zuständige Fakultät kann die Zulassung verweigern, wenn gewichtige Gründe
(z.B. begrenzte Raumkapazität oder fehlende technische Ausstattung) vorliegen.
(2) Bewerber, die ihre Hochschulzugangsb
zuständige Fakultät kann die Zulassung verweigern, wenn gewichtige
Gründe (z.B. begrenzte Raumkapazität oder fehlende technische Ausstattung) vorliegen.
§ 4
Studienaufbau
(1) Die Aufnahme
der Art und des Umfangs der Prüfungsleistung muss bis spätestens 4 Wochen
vor Beginn des Prüfungsanmeldezeitraums bekanntgegeben werden und gilt nur für das
Wintersemester 2020/2021.
(2) 1Die zuständige
jeweiligen Erfordernissen des Ausbildungsziels auf den Erfolg der Ausbildung erstreckt sowie den Zeitraum der abgeleisteten Praxis und etwaige Fehlzeiten ausweist und
standard 5. einen Ausbildungsb
jeweiligen Erfordernissen des Ausbildungsziels auf den Erfolg der Ausbildung erstreckt sowie den Zeitraum der abgeleisteten Praxis und etwaige Fehlzeiten ausweist und
standard 5. einen Ausbildungsb
einem Studienabschluss an einer ausländischen
Hochschule wird empfohlen, bis zum Ende des Bewerbungszeitraums einen Aner-
kennungsbescheid des Studienabschlusses, ausgestellt durch eine zertifizierte Ein-
der Art und des Umfangs der Prüfungsleistung muss bis spätestens 4 Wochen
vor Beginn des Prüfungsanmeldezeitraums bekanntgegeben werden und gilt nur für das
Wintersemester 2020/2021.
(2) 1Die zuständige
der Art und des Umfangs der Prüfungsleistung muss bis spätestens 4 Wochen
vor Beginn des Prüfungsanmeldezeitraums bekanntgegeben werden und gilt nur für das
Wintersemester 2020/2021.
(2) 1Die zuständige
Lehrer.
Für die Promotion brau-
chen Sie zunächst einen
geeigneten Betreuer.
Der Abstimmungsraum
wurde den Wählern letzte
Woche in einem Schreiben
mitgeteilt.
Informationen erhalten [...] Lehrkräfte.
Für die Promotion brauchen
Sie zunächst eine geeigne-
te Betreuungsperson.
Der Abstimmungsraum
wurde den Wahlberechtig-
ten letzte Woche in einem
Schreiben mitgeteilt.
Informationen erhalten
hat, genehmigen.
15. Im § 10 Abs. 4 wird folgender Satz 2 eingefügt: „Spätestens in diesem Zeitraum muss das Seminar zum
wissenschaftlichen Arbeiten besucht worden sein.
16. Im § 10 Abs. 5 wird
rnen. Die tatsächliche Summer School begann dann
am Montag und endete am Freitag. In diesem Zeitraum hatten wir jeden Tag von
08:30–12:30 Uhr Vorlesungen zu unterschiedlichen Themenbereichen.
n und
7. die Entscheidung über den Nachteilsausgleich.
8. die Festlegung des Zeitraumes in dem die Prüfungen einschließlich der Wiederholungsprüfungen
durchgeführt werden
n und
7. die Entscheidung über den Nachteilsausgleich.
8. die Festlegung des Zeitraumes in dem die Prüfungen einschließlich der Wiederholungsprüfungen
durchgeführt werden
n und
7. die Entscheidung über den Nachteilsausgleich.
8. die Festlegung des Zeitraumes in dem die Prüfungen einschließlich der Wiederholungsprüfungen
durchgeführt werden
schullehrer und jedes Mitglied des Fakultätsrats kann der Wahlleitung in dem von dieser festgesetz-
ten Zeitraum entsprechend § 8 Abs. 10 Wahlordnung der Hochschule eine Professorin oder einen Pro-
fessor mit [...] Hinweis auf die Dringlichkeit eine Sitzung unter Be-
achtung einer Ladungsfrist von 3 Werktagen anberaumen.
(3) Die Hochschulleitung ist zu den Sitzungen aller Gremien unter Angabe der Tagesordnung
spätestens im ersten Monat des dritten Semesters erfolgen. Erfolgt die Anmeldung nicht innerhalb dieses Zeitraums, so wird
vom Vorsitzenden der Prüfungskommission die Ausgabe eines Themas und Anmeldung der Arbeit
Praxissemester und Vorpraktikum
(1) Das fünfte Semester ist ein Praxissemester, das in einem Zeitraum von 20 Wochen abzuleisten ist.
Weitere Informationen zum Praxissemester sind im Studienplan und
hrer und jedes Mitglied des Fakultätsrats kann der Wahlleitung in dem von dieser
festgesetzten Zeitraum entsprechend § 8 Abs. 10 Wahlordnung der Hochschule eine Professo-
rin oder einen Professor mit
Hinweis auf die Dringlichkeit eine Sitzung unter Beachtung einer Ladungsfrist von 3
Werktagen anberaumen.
(3) Die Hochschulleitung ist zu den Sitzungen aller Gremien unter Angabe der Tagesordnung einzuladen;
Hinweis auf die Dringlichkeit eine Sitzung unter
Beachtung einer Ladungsfrist von 3 Werktagen anberaumen.
(3) Die Hochschulleitung ist zu den Sitzungen aller Gremien unter Angabe der Tagesordnung
e
beschrieben.
§7
Praxissemester
Das fünfte Semester ist ein Praxissemester, das in einem Zeitraum von 20 Wochen abzuleisten ist. Weitere
Informationen zum Praxissemester sind im Studienplan und
Hinweis auf die Dringlichkeit eine Sitzung unter Beachtung einer
Ladungsfrist von 3 Werktagen anberaumen.
(3) Die Hochschulleitung ist zu den Sitzungen aller Gremien unter Angabe der Tagesordnung
Hinweis auf die Dringlichkeit eine Sitzung unter
Beachtung einer Ladungsfrist von 3 Werktagen anberaumen.
(3) Die Hochschulleitung ist zu den Sitzungen aller Gremien unter Angabe der Tagesordnung
e
Hinweis auf die Dringlichkeit eine Sitzung unter
Beachtung einer Ladungsfrist von 3 Werktagen anberaumen.
(3) Die Hochschulleitung ist zu den Sitzungen aller Gremien unter Angabe der Tagesordnung
e
Hinweis auf die Dringlichkeit eine Sitzung unter
Beachtung einer Ladungsfrist von 3 Werktagen anberaumen.
(3) Die Hochschulleitung ist zu den Sitzungen aller Gremien unter Angabe der Tagesordnung
e