n und
7. die Entscheidung über den Nachteilsausgleich.
8. die Festlegung des Zeitraumes in dem die Prüfungen einschließlich der Wiederholungsprüfungen
durchgeführt werden
n
übertragen.
§ 17
Prüfungszeitraum, Prüfungstermine und Hilfsmittel
(1) Der vom Prüfungsausschuss festzulegende Anmelde- und Prüfungszeitraum ist spätestens 14 Tage
nach Vor [...]
§ 14 a Prüfungsorgane
§ 15 Prüfungsausschuss
§ 16 Prüfungskommissionen
§ 17 Prüfungszeitraum, Prüfungstermine und Hilfsmittel
§ 18 Prüfungsanmeldung
§ 18 a Nachteilsausgleich
[...] iten und
7. die Entscheidung über den Nachteilsausgleich.
8. die Festlegung des Zeitraumes in dem die Prüfungen einschließlich der
Wiederholungsprüfungen durchgeführt werden
3Der
n und
7. die Entscheidung über den Nachteilsausgleich.
8. die Festlegung des Zeitraumes in dem die Prüfungen einschließlich der Wiederholungsprüfungen
durchgeführt werden
Alfred Höß
Tel.: 09621/482-3609 Email: a.hoess@oth-aw.de
oder
Patrick Purucker, Digital Campus - Raum 3.27
Tel.: +49 162 9030767 Email: p.purucker@oth-aw.de
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