sollen nach ihrem Studium in der Lage sein, Sach- und Führungsaufgaben in Unter-
nehmen und Verwaltung zu übernehmen, unternehmerisch oder freiberuflich tätig zu werden und
auch künftig neue wisse
sollen nach ihrem Studium in der Lage sein, Sach- und Führungsaufgaben in Unter-
nehmen und Verwaltung zu übernehmen, unternehmerisch oder freiberuflich tätig zu werden und
auch künftig neue wisse
2Die AbsolventInnen sind damit in der Lage her-
ausgehobene Verantwortung in Industrie und Verwaltung zu übernehmen oder eine Promotion anzu-
streben.
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§ 3
Studiengangsprofil
ette produzierender Unternehmen,
Forschungseinrichtungen und Dienstleistern der Industrie und Verwaltung. 2AbsolventInnen
des Studiengangs finden bei entsprechender Modulwahl daher vielfältige
Täti
kleinere Anpassungen
vorgenommen. Die elektronische Verwaltungsakte ermöglicht eine medienbruchfreie, referatsüber-
greifende Abwicklung von Verwaltungsvorgängen – und ist auch für Vorgesetzte ganz praktisch [...] software für die Verwaltung digitaler Bilder
LG München, Urt. v. 21.04.2016, 7 O 5930/15
Patentanspruch des Streitpatent
1. Kommunikationssystem zur Aufnahme und Verwaltung digitaler Bilder, [...] Kommunikation:
Im Herbst 2017 wurde am Bundespatentgericht das „Elektronische Gerichts- und Verwaltungspost-
fach“ – kurz EGVP – eingerichtet. Es bietet eine elektronische Kommunikationsstruktur, um Doku-
bildet oder von einer Verwaltungsbehörde
festzustellen ist, anordnen, dass die Verhandlung bis
zur Erledigung des anderen Rechtsstreits oder bis zur
Entscheidung der Verwaltungsbehörde auszusetzen sei.
2009 Kuratoriumsmitglied des Deutschen Zukunftspreises des Bun-despräsidenten
• Mitglied des Verwaltungsrates des Europäischen Patentamts
• Mitglied Gesamtvorstand der Deutschen Vereinigung für gewerblichen [...] Mai 2021 Präsidentin des Bundespatentgerichts
10/2012 – 4/2021 Leiterin der Hauptabteilung 4 „Verwaltung und Recht“
1/2011 – 9/2012 Leiterin der Hauptabteilung „Recht“
2000 – 2010 Richterin und Refe [...] Patent erteilt
• Nach EPÜ Vorschriften
• EPÜ Sprachenregelung (D, E, F) anwendbar
• Einheitliche Verwaltung durch EPA
• Hat für alle teilnehmenden EU-Mitgliedstaaten einheitliche Wirkung
• Art. 142 ff
Seit 2009 Kuratoriumsmitglied des Deutschen Zukunftspreises des Bundespräsidenten
Mitglied des Verwaltungsrates des Europäischen Patentamts
Mitglied Gesamtvorstand der Deutschen Vereinigung für gewerblichen [...] Gewerblicher Rechtsschutz
Wissenschaftlicher/beruflicher Werdegang:
1982-1985: Studium in Verwaltungsrecht, Europäische Gesetzgebung und Zollrecht an der Fachhoch-
schule des Bundes für Finanzen, Sigmaringen
Seit 2009 Kuratoriumsmitglied des Deutschen Zukunftspreises des Bundespräsidenten
Mitglied des Verwaltungsrates des Europäischen Patentamts
Mitglied Gesamtvorstand der Deutschen Vereinigung für gewerblichen [...] von Arbeitnehmererfindungen (RL)
vgl. § 11 ArbEG, Hilfsmittel, keine Rechtsnorm und keine
Verwaltungsvorschrift
15.02.2019
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18
5Arbeitnehmererfindungsrecht
Arbeitnehmererfindungsrecht [...] gesetzlicher (Formal-)Pflichten des Arbeitgebers (z.B.
nach 14, 16 ArbEG) zur Eingrenzung des
Verwaltungsaufwandes;
24 I
C.II. Rechteverzicht
• Abkaufvereinbarungen: Zweck
– Minimierung des ad
leiten.
Die Absolventen/Innen sind damit in der Lage herausgehobene Verantwortung in
Industrie und Verwaltung zu übernehmen oder eine Promotion anzustreben.
§ 4
Qualifikation für
Die Absolventen/Innen sind damit in der Lage herausgehobene Verant-
wortung in Industrie und Verwaltung zu übernehmen oder eine Promotion
anzustreben.“
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2. In der Anlage 1 werden
sollen nach ihrem Studium in der Lage sein, Sach- und Führungsaufgaben in Unter-
nehmen und Verwaltung zu übernehmen, unternehmerisch oder freiberuflich tätig zu werden und
auch künftig neue wisse
Unternehmen über die beiden Hochschulstädte, die Schulen, die
verschiedenen Ebenen der Verwaltung, die Studentenwerke, die
Medien und unsere Innovativen LernOrte. Und ich möchte auf die-
[...] di
en
-
an
fä
ng
er
G = Gestaltung; S = Sozialwesen; T = Technik; W = Wirtschaft, Verwaltung und Rechtspflege
Sonstige Fachhochschulreife = z.B. Kolleg; Sonstige = Ausland, Meister oder [...] HNF
Studiengänge Fakultät Wirtschaftsingenieurwesen 1.794 qm HNF
Bibliothek 480 qm HNF
Verwaltung 506 qm HNF
Mensa 306 qm HNF
Summe Abteilung Weiden 4.475 qm HNF
5.1 Hauptnutzflächen
In
di
en
-
an
fä
ng
er
G = Gestaltung; S = Sozialwesen; T = Technik; W = Wirtschaft, Verwaltung und Rechtspflege
Sonstige Fachhochschulreife = z.B. Kolleg; Sonstige = Ausland, Meister oder [...] HNF
Studiengänge Fakultät Wirtschaftsingenieurwesen 1.794 qm HNF
Bibliothek 480 qm HNF
Verwaltung 506 qm HNF
Mensa 306 qm HNF
Summe Abteilung Weiden 4.475 qm HNF
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45
5.3 [...] setzt. Zudem launchte die Hochschule unter Federführung der
Hochschulkommunikation und der EDV-Verwaltung eine Landing-
page, auf der Interessierte das Wichtigste über die OTH Amberg-
Weiden und
33,9 0 0 0 0
und Technologie
G = Gestaltung; S = Sozialwesen; T = Technik; W = Wirtschaft, Verwaltung und Rechtspflege
Sonstige Fachhochschulreife = z. B. Kolleg; Sonstige = Ausland, Meister oder beruflich [...]
Studiengänge Fakultät
Wirtschaftsingenieurwesen 1.794 qm HNF
Bibliothek 480 qm HNF
Verwaltung 506 qm HNF
Mensa 306 qm HNF
Summe 4.475 qm HNF
5.3. Hochschulausbau
Am Hochschulstandort [...] Medizintechnik (30.01.2014)
45. Gemeinsames Projekt: OTH Amberg-Weiden und FH für öf-
fentliche Verwaltung und Rechtspflege, Fachbereich Polizei
(Sulzbach-Rosenberg) (31.01.2014)
46. DZHW-Studie
Inhalte der Lehrveranstaltungen
Course Content
Einführung in Grundfragen des Umweltverwaltungs-, Umwelthaftungs- und Umweltstrafrechts mit unions- und völkerrechtlichen Vorgaben;
Abfallrecht:
in der Lage, besonders qualifizierte Ausbildungs-, Fach-
und Führungsaufgaben in Industrie und Verwaltung zu übernehmen. 8Die Ausbildung
soll ferner die Auswirkungen ihrer Tätigkeit auf Umwelt und Ge
Kenntnissen und
Fähigkeiten in der Lage, qualifizierte Fach- und Führungsaufgaben in Industrie und
Verwaltung zu übernehmen.
Die Absolventen und Absolventinnen können die Rahmenbedingungen bei ihren
Handlungen
aftlichen Instrumentarium besonders qualifizierte Fach- und
Führungsaufgaben in Industrie und Verwaltung zu übernehmen.
§ 3
Regelstudienzeit, Aufbau des Studiums
(1) Das Studium umfasst
Studierenden sollen nach ihrem Studium in der Lage sein, Sach- und Führungsaufgaben in
Unternehmen und Verwaltung zu übernehmen, unternehmerisch oder freiberuflich tätig zu
werden und auch künftig neue wisse
sollen nach ihrem Studium in der Lage sein, Sach- und
Führungsaufgaben in Unternehmen und Verwaltung zu übernehmen,
unternehmerisch oder freiberuflich tätig zu werden und auch künftig neue
sollen nach ihrem Studium in der Lage sein, Sach- und Führungs-
aufgaben in Unternehmen und Verwaltung zu übernehmen, unternehmerisch oder
freiberuflich tätig zu werden und auch künftig neue wi
Kenntnis rechtlicher Rahmenbedingungen
• Überblick über Krankenhausinformationssysteme, Praxisverwaltungssysteme
• Wissen über die Möglichkeiten der Telemedizin
• Elektronische Gesundheitsakte
• el [...] im Gesundheitswesen
• Rechtliche Rahmenbedingungen
• Krankenhausinformationssysteme, Praxisverwaltungssysteme
• Telemedizin
• Elektronische Gesundheitsakte
• elektronisch gestütztes Krankheits- und
in der Lage, besonders qualifizierte Ausbildungs-,
Fach- und Führungsaufgaben in Industrie und Verwaltung zu übernehmen. 11Die
Ausbildung soll ferner die Auswirkungen ihrer Tätigkeit auf Umwelt und G
Datentypen, Objektverständnis, Geodatenquellen; Geodatenerfassung
und -austausch zwischen GIS, -verwaltung, -analyse, -präsentation; Einführung in das Amtliches Geoinformationswesen und
Geobasisdaten [...] (u. a. Geometrie, Topologie) mit
GI-Systemen, Verarbeitung Normbasierter Daten der öffentlichen Verwaltung (u. a. AFIS, ALKIS, ATKIS, LEFIS) und nationaler und
internationaler Austauschformate (u. a. GML)