der Hochschule ein Beratungsgespräch
statt. Über das absolvierte Beratungsgespräch wird eine Bescheinigung ausgestellt.
(3) Stellt die Hochschule das Vorliegen der Voraussetzungen nach Absatz 1 fest
der Hochschule ein Beratungsgespräch statt. Über
das absolvierte Beratungsgespräch wird eine Bescheinigung ausgestellt.
(3) Stellt die Hochschule das Vorliegen der Voraussetzungen nach Absatz 1 fest
wird ein Zahlungsaufschub von 90 Tagen nach dem Da-
tum, an dem die OTH Amberg-Weiden die Bescheinigung über die Anspruchsberechtigung erhält, gewährt.
2Fällt dieser in Satz 1 genannte Zeitraum auf
verfügbar.
Zum Beispiel kannst du den Versicherungsnachweis für deine
Hochschule und die BAföG-Bescheinigung herunterladen sowie
deine Studienbescheinigung hochladen. Oder mit dem inte-
grier ten Gesun
des Kostenverzeichnisses folgende Gebühren festgelegt:
- Zweitschriften und zusätzliche Bescheinigungen 5,00 €
- Zweitschrift bei Verlust des Originalzeugnisses oder –urkunde:
des Kostenverzeichnisses folgende
Gebühren festgelegt:
- Zweitschriften und zusätzliche Bescheinigungen 5,00 €
- Zweitschrift bei Verlust des Originalzeugnisses oder –urkunde:
des Kostenverzeichnisses folgende
Gebühren festgelegt:
- Zweitschriften und zusätzliche Bescheinigungen 5,00 €
- Zweitschrift bei Verlust des Originalzeugnisses oder –urkunde:
Gebühren festgelegt:
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Zweitschriften und zusätzliche Bescheinigungen
5,00 Euro
Zweitschrift bei Verlust des Originalzeugnisses oder -urkunde
15 [...] Personen wird ein Zahlungsaufschub von 90
Tagen nach dem Datum, an dem die OTH Amberg-Weiden die Bescheinigung über die
Anspruchsberechtigung erhält, gewährt. 2Fällt dieser in Satz 1 genannte Zeitraum
Kostenverzeichnisses
folgende Gebühren festgelegt:
Zweitschriften und zusätzliche Bescheinigungen
5,00 Euro
Zweitschrift bei Verlust des Originalzeugnisses oder -urkunde
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Kostenverzeichnisses
folgende Gebühren festgelegt:
Zweitschriften und zusätzliche Bescheinigungen
5,00 Euro
Zweitschrift bei Verlust des Originalzeugnisses oder -urkunde
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Gebühren festgelegt:
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Zweitschriften und zusätzliche Bescheinigungen
5,00 Euro
Zweitschrift bei Verlust des Originalzeugnisses oder -urkunde
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entrichtet werden. Zum Nachweis hat der
Studierende der Hochschule die Geburtsurkunden oder die Bescheinigung über den
Kindergeldbezug, den Nachweis über die gezahlte Studiengebühr und den Nachweis, dass
Prüfungsleistungen
nicht besuchten Studiensemester im Diplomprüfungszeugnis oder einer ergänzenden Bescheinigung
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Prüfungsleistungen nicht besuchten Studiensemester im Diplomprüfungszeugnis oder einer
ergänzenden Bescheinigung ausgewiesen; als Ende des Fachstudiums gilt dabei der Zeitpunkt, zu
dem die letzte Prüfungsleistung
Prüfungsleistungen
nicht besuchten Studiensemester im Diplomprüfungszeugnis oder einer ergänzenden Bescheinigung
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Ableistung eines gemeinnützigen Dienstes durch ein Kind.
2Zum Nachweis hat der Studierende eine Bescheinigung über den Kindergeldbezug oder die
Dienstbescheinigung vorzulegen. 3Ausländische Studierende haben