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Prof. Dr. Dommermuth: Erfolg beim Bundesfinanzhof

Prof. Dr. Thomas Dommermuth

Ab sofort können Kapitalleistungen aus dem berufsständischen Versorgungswerk nach der Fünftelungsmethode besteuert werden. Auf diese Weise können Betroffene viel Geld sparen. Zusammen mit Anne Killat, früher am NRW-Finanzministerium tätig und mit steuerlichen Gesetzgebungsverfahren vertraut, erstritt Prof. Dr. Thomas Dommermuth (Fakultät Betriebswirtschaft) den ermäßigten Steuersatz beim Bundesfinanzhof, der höchsten Instanz der Finanzgerichtsbarkeit in Deutschland.

Prof. Dr. Thomas Dommermuth

Beide Steuerberater vertraten einen Apotheker, dessen Kapitalleistung aus dem berufsständischen Versorgungswerk der Fiskus nach dem Prozentsatz der Basisrente („Rürup“) steuerpflichtig behandelte. Bislang galt die Regelung, dass Kapitalleistungen aus dem berufsständischen Versorgungswerk seit 2005 nach dem Prozentsatz der Basisrente besteuert wurden. Das ist ab sofort anders. Verantwortlich dafür ist Prof. Dr. Thomas Dommermuth, OTH Amberg-Weiden sowie Gründer und Gesellschafter des Instituts für Vorsorge und Finanzplanung mit Sitz in Altenstadt an der Waldnaab.

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