 560
Stunden ((20 - 6) Wochen x 40 h/Wo) umfassen, dies entspricht 3,5 Monaten in Vollzeit.
5Über das Projekt ist eine Dokumentation mit
wird „Art. 25 Abs. 1 Satz 3 BayHSchG“ durch „Art. 35 Abs. 1 Satz 3
BayHIG“ ersetzt.
page
h. In § 21 Abs.1 Satz 2 wird „Art. 18 Abs. 1 Satz 3 BayHSchG“ durch „Art. 26 Abs. 1 Satz 3
BayHIG“ ersetzt
oder – soweit hierfür keine besonderen Voraussetzungen
vorgeschrieben sind – in mindestens 80 v.H. der Endnoten, von denen das Bestehen der Vorprüfung abhängt,
die Note ausreichend oder besser erzielt
(Amtsblatt 3/2008 S. 23) wird wie folgt geändert:
1. Im § 3 Abs. 3 wird die Zahl „30 h“ durch die Zahlen „25 – 30 h“ ersetzt.
2. Im § 3 Abs. 4 werden im Spiegelstrich zwei die Worte „3 und 4“ durch [...] vom 05. Juni 2008, wird wie
folgt geändert:
8. Im § 3 Abs. 3 wird die Zahl „30 h“ durch die Zahlen „25 – 30 h“ ersetzt.
9. Im § 3 Abs. 4 werden im Spiegelstrich zwei die Worte „3 und 4“ durch [...] Genehmigung des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst vom 07.12.2011 (C9-H3311.AW-11/28
443).
Amberg, 12. Januar 2012
Prof. Dr. Erich Bauer
Präsident
Die
Genehmigung des Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst vom 21.05.2012, Nr. E 2-H3412.1.AW/6/7.
Amberg, 12. Juni 2012
Prof. Dr. Erich Bauer
Präsident
Die Satzung über
des
Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst vom 01.10.2004, Nr. XI/3-H 3441.AW-11/19 635.
Weiden, 4. November 2004
Prof. Dr. Erich Bauer
Präsident
Die [...] des
Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst vom 5.April 2005 Nr. XI/4-H 3412.1.AW-11/12 498.
Amberg, den 19. April 2005
Prof. Dr. Erich Bauer
Präsident
Die
Workloads)
d) Lehrende/Modulverantwortliche
e) Zugangsvoraussetzungen
f) Lernziele
g) Lehrinhalte
h) Studien- und Prüfungsleistungen
i) die Unterrichts- und Prüfungssprache in den einzelnen Modulen
Genehmigung
des Bayer. Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst vom 09. 11. 2005, Nr. XI/3-H 3444.AW.9-11/40677.
Weiden, 23. November 2005
Prof. Dr. Erich Bauer
Präsident
page [...] Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst durch Schreiben
vom 21.11.2005, Az.: XI/3-H 3441.AW-11/39788.
Amberg, 11.01.2006 Hof, 11.01.2006
Prof. Dr. Bauer Prof. Dr. Lehmann
Ergänzendes Hochschulauswahlverfahren
Die nach Art. 5 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 BayHZG vorgesehenen 65 v. H. der Studienplätze für
das ergänzende Hochschulauswahlverfahren werden nach der Durchschnittsnote der
des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst vom 20.12.2004, Nr. XI/4-H
3313.AW-11/52 199.
Amberg, 2. Februar 2005
Prof. Dr. Erich Bauer
Präsident
Die Satzung [...] des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst vom 20.12.2004, Nr. XI/4-H
3313.AW-11/52 199.
Amberg, 2. Februar 2005
Prof. Dr. Erich Bauer
Präsident
Die Satzung
wird „Art. 25 Abs. 1 Satz 3 BayHSchG“ durch „Art. 35 Abs. 1 Satz 3
BayHIG“ ersetzt.
page
h. In § 21 Abs.1 Satz 2 wird „Art. 18 Abs. 1 Satz 3 BayHSchG“ durch „Art. 26 Abs. 1 Satz 3
BayHIG“ ersetzt
werden nach Art. 5 Abs. 3
Satz 2 BayHZG weitere 6 v. H. der zur Verfügung stehenden Studienplätze als Sonderquote
vorab wie folgt abgezogen:
a) 2 v. H. für besonders qualifizierte Berufstätige gemäß [...] gemäß Art. 45 BayHSchG, die über
keine sonstige Studienberechtigung verfügen,
b) 4 v. H. für Studienbewerberinnen und Bewerber, die das Studium in einem
Studiengang aufnehmen möchten, der so ausgestaltet [...] Ergänzendes Hochschulauswahlverfahren
Die nach Art. 5 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2BayHZG vorgesehenen 65 v. H. der Studienplätze für das
ergänzende Hochschulauswahlverfahren werden nach der Durchschnittsnote der
Konvents in geeigneter Weise. Im Übrigen ist der studentische Konvent auf Verlangen von
mindestens 25 v. H. seiner Mitglieder binnen 14 Tagen einzuberufen.
(4) Innerhalb einer angemessenen Frist nach den Wahlen