mindestens 30 ECTS-Punkte des ersten Studienabschnitts
erbracht worden sein; andernfalls erfolgt Exmatrikulation.
(2) Der Eintritt in den dritten Studienabschnitt setzt voraus,
1. dass die erste [...] die innerhalb von einem Monat nach Semesterbeginn die Rücknahme der
Immatrikulation oder die Exmatrikulation mit sofortiger Wirkung beantragen.
3Finanzielle oder wirtschaftliche Gründe werden nicht [...] mindestens 30 ECTS-Punkte des ersten Studienabschnitts
erbracht worden sein; andernfalls erfolgt Exmatrikulation.
(2) Der Eintritt in den dritten Studienabschnitt setzt voraus, dass
1. die erste
des Prüfungsgesamtergebnisses) nicht bis
zum Ende des ersten Semesters vorliegen, erfolgt die Exmatrikulation zum Ende dieses Semesters.
(6) BewerberInnen, die weder einen Erstabschluss noch die H
Prüfungsgesamter-
gebnisses) nicht bis zum Ende des ersten Semesters vorliegen, erfolgt die Exmatrikulation zum Ende
dieses Semesters.
(6) 1Eine ausreichende Kenntnis der englischen Sprache ist
mindestens 30 ECTS-Punkte des ersten Stu-
dienabschnitts erbracht worden sein; andernfalls erfolgt Exmatrikulation.
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(2) Der Eintritt in den dritten Studienabschnitt
Prüfungsgesamter-
gebnisses) nicht bis zum Ende des ersten Semesters vorliegen, erfolgt die Exmatrikulation zum Ende
dieses Semesters.
(7) BewerberInnen, die weder einen Erstabschluss, noch die
Prüfungsgesamter-
gebnisses) nicht bis zum Ende des ersten Semesters vorliegen, erfolgt die Exmatrikulation zum Ende
dieses Semesters.
(7) BewerberInnen, die weder einen Erstabschluss, noch die
5. die Studienjahreinteilung, die Regelung des Hochschulzugangs, die Immatrikulation und
Exmatrikulation, die Ermittlung von Ausbildungskapazitäten, die Festsetzung von Zulassungszahlen und
die Vergabe [...] Studienunterbrechungen nach Art und Dauer,
14. Grund, Semester und Jahr bei Beurlaubungen und Exmatrikulation.
3Gaststudierende sind nur zur Angabe der Daten nach Satz 2 Nr. 1 bis 4 verpflichtet. 4Darüber [...] t, weitere von den Hochschulen
1. für die Immatrikulation, Rückmeldung, Beurlaubung und Exmatrikulation nach Art. 42 bis 50 und den auf
Grund von Art. 51 erlassenen Satzungen,
2. für die Zulassung
von Wiederholungsprüfungen werden durch Beurlaubung oder Exmatrikulation
nicht unterbrochen, es sei denn, die Beurlaubung oder Exmatrikulation ist durch Gründe im Sinn von
§ 8 Abs. 4 Satz 1 RaPO bedingt
n. Diese enthält Unterlagen über
die Immatrikulationsdauer, die Prüfungsergebnisse, die Exmatrikulation und die Verleihung des akademi-
schen Grades. Die Aufbewahrung kann auch in digitaler Form
n. Diese enthält Unterlagen über
die Immatrikulationsdauer, die Prüfungsergebnisse, die Exmatrikulation und die Verleihung des akademi-
schen Grades. Die Aufbewahrung kann auch in digitaler Form
n. Diese enthält Unterlagen über
die Immatrikulationsdauer, die Prüfungsergebnisse, die Exmatrikulation und die Verleihung des akademi-
schen Grades. Die Aufbewahrung kann auch in digitaler Form
Vgl. auch https://www.oth-aw.de/neumann/teaching/:
– FAQ
– Studienablauf (Beurlaubung, Exmatrikulation, Praxissemester, Studiengangswechsel, …)
– Prüfungen
• Persönlich steht Ihnen stets das
von Wiederholungsprüfungen werden durch Beurlaubung oder Exmatrikulation
nicht unterbrochen, es sei denn, die Beurlaubung oder Exmatrikulation ist durch Gründe im Sinn von
§ 8 Abs. 4 Satz 1 RaPO bedingt
von Wiederholungsprüfungen werden durch Beurlaubung oder Exmatrikulation
nicht unterbrochen, es sei denn, die Beurlaubung oder Exmatrikulation ist durch Gründe im Sinn von
§ 8 Abs. 4 Satz 1 RaPO bedingt
fehlenden Kompetenzen nicht bis zum Ende des zweiten Fachsemesters
vorliegen, erfolgt die Exmatrikulation zum Ende dieses Semesters.
(5) 1Anträge auf Zulassung zum Masterstudium für einen Studienbeginn
fehlenden Kompetenzen nicht bis zum Ende des zweiten Fachsemesters vor-
liegen, erfolgt die Exmatrikulation zum Ende dieses Semesters.
(5) 1Anträge auf Zulassung zum Masterstudium für einen Studienbeginn
fehlenden Kompetenzen nicht bis zum Ende des zweiten Fachsemesters vor-
liegen, erfolgt die Exmatrikulation zum Ende dieses Semesters.
(5) 1Anträge auf Zulassung zum Masterstudium für einen Studienbeginn
Studierende mit Kind
Wegen Mutterschutz und / oder Elternzeit beurlaubte Studierende (eine Exmatrikulation
ist nicht notwendig!) sind nicht Auszubildende im Sinne des § 7 Abs. 5 SGB II.
Zur Sicherung
Studierende mit Kind
Wegen Mutterschutz und / oder Elternzeit beurlaubte Studierende (eine Exmatrikulation
ist nicht notwendig!) sind nicht Auszubildende im Sinne des § 7 Abs. 5 SGB II.
Zur Sicherung
Verteidigung
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Prof. Dr.-Ing. Christoph P. Neumann
Rückwärtsterminierung mit Exmatrikulation
1.9. 1.10. 1.11.
Treffen
Korrektur
Bearbeitung
Abschlussarbeiten
139
Exposé [...]
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Prof. Dr.-Ing. Christoph P. Neumann
1.8. 1.10.
Rückwärtsterminierung mit Exmatrikulation
1.9. 1.11. 09.12.15.06.
Treffen
Korrektur
Abschlussarbeiten
143
Exposé
Bearbeitung
Studentin/Student gebunden. Die Aktivierung ist regelmäßig zu
erneuern und endet mit der Exmatrikulation.
Programm „Apple On Campus”
Alle Studierenden und Mitarbeiter der Hochschule können beim
Studentin/Student gebunden. Die Aktivierung ist regelmäßig zu
erneuern, und endet mit der Exmatrikulation.
Über den Rahmenvertrag (Microsoft Campus 3 EES, deutschland-
weit) besteht nun auch die
Studentin/Student gebunden. Die Aktivierung ist regelmäßig zu
erneuern, und endet mit der Exmatrikulation.
Programm „Apple On Campus”
Alle Studierenden und Mitarbeiter der Hochschule können
beim