(Service) für die betreffenden Studienbewerberinnen
und Studienbewerber sowie Studierenden, zu bemessen. 2Ein solcher Aufwand ergibt sich aus den gesamten
zusätzlichen, für die besonderen Aufwendungen [...] Amberg-Weiden und der Be-
deutung der Leistung (Service) für den betreffenden Studierenden zu bemessen. 2Ein solcher Aufwand ergibt
sich aus den gesamten zusätzlichen, für die besonderen Aufwendungen
versöhnende Brücke
für unsere Auseinandersetzungen in diversen Gesprächen.
Wir denken an angemessene Information mit empathischen Formulierungen.
5. Gott, dich sprechen wir an als schöpferische
durchzuführen.
(3) 1Jedes Mitglied des Hochschulrats hat eine Stimme. ²Stimmrechtsübertragungen bemessen sich
nach § 62 der Grundordnung. ³Gewählt wird ohne Aussprache in geheimer Abstimmung mit amtli- [...] gegeben werden.
(3) 1Jedes Mitglied des Fakultätsrats hat eine Stimme; Stimmrechtsübertragungen bemessen sich
nach § 62 dieser Grundordnung. ²Die geheime Wahl erfolgt ohne Aussprache mit von der Wahlleitung [...] auswärtiger Professor.
²Dem Berufungsausschuss soll entsprechend Art. 22 Abs. 2 BayHIG eine angemessene Zahl von
Frauen und Männern angehören, mindestens jedoch eine Professorin, die nicht zugleich
gegeben werden.
(3) Jedes Mitglied des Fakultätsrats hat eine Stimme; Stimmrechtsübertragungen bemessen
sich nach § 62 dieser Grundordnung. Die geheime Wahl erfolgt ohne Aussprache mit von der
Wahlleitung [...] folgende Sätze angefügt: „Dem Berufungsausschuss
soll entsprechend Art. 22 Abs. 2 BayHIG eine angemessene Zahl von Frauen und
Männern angehören, mindestens jedoch eine Professorin, die nicht zugleich
weiterer
Ordnungsmaßnahmen verbunden werden. ³Der Inhalt der Ordnungsmaßnahme muss in
einem angemessenen Verhältnis zum Inhalt der Pflichtverletzung stehen. ⁴Die Fakultät ist in
das Verfahren einzubinden
muss, wenn er auf falschen Angaben beruht; ist er sonst fehlerhaft, kann er nach pflichtgemäßem Ermessen
zurückgenommen werden. Bitte heben Sie diesen Bescheid unbedingt sorgfältig auf, falls Sie ihn
Amberg-
Weiden und der Bedeutung der Leistung (Service) für den betreffenden Studierenden zu
bemessen. 2Ein solcher Aufwand ergibt sich aus den gesamten zusätzlichen, für die
besonderen Aufwendungen