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Bayerische Staatskanzlei: Sozial- und Umweltstandards bei Unternehmen

Wie können Unternehmen ihre Aktivitäten in globalen Wertschöpfungs- und Lieferketten sozial und umweltfreundlich gestalten? Inwieweit kann die Verantwortung für menschenwürdige Arbeitsbedingungen und nachhaltiges Wirtschaften in der Lieferkette bei den Unternehmen liegen? Darüber diskutierte das Institut für Nachhaltigkeit Institut für Nachhaltigkeit in Technik und Wirtschaft mit Vertreter/innen aus Politik und Gesellschaft sowie Unternehmer/innen im Prinz-Carl-Palais der Bayerischen Staatskanzlei.

Zum zehnten Mal in Folge fand der Runde Tisch Bayern zu Sozial- und Umweltstandards bei Unternehmen statt. Die Veranstaltung wird vom Eine Welt Netzwerk Bayern e.V., dem Institut für Gesellschaftspolitik der Hochschule für Philosophie und der Hochschule für angewandte Wissenschaften in München ausgerichtet. Prof. Dr. Bernhard Bleyer und Katharina Stucken von der OTH Amberg-Weiden nutzten die Veranstaltung, um sich mit den Teilnehmern auszutauschen und neue Kontakte zu knüpfen. Dabei sind auch erste Ideen und Überlegungen für neue Projekte geboren worden.

Um den Dialog zu fördern, standen kurze Vorträge auf dem Programm: Hans-Christian Winkler vom Auswärtigen Amt berichtete über die Fortschritte bei der Erstellung eines Nationalen Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte, der von der Bundesregierung initiiert wurde, um die Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte umzusetzen. Helmut Fischer, Leiter des Referates Nachhaltigkeitsstandards im Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, stellte das Bündnis für nachhaltige Textilien vor, dessen Ziel es ist, die sozialen, ökonomischen und ökologischen Bedingungen entlang der gesamten Lieferkette des Textil- und Bekleidungssektors zu verbessern. Der Hauptgeschäftsführer des Verbandes der Bayerische Textil- und Bekleidungsindustrie Klaus Lindner wies auf das Engagement der Unternehmen in der bayerischen Textil- und Bekleidungsindustrie hin und Michael Windfuhr vom Deutschen Institut für Menschenrechte erläuterte die handelsrechtlichen Möglichkeiten zur Zurückweisung bestimmter Produkte aufgrund ökologischer Defizite.

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