schaftlichen Instrumentarium besonders qualifizierte Fach- und Führungsauf-
gaben in Industrie und Verwaltung zu übernehmen.
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SPO-MA 2
§ 3
Regelstudienzeit, Aufbau des Studiums
(1)
besonders qualifizierte Ausbildungs-, Fach- und Führungsaufgaben in
Industrie, Motorsport und Verwaltung zu übernehmen. 8Die Ausbildung soll ferner die
Auswirkungen ihrer Tätigkeit auf Umwelt und
besonders qualifizierte Ausbildungs-, Fach-
und Führungsaufgaben in Industrie, Motorsport und Verwaltung zu übernehmen. 8Die
Ausbildung soll ferner die Auswirkungen ihrer Tätigkeit auf Umwelt und Ge
en sollen nach ihrem Studium in der Lage sein, Sach- und Führungs-
aufgaben in Unternehmen und Verwaltung zu übernehmen, unternehmerisch oder
freiberuflich tätig zu werden und auch künftig neue wisse
aftlichen Instrumentarium besonders qualifizierte Fach- und
Führungsaufgaben in Industrie und Verwaltung zu übernehmen.
§ 3
Regelstudienzeit, Aufbau des Studiums
(1) Das Studium umfasst
in der Lage, besonders qualifizierte Ausbildungs-,
Fach- und Führungsaufgaben in Industrie und Verwaltung zu übernehmen. 11Die
Ausbildung soll ferner die Auswirkungen ihrer Tätigkeit auf Umwelt und G
en sind damit in der Lage
besonders qualifizierte Fach- und Führungsaufgaben in Industrie und Verwaltung
zu übernehmen oder ein einschlägiges Masterstudium aufzunehmen.
§ 3
Regelstudienzeit,
aftlichen Instrumentarium besonders qualifizierte Fach- und
Führungsaufgaben in Industrie und Verwaltung zu übernehmen.
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§ 3
Regelstudienzeit, Aufbau des Studiums
(1) Das Studium
aftlichen Instrumentarium besonders qualifizierte Fach- und
Führungsaufgaben in Industrie und Verwaltung zu übernehmen.
§ 3
Regelstudienzeit, Aufbau des Studiums
(1) Das Studium umfasst eine
3Die AbsolventInnen sind damit in der Lage, herausgeho-
bene Verantwortung in Industrie und Verwaltung zu übernehmen oder eine Promotion anzustreben.
§ 3
Studiengangsprofil
Der Studiengang
sollen nach ihrem Studium in der Lage sein, Sach- und Führungsaufgaben in Unter-
nehmen und Verwaltung zu übernehmen, unternehmerisch oder freiberuflich tätig zu werden und
auch künftig neue wisse
sollen nach ihrem Studium in der Lage sein, Sach- und Führungsaufgaben in Unter-
nehmen und Verwaltung zu übernehmen, unternehmerisch oder freiberuflich tätig zu werden und
auch künftig neue wi
sollen nach ihrem Studium in der Lage sein, Sach- und Führungsaufgaben in Unter-
nehmen und Verwaltung zu übernehmen, unternehmerisch oder freiberuflich tätig zu werden und
auch künftig neue wi
leiten.
Die Absolventen/Innen sind damit in der Lage herausgehobene Verantwortung in
Industrie und Verwaltung zu übernehmen oder eine Promotion anzustreben.
§ 4
Qualifikation für
2Die AbsolventInnen sind damit in der Lage her-
ausgehobene Verantwortung in Industrie und Verwaltung zu übernehmen oder eine Promotion anzu-
streben.
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§ 3
Studiengangsprofil
sollen nach ihrem Studium in der Lage sein, Sach- und Führungsaufgaben in Unter-
nehmen und Verwaltung zu übernehmen, unternehmerisch oder freiberuflich tätig zu werden und auch
künftig neue wi
in der Lage besonders qualifizierte Ausbildungs-, Fach-
und Führungsaufgaben in Industrie und Verwaltung zu übernehmen. 11Die Ausbildung
soll ferner die Auswirkungen ihrer Tätigkeit auf Umwelt und G
en sind damit in der Lage
besonders qualifizierte Fach- und Führungsaufgaben in Industrie und Verwaltung
zu übernehmen oder ein einschlägiges Masterstudium aufzunehmen.
§ 3
Regelstudienzeit,
aftlichen Instrumentarium besonders
qualifizierte Fach- und Führungsaufgaben in Industrie und Verwaltung zu übernehmen.
§ 3
Regelstudienzeit, Aufbau des Studiums
(1) Das Studium umfasst
aftlichen Instrumentarium besonders qualifizierte Fach- und
Führungsaufgaben in Industrie und Verwaltung zu übernehmen.
§ 3
Regelstudienzeit, Aufbau des Studiums
(1) Das Studium umfasst
ette produzierender Unternehmen,
Forschungseinrichtungen und Dienstleistern der Industrie und Verwaltung. 2AbsolventInnen
des Studiengangs finden bei entsprechender Modulwahl daher vielfältige
Täti
ment besitzen
die Fertigkeit, raumbezogene Daten effizient zu erfassen, zu analysieren, zu verwalten und zu
präsentieren. 3Hierzu werden im Studium die Kompetenzen sowohl für die Fach- als auch
sollen nach ihrem Studium in der Lage sein, Sach- und Führungs-
aufgaben in Unternehmen und Verwaltung zu übernehmen, unternehmerisch
oder freiberuflich tätig zu werden und auch künftig neue wi
sollen nach ihrem Studium in der Lage sein, Sach- und Führungsaufgaben in Unter-
nehmen und Verwaltung zu übernehmen, unternehmerisch oder freiberuflich tätig zu werden und
auch künftig neue wisse
sollen nach ihrem Studium in der Lage sein, Sach- und Führungsaufgaben in Unter-
nehmen und Verwaltung zu übernehmen, unternehmerisch oder freiberuflich tätig zu werden und
auch künftig neue wisse