haben, schreiben Sie uns diese bitte an meettolearn@oth-aw.de. Wenn Lehrmaterialien in meet-to-learn/moodle bereitgestellt werden, muss dabei das Urheberrechtsgesetz eingehalten werden. § 52a Urheberschutzgesetz [...] einem nicht öffentlich zugänglichen Bereich – wie z.B. den OTH-Lernumgebungen meet-to-learn oder moodle – zu nutzen. Die Vergütung für die Nutzung des urheberrechtlich geschützten Materials wurde bis jetzt