Studiengang selbständig nach wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten:
Maximale Bearbeitungszeit (= Zeitraum zwischen Anmeldung der Bachelorarbeit und Abgabe) von 5 Monaten / Umfang 50-70 Seiten. Der Umfang [...] Studiengang selbständig nach wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten:
Maximale Bearbeitungszeit (= Zeitraum zwischen Anmeldung der Masterarbeit und Abgabe) von 6 Monaten / Umfang 60-80 Seiten. Der Umfang
Studiengang selbständig nach wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten:
Maximale Bearbeitungszeit (= Zeitraum zwischen Anmeldung der Bachelorarbeit und Abgabe) von 5 Monaten / Umfang 50-70 Seiten. Der Umfang [...] Studiengang selbständig nach wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten:
Maximale Bearbeitungszeit (= Zeitraum zwischen Anmeldung der Masterarbeit und Abgabe) von 6 Monaten / Umfang 60-80 Seiten. Der Umfang
einem Studienabschluss an einer ausländischen
Hochschule wird empfohlen, bis zum Ende des Bewerbungszeitraums einen Aner-
kennungsbescheid des Studienabschlusses, ausgestellt durch eine zertifizierte Ein-
dienabschluss an einer ausländischen Hochschule wird empfohlen, bis zum Ende des Bewerbungszeit-
raums einen Anerkennungsbescheid des Studienabschlusses, ausgestellt durch eine zertifizierte Einrich-
tung [...] Prüfungsausschuss gibt bis spätestens zwei Wochen nach Semesterbeginn den Anmelde- und Prü-
fungszeitraum für die einzelnen Prüfungsleistungen hochschulöffentlich bekannt.
(2) 1Die Prüfungskommissionen [...] erfolgt in der Regel vier Wochen,
spätestens jedoch zwei Wochen vor dem ersten Tag des Prüfungszeitraums durch die Prüfungskommis-
sionen.
§ 7
Anmeldeverfahren für Prüfungen
(1) 1Wer
Hinweis auf die Dringlichkeit eine Sitzung unter
Beachtung einer Ladungsfrist von 3 Werktagen anberaumen.
(3) Die Hochschulleitung ist zu den Sitzungen aller Gremien unter Angabe der Tagesordnung
e
beschrieben.
§7
Praxissemester
Das fünfte Semester ist ein Praxissemester, das in einem Zeitraum von 20 Wochen abzuleisten ist. Weitere
Informationen zum Praxissemester sind im Studienplan und
Hinweis auf die Dringlichkeit eine Sitzung unter Beachtung einer Ladungsfrist von 3
Werktagen anberaumen.
(3) Die Hochschulleitung ist zu den Sitzungen aller Gremien unter Angabe der Tagesordnung einzuladen;
Praxissemester und Vorpraktikum
(1) Das fünfte Semester ist ein Praxissemester, das in einem Zeitraum von 20 Wochen abzuleisten ist.
Weitere Informationen zum Praxissemester sind im Studienplan und