normierten Lehrveranstaltungsformen im Sommersemester 2022 treffen.
§ 2
Verfahren zur Prüfungsanmeldung, Zulassung zu Prüfungen
(1) 1Das Nichterscheinen zu einer Modulprüfung oder Modulteilprüfung
und zwei weiteren Mitgliedern gebildet, die vom Fakultätsrat bestellt
werden.
§ 10
Prüfungsanmeldung und Verbindlichkeit
(1) Die Zulassung zu den Prüfungen setzt eine form- und fristgerechte
normierten Lehrveranstaltungsformen im Sommersemester 2022 treffen.
§ 2
Verfahren zur Prüfungsanmeldung, Zulassung zu Prüfungen
(1) 1Das Nichterscheinen zu einer Modulprüfung oder Modulteilprüfung
und zwei weiteren Mitgliedern gebildet, die vom
Fachbereichsrat bestellt werden.
§ 10
Prüfungsanmeldung und Verbindlichkeit
(1) Die Zulassung zu den Prüfungen setzt eine form- und fristgerechte
Lehrveranstaltungsformen im Wintersemester 2020/2021 treffen.
§ 2
Verfahren zur Prüfungsanmeldung, Zulassung zu Prüfungen
(1) 1Das Nichterscheinen zu einer Modulprüfung oder Modulteilprüfung
normierten Lehrveranstaltungsformen im Sommersemester 2021 treffen.
§ 2
Verfahren zur Prüfungsanmeldung, Zulassung zu Prüfungen
(1) 1Das Nichterscheinen zu einer Modulprüfung oder Modulteilprüfung
nächsten Arbeitstag nach der Online-Prüfungsanmeldung über das Internet
kontrollieren, ob die Prüfungsanmeldung erfolgreich war. 3Soweit eine Online-Prüfungsanmeldung
aus technischen oder anderen Gründen [...] 16 Prüfungskommissionen
§ 17 Prüfungszeitraum, Prüfungstermine und Hilfsmittel
§ 18 Prüfungsanmeldung
§ 19 Zulassung zu Prüfungen
§ 20 Prüfungsformen
§ 21 Klausuren
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[...] RaPO genannten Aufgaben insbesondere:
1. die Festlegung und Bekanntgabe der Termine zur Prüfungsanmeldung,
2. die interne Stellungnahme zu Verwaltungsstreitverfahren.
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2Insbesondere obliegen ihm folgende Aufgaben:
1. die Festlegung und Bekanntgabe der Termine zur Prüfungsanmeldung,
2. die interne Stellungnahme zu Verwaltungsstreitverfahren,
3. die Festlegung und [...] praktischen Studi-
ensemester,
2. die Entscheidung über die Genehmigung nachträglicher Prüfungsanmeldungen und
3. die Entscheidung in Fragen zu Abschlussarbeiten,
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vor Belegung des ersten Vertiefungs- oder
Wahlpflichtmoduls und muss spätestens vor der Prüfungsanmeldung des ersten Vertiefungs-
oder Wahlpflichtmoduls erfolgen. ²Ein Wechsel der Vertiefungsrichtung
2020 treffen.
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§ 2
Verfahren zur Prüfungsanmeldung, Zulassung zu Prüfungen
(1) 1Das Nichterscheinen zu einer Modulprüfung oder Modulteilprüfung
Lehrveranstaltungsformen im Wintersemester 2020/2021 treffen.
§ 2
Verfahren zur Prüfungsanmeldung, Zulassung zu Prüfungen
(1) 1Das Nichterscheinen zu einer Modulprüfung oder Modulteilprüfung
2Insbesondere obliegen ihm folgende Aufgaben:
1. die Festlegung und Bekanntgabe der Termine zur Prüfungsanmeldung,
2. die interne Stellungnahme zu Verwaltungsstreitverfahren,
3. die Festlegung und [...] praktischen Studi-
ensemester,
2. die Entscheidung über die Genehmigung nachträglicher Prüfungsanmeldungen und
3. die Entscheidung in Fragen zu Abschlussarbeiten,
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vor Belegung des ersten Vertiefungs- oder
Wahlpflichtmoduls und muss spätestens vor der Prüfungsanmeldung des ersten Vertiefungs-
oder Wahlpflichtmoduls erfolgen. ²Ein Wechsel der Vertiefungsrichtung
vor Belegung des ersten Vertiefungs- oder
Wahlpflichtmoduls und muss spätestens vor der Prüfungsanmeldung des ersten Vertiefungs-
oder Wahlpflichtmoduls erfolgen. Ein Wechsel der Vertiefungsrichtung
Prüfungseinsicht: Anfang WS 24/25; Ablauf wird noch bekannt gegeben
4. Bitte beachten:
- Ohne Prüfungsanmeldung gibt es keine Note!
Das gilt auch für Wiederholungsprüfungen oder Fächer, in denen ein
Anzahl qualifizierter Bewerber) ange-
boten wird, besteht nicht.
(4) 1Vor Beginn der Prüfungsanmeldung im ersten Studiensemester muss die Wahl des Studienschwer-
punkts erfolgen. ²Die Studierenden
Prüfungseinsicht: Anfang WS 24/25; Ablauf wird noch bekannt gegeben
4. Bitte beachten:
- Ohne Prüfungsanmeldung gibt es keine Note!
Das gilt auch für Wiederholungsprüfungen oder Fächer, in denen ein
vor Belegung des ersten Vertiefungs- oder
Wahlpflichtmoduls und muss spätestens vor der Prüfungsanmeldung des ersten Vertiefungs-
oder Wahlpflichtmoduls erfolgen. Ein Wechsel der Vertiefungsrichtung
Prüfungseinsicht: Anfang WS 24/25; Ablauf wird noch bekannt gegeben
4. Bitte beachten:
- Ohne Prüfungsanmeldung gibt es keine Note!
Das gilt auch für Wiederholungsprüfungen oder Fächer, in denen ein
Prüfungseinsicht: Anfang WS 24/25; Ablauf wird noch bekannt gegeben
4. Bitte beachten:
- Ohne Prüfungsanmeldung gibt es keine Note!
Das gilt auch für Wiederholungsprüfungen oder Fächer, in denen ein
vor Belegung des ersten Vertiefungs-
oder Wahlpflichtmoduls und muss spätestens vor der Prüfungsanmeldung des ersten
Vertiefungs- oder Wahlpflichtmoduls erfolgen. Ein Wechsel der Vertiefungsrichtung
möglichst vor Belegung des ersten Vertiefungs- oder
Wahlpflichtmoduls und muss spätestens vor der Prüfungsanmeldung des ersten Vertiefungs-
oder Wahlpflichtmoduls erfolgen. 4Ein Wechsel der Vertiefungsrichtung
sollte möglichst vor Belegung des ersten
Wahlpflichtmoduls und muss spätestens vor der Prüfungsanmeldung des ersten
Wahlpflichtmoduls erfolgen. Ein Wechsel der Vertiefungsrichtung ist auf Antrag
zwei weiteren Mitgliedern
gebildet, die vom Fachbereichsrat bestellt werden.
§ 10
Prüfungsanmeldung und Verbindlichkeit
Die Zulassung zu den Prüfungen setzt eine form- und fristgerechte Anmeldung
als SW-Fach belegt werden, sofern genügend freie Plätze vorhanden sind.
Bei der Prüfungsanmeldung müssen Sie festlegen, ob Sie das Fach als FW-Modul oder SW-Fach angerechnet bekommen möchten