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Prof. Dr.-Ing. Burkhard Berninger als Experte bei Fachgespräch zur Altfahrzeugverwertung im Umweltbundesamt

Luftaufnahme Umweltbundesamt
Das Umweltbundesamt

Betriebe, die Altfahrzeuge demontieren – früher wurden sie einfach „Schrottplatz“ genannt – müssen sich jährlich durch einen der etwa 80 in Deutschland für dieses Thema zugelassenen Sachverständigen auf Einhaltung der Umweltvorschriften überprüfen lassen. Die dafür zugrunde gelegten Anforderungen unterliegen einem ständigen Wandel, der mit den Entwicklungen im Automobilbau Schritt halten muss. Als Beispiele sind der zunehmende Elektronikanteil, die Leichtbauweise mit steigendem Kunststoffeinsatz oder die Elektromobilität genannt.

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Die Anforderungen sind unter anderem in einer Checkliste festgelegt, die der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) als Empfehlung für die Sachverständigen herausgibt. Diese Checkliste und weitere einschlägige Dokumente sind aus den genannten Gründen auf einen aktuellen Stand zu bringen.

Prof. Dr.-Ing. Burkhard Berninger, Fakultät Maschinenbau/Umwelttechnik, ist in diesem Bereich seit 1997 als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger durch die Industrie- und Handelskammer tätig. Unter seiner Betreuung haben die Amberger Studenten Stefan Walter und Julian Walberer im Rahmen eines Projektes im Masterstudiengang Umwelttechnologie die DIHK-Checkliste auf den neuesten Stand gebracht. Dabei griffen Sie auf die engen Kontakte von Professor Berninger zur Automobilindustrie und zu den Altautoverwertern zurück.

Die Aktualisierung der Checkliste und der Dokumente hat das Umweltbundesamt zum Anlass genommen, die Wirtschaftsbeteiligten zu einem Fachgespräch im Standort Berlin einzuladen. Die knapp 50 TeilnehmerInnen setzten sich zusammen aus Vertretern sämtlicher Landesministerien, der deutschen Automobilhersteller, der Verwertungswirtschaft und der Sachverständigen, die jährlich die ca. 1.100 Demontagebetriebe und 40 Schredder in Deutschland zertifizieren.

In einem Übersichtsvortrag erläuterte Prof. Dr. Berninger als Vertreter der Sachverständigen Struktur und Zielsetzung der neuen Checkliste. Der Vortrag wurde sehr positiv aufgenommen und sowohl Umweltbundesamt als auch das Institut für Sachverständigenwesen des DIHK haben angekündigt, die neue Checkliste als Empfehlung für die Sachverständigen zu veröffentlichen. Nach weiteren Fachvorträgen der Beteiligten schloss sich eine umfangreiche, intensive und sehr lebhafte Fachdiskussion an. Zielsetzung sind praktikable Anforderungen an Altautoverwertungsbetriebe, die zum einen die Umwelt ausreichend schützen und zum anderen die ohnehin angespannte wirtschaftliche Lage der Altautoverwerter nicht weiter verschärfen.

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