Übergangsvorschriften
Die Änderungssatzung gilt für alle Studierenden, die ab dem Wintersemester 2015/2016 mit
dem Studium begonnen haben.
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§ 3
Übergangsvorschriften
Die Änderungssatzung gilt für alle Studierenden, die ab dem Wintersemester 2011/2012 mit
dem Studium begonnen haben.
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§ 3
I
Änderungssatzung tritt mit Wirkung vom 1. Oktober 2010 in Kraft und gilt für Studierende, die ab
dem Wintersemester 2010/2011 oder später ihr Studium aufnehmen.
Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Senats
Übergangsvorschriften
Die Änderungssatzung gilt für alle Studierenden, die ab dem Wintersemester 2007/2008 mit dem
Studium begonnen haben.
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§ 3
Modulhandbuch
(1) Die zuständige Fakultät erstellt Studienpläne für den Studienbeginn im Winter- und
Sommersemester sowie ein Modulhandbuch. Die Studienpläne und das Modulhandbuch
werden
Satz 1 werden die Begriffe „einen Studienplan und“ durch „Studienpläne für
den Studienbeginn im Winter- und Sommersemester sowie“ ersetzt:
8. In § 5 Absatz 1 Satz 2 wird der Begriff „Der Studienplan“ [...] Diese Änderungssatzung tritt am 1. Oktober 2019 in Kraft und gilt für Studierende, die im
Wintersemester 2019/2020 oder später ihr Studium aufnehmen.
Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Senats
Diese Änderungssatzung tritt am 1. Oktober 2018 in Kraft und gilt für Studierende die im
Wintersemester 2018/2019 oder später ihr Studium aufnehmen.
Amberg,
Prof. Dr. Andrea Klug
Präsidentin
Studienbeginn im Vollzeitstudium ist sowohl zum
Winter- als auch zum Sommersemester möglich. 3Im Teilzeitstudium ist der Studienbeginn nur
zum Wintersemester möglich.
(2) 1Das Studium gliedert sich [...] Prüfungsordnung tritt mit Wirkung vom 1. Oktober 2023 in Kraft und gilt für
Studierende die im Wintersemester 2023/2024 oder später ihr Studium aufnehmen.
Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses
Studienbeginn im Vollzeitstudium ist sowohl zum
Winter- als auch zum Sommersemester möglich. 3Im Teilzeitstudium ist der Studienbeginn nur
zum Wintersemester möglich.
(2) 1Das Studium gliedert sich [...] Prüfungsordnung tritt mit Wirkung vom 1. Oktober 2023 in Kraft und gilt für
Studierende die im Wintersemester 2023/2024 oder später ihr Studium aufnehmen.
Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses
Jahre nicht überschreiten.
(2) Der Start des Qualifizierungsprogramms ist mit Semesterbeginn im Winter- und
Sommersemester möglich.
(3) 1Das Qualifizierungsprogramm ist modular aufgebaut und hat einen [...] Prüfungsordnung tritt am Tag nach Ihrer Bekanntmachung in Kraft und
gilt für Promovierende, die im Wintersemester 2024/2025 oder später Ihre Promotion
aufnehmen.
Weiden, den 10.10.2024
Prof. Dr. Clemens
Präsenz- und Selbststudium von 30
Stunden.
(2) 1In der Regel liegt der Studienbeginn in einem Wintersemester. 2Sofern auch ein
Studienbeginn im Sommersemester vorgesehen ist, wird dies öffentlich vor Beginn [...] tritt mit Wirkung zum 01.10.2020 in Kraft. 2Sie gilt
für Studierende, die das Studium zum Wintersemester 2020/2021 oder später
aufnehmen.
(2) Studierende, für die diese Studien- und Prüfungsordnung
beinhaltet ein praktisches Studiensemester.
(6) 1In der Regel liegt der Studienbeginn im Wintersemester. 2Sofern auch ein Studienbeginn im
Sommersemester vorgesehen ist, wird dies öffentlich vor Beginn [...] und Prüfungsordnung tritt mit Wirkung vom 01.10.2024 in Kraft und gilt für
Studierende, die im Wintersemester 2024/2025 oder später ihr Studium aufnehmen.
Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses
ter des Vollzeitstudiums wird die Masterarbeit angefertigt.
(3) Das Studium kann sowohl im Winter- als auch im Sommersemester begonnen werden.
(4) Detaillierte Informationen zum Aufbau des Studiums [...] für einen Studienbeginn im Sommersemester sind bis zum
15. Januar, für einen Studienbeginn im Wintersemester bis zum 15. Juni des betreffenden Jahres an die
Hochschule zu stellen. ²Die Hochschule kann [...] und Prüfungsordnung tritt mit Wirkung vom 01.10.2023 in Kraft und gilt für Studierende, die
im Wintersemester 2023/2024oder später ihr Studium aufnehmen.
Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des
der Fassung der ersten Änderungssatzung vom 31.01.2022;
gültig für Studierende, die ab dem Wintersemester 2022/2023 das Studium aufnehmen)
(für diese Studien- und Prüfungsordnung gilt die Allgemeine [...] beit.
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(4) 1In der Regel liegt der Studienbeginn im Wintersemester. 2Sofern auch ein Studienbeginn im Sommer-
semester vorgesehen ist, wird dies öffentlich vor [...] für einen Studienbeginn im Sommersemester sind bis
zum 15. Januar, für einen Studienbeginn im Wintersemester bis zum 15. Juli des betreffenden Jahres
an die Hochschule zu stellen. 2Die Hochschule kann
erfolgt mit der Anmeldung der Masterar-
beit.
(4) 1In der Regel liegt der Studienbeginn im Wintersemester. 2Sofern auch ein Studienbeginn im Sommer-
semester vorgesehen ist, wird dies öffentlich vor [...] für einen Studienbeginn im Sommersemester sind bis
zum 15. Januar, für einen Studienbeginn im Wintersemester bis zum 15. Juli des betreffenden Jahres
an die Hochschule zu stellen. Die Hochschule kann diese [...] und Prüfungsordnung tritt mit Wirkung vom 01.10.2021 in Kraft und gilt für Studierende, die
im Wintersemester 2021/2022 oder später ihr Studium aufnehmen.
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ester des Vollzeitstudiums wird die Masterarbeit angefertigt.
(3) 1Das Studium kann sowohl im Winter- als auch im Sommersemester begonnen werden. 2Ein Anspruch
darauf, dass der Studienbeginn in [...] einen Studienbeginn im Sommersemester sind bis
zum 15. Januar, für einen Studienbeginn im Wintersemester bis zum 15. Juli des betreffenden Jahres
an die Hochschule zu stellen. ²Die Hochschule kann [...] und Prüfungsordnung tritt mit Wirkung vom 01.10.2023 in Kraft und gilt für Studierende,
die im Wintersemester 2023/2024oder später ihr Studium aufnehmen.
Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des
ester des Vollzeitstudiums wird die Masterarbeit angefertigt.
(3) 1Das Studium kann sowohl im Winter- als auch im Sommersemester begonnen werden. 2Ein Anspruch
darauf, dass der Studienbeginn in [...] einen Studienbeginn im Sommersemester sind bis
zum 15. Januar, für einen Studienbeginn im Wintersemester bis zum 15. Juli des betreffenden Jahres
an die Hochschule zu stellen. ²Die Hochschule kann [...] und Prüfungsordnung tritt mit Wirkung vom 01.10.2023 in Kraft und gilt für Studierende,
die im Wintersemester 2023/2024oder später ihr Studium aufnehmen.
Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des
für einen Studienbeginn im Sommersemester sind bis zum 15.
Januar, für einen Studienbeginn im Wintersemester bis zum 15. Juni des betreffenden Jahres an die Hoch-
schule zu stellen. Die Hochschule kann [...] im Gesamtum-
fang von 15 ECTS-Leistungspunkten zu erbringen.
(4) Das Studium kann sowohl im Winter- als auch Sommersemester begonnen werden.
(5) Ein Anspruch darauf, dass der Masterstudiengang
(in der Fassung der zweiten Änderungssatzung vom 07.04.2022;
gilt für Studierende, die im Wintersemester 2022/23 oder später ihr Studium aufnehmen)
(für diese Studien- und Prüfungsordnung gilt [...] ester des Vollzeitstudiums wird die Masterarbeit angefertigt.
(4) 1Das Studium kann sowohl im Winter- als auch Sommersemester begonnen werden. 2Ein Anspruch
darauf, dass der Studienbeginn in jedem [...] einen Studienbeginn im Sommersemester sind bis
zum 15. Januar, für einen Studienbeginn im Wintersemester bis zum 15. Juli des betreffenden Jahres
an die Hochschule zu stellen. 2Die Hochschule kann
tzung tritt am 01. Oktober 2019 in Kraft und gilt für alle Studierenden, die
das Studium im Wintersemester 2019/2020 oder später aufnehmen.
Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Senats der O
tzung tritt am 01. Oktober 2019 in Kraft und gilt für alle Studierenden, die
das Studium im Wintersemester 2019/2020 oder später aufnehmen.
Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Senats der O
ng tritt am 01. Oktober 2019 in Kraft und gilt für alle Studierenden, die
das Studium im Wintersemester 2019/2020 oder später aufnehmen.
Amberg,
Prof. Dr. Andrea Klug
tritt mit Wirkung vom 1. Oktober 2006 in Kraft. Sie gilt
für Studierende, die das Studium zum Wintersemester 2006/2007 oder später aufnehmen.
Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Senats der Fac
Präsenz- und Selbststudium von 30
Stunden.
(2) 1In der Regel liegt der Studienbeginn in einem Wintersemester. 2Sofern auch ein
Studienbeginn im Sommersemester vorgesehen ist, wird dies öffentlich vor Beginn [...] tritt mit Wirkung zum 01.10.2020 in Kraft. 2Sie gilt
für Studierende, die das Studium zum Wintersemester 2020/2021 oder später
aufnehmen.
(2) Studierende, für die diese Studien- und Prüfungsordnung
tritt mit Wirkung vom 1. Oktober 2018 in Kraft. Sie gilt für Stu-
dierende, die das Studium zum Wintersemester 2018/2019 oder später aufnehmen.
Amberg, XX.YY.2018
Prof. Dr. Andrea Klug