In der Regel liegt der Studienbeginn im Wintersemester. Sofern auch ein Studienbeginn im
Sommersemester vorgesehen ist, wird dies öffentlich vor Beginn des Bewerbungsverfahrens
bekannt gegeben
(Wintersemester-Start: Semester 1 und 2, Sommersemester-
Start 1 bis 3)
- den zweiten Studienabschnitt (Wintersemester-Start: Semester 3 und 4,
Sommersemester-Start 4 und 5)
- den dritten St [...] Fassung der dritten Änderungssatzung vom 13.11.2025;
gültig für Studierende, die ab dem Sommersemester 2026 das Studium aufnehmen
(für diese Studien- und Prüfungsordnung gilt die Allgemeine [...] In der Regel liegt der Studienbeginn im Wintersemester. Sofern auch ein Studienbeginn im
Sommersemester vorgesehen ist, wird dies öffentlich vor Beginn des Bewerbungsverfahrens
bekannt gegeben
(Wintersemester-Start: Semester 1 und 2, Sommersemester-
Start 1 bis 3)
- den zweiten Studienabschnitt (Wintersemester-Start: Semester 3 und 4,
Sommersemester-Start 4 und 5)
- den dritten St [...] Fassung der zweiten Änderungssatzung vom 21.02.2025;
gültig für Studierende, die ab dem Sommersemester 2025 das Studium aufnehmen
(für diese Studien- und Prüfungsordnung gilt die Allgemeine [...] In der Regel liegt der Studienbeginn im Wintersemester. Sofern auch ein Studienbeginn im
Sommersemester vorgesehen ist, wird dies öffentlich vor Beginn des Bewerbungsverfahrens
bekannt gegeben
(Wintersemester-Start: Semester 1 und 2, Sommersemester-
Start 1 bis 3)
- den zweiten Studienabschnitt (Wintersemester-Start: Semester 3 und 4,
Sommersemester-Start 4 und 5)
- den dritten St [...] Fassung der zweiten Änderungssatzung vom 21.02.2025;
gültig für Studierende, die ab dem Sommersemester 2025 das Studium aufnehmen
(für diese Studien- und Prüfungsordnung gilt die Allgemeine [...] In der Regel liegt der Studienbeginn im Wintersemester. Sofern auch ein Studienbeginn im
Sommersemester vorgesehen ist, wird dies öffentlich vor Beginn des Bewerbungsverfahrens
bekannt gegeben
(2) In der Regel liegt der Studienbeginn im Wintersemester. Sofern auch ein Studienbeginn im
Sommersemester vorgesehen ist, wird dies öffentlich vor Beginn des Bewerbungsverfahrens
bekannt gegeben.
(2) In der Regel liegt der Studienbeginn im Wintersemester. Sofern auch ein Studienbeginn im
Sommersemester vorgesehen ist, wird dies öffentlich vor Beginn des Bewerbungsverfahrens
bekannt gegeben.
(2) In der Regel liegt der Studienbeginn im Wintersemester. Sofern auch ein Studienbeginn im
Sommersemester vorgesehen ist, wird dies öffentlich vor Beginn des Bewerbungsverfahrens
bekannt gegeben.
(6) 1In der Regel liegt der Studienbeginn im Wintersemester. 2Sofern auch ein Studienbeginn im
Sommersemester vorgesehen ist, wird dies öffentlich vor Beginn des Bewerbungsverfahrens
bekannt gegeben.
der Regel liegt der Studienbeginn in einem Wintersemester. 2Sofern auch ein
Studienbeginn im Sommersemester vorgesehen ist, wird dies öffentlich vor Beginn des
Bewerbungsverfahrens bekannt gegeben.
1In der Regel liegt der Studienbeginn im Wintersemester. 2Sofern auch ein Studienbeginn im
Sommersemester vorgesehen ist, wird dies öffentlich vor Beginn des Bewerbungsverfahrens
bekannt gegeben
der Regel liegt der Studienbeginn in einem Wintersemester. 2Sofern auch ein
Studienbeginn im Sommersemester vorgesehen ist, wird dies öffentlich vor Beginn des
Bewerbungsverfahrens bekannt gegeben.
1In der Regel liegt der Studienbeginn im Wintersemester. 2Sofern auch ein Studienbeginn im
Sommersemester vorgesehen ist, wird dies öffentlich vor Beginn des Bewerbungsverfahrens
bekannt gegeben
der Regel liegt der Studienbeginn in einem Wintersemester. 2Sofern auch ein
Studienbeginn im Sommersemester vorgesehen ist, wird dies öffentlich vor Beginn des
Bewerbungsverfahrens bekannt gegeben.
zweiten Studienabschnitt mit den Semestern 6 und 7,
(5) In der Regel liegt der Studienbeginn im Sommersemester. Sofern auch ein Studienbeginn im
Wintersemester vorgesehen ist, wird dies öffentlich vor
date 2008-08-22T05:17:52Z
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pd
praktisches Studiensemester.
(5) Ein Studienbeginn ist sowohl im Wintersemester als auch im Sommersemester möglich.
(6) Das Studium gliedert sich in
- den ersten Studienabschnitt mit den Semestern
der Regel liegt der Studienbeginn in einem Wintersemester. 2Sofern auch ein Studienbeginn im
Sommersemester vorgesehen ist, wird dies öffentlich vor Beginn des Bewerbungsverfahrens
bekannt gegeben.
der Regel liegt der Studienbeginn in einem Wintersemester. 2Sofern auch ein
Studienbeginn im Sommersemester vorgesehen ist, wird dies öffentlich vor Beginn des
Bewerbungsverfahrens bekannt gegeben.
Regel liegt der Studienbeginn in einem Wintersemester. 2Sofern auch ein Studienbeginn im
Sommersemester vorgesehen ist, wird dies öffentlich vor Beginn des Bewerbungsverfahrens
bekannt gegeben
(2) In der Regel liegt der Studienbeginn im Wintersemester. Sofern auch ein Studienbeginn im
Sommersemester vorgesehen ist, wird dies öffentlich vor Beginn des Bewerbungsverfahrens
bekannt gegeben.
1In der Regel liegt der Studienbeginn im Wintersemester. 2Sofern auch ein Studienbeginn im
Sommersemester vorgesehen ist, wird dies öffentlich vor Beginn des Bewerbungsverfahrens
bekannt gegeben
1In der Regel liegt der Studienbeginn im Wintersemester. 2Sofern auch ein Studienbeginn im
Sommersemester vorgesehen ist, wird dies öffentlich vor Beginn des Bewerbungsverfahrens
bekannt gegeben
der Regel liegt der Studienbeginn in einem Wintersemester. 2Sofern auch ein
Studienbeginn im Sommersemester vorgesehen ist, wird dies öffentlich vor Beginn des
Bewerbungsverfahrens bekannt gegeben.
1In der Regel liegt der Studienbeginn im Wintersemester. 2Sofern auch ein Studienbeginn im
Sommersemester vorgesehen ist, wird dies öffentlich vor Beginn des Bewerbungsverfahrens
bekannt gegeben
In der Regel liegt der Studienbeginn im Wintersemester. Sofern auch ein Studienbeginn im
Sommersemester vorgesehen ist, wird dies öffentlich vor Beginn des Bewerbungsverfahrens
bekannt gegeben