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Der Aufenthaltstitel entscheidet: „Gründen in Deutschland“ als Hilfe für Nicht-EU-Studierende

Screenshot der Online-Veranstaltung
Die Veranstaltung „Gründen in Deutschland/ Starting a business in Germany“ wird bereits zum dritten Mal angeboten

„Viele Studierende aus Nicht-EU-Staaten wollen in Deutschland gründen, dürfen aber aus rechtlichen Gründen nicht,“ begann Dr. Bastian Vergnon. Der Projektleiter des Oberpfalz Start-up HUB (O/HUB) sah darin viel verlorenes Gründungspotenzial für die Hochschulregion.

Screenshot der Online-Veranstaltung
Die Veranstaltung „Gründen in Deutschland/ Starting a business in Germany“ wird bereits zum dritten Mal angeboten

Daher bietet der O/HUB bereits zum dritten Mal „Gründen in Deutschland/ Starting a business in Germany“ an. In Zusammenarbeit mit Yvonne Schieder von der IHK Regensburg für Oberpfalz / Kelheim und dem Ausbildungsring Ausländischer Unternehmer e. V. (AAU e.V.) gibt es so ein Angebot, an das sich gründungsinteressierte Studierende aus Nicht-EU-Staaten wenden können.

Erstmals sprach mit Saiful Azam dieses Mal ein Gründer mit internationalem Hintergrund. Der gebürtige Bangladescher studierte an der OTH Amberg-Weiden und ist inzwischen eingebürgert.

Gemeinsam mit einem Freund aus Vietnam baute er ab 2018 eine Management-Software für verschiedene Unternehmen auf und gründete anschließend das Unternehmen Liquidbox. Das Ziel ihrer Software: „Egal, in welcher Branche man tätig ist, die Leute sollte sich auf ihre Kernaufgaben konzentrieren können.“ Damit wollen sie vom Standort Deutschland aus global wachsen. „Denn Deutschland ist inzwischen mein erstes Zuhause.“

Gerade für Menschen aus Nicht-EU-Staaten ist bei einer Gründung aber vor allem der Aufenthaltstitel entscheidend, betonte Yvonne Schieder. Studierende haben zum Beispiel einen Aufenthaltstitel, der keine Unternehmensgründung erlaubt.

Dazu brauchen die Studierenden eine Aufenthaltserlaubnis nach § 21 Aufenthaltsgesetz. Yvonne Schieder erklärte dazu den Prozess:

  • AntragstellerInnen müssen ihr Geschäftsmodell in einem Businessplan bei der Ausländerbehörde vorstellen
  • Diese prüft den Antrag nach verschiedenen Faktoren wie Finanzierung, Innovation und dem positiven Impuls auf die regionale Wirtschaft
  • Der Antrag muss auf Deutsch verfasst werden

Iris Monge-Siegert vom AAU e.V. gab hier den Tipp, den Antrag „in der eigenen Muttersprache zu verfassen und dann professionell übersetzen zu lassen.“ Dann ergeben sich keine Verständnisfehler.

Bei der Antragstellung helfen auch die verschiedenen Unterstützungsangebote von O/HUB, IHK und AAU e.V.

Besonders die Fragerunde zeigte einen großen Bedarf für diese Angebote. Denn viele Studierende haben gute Ideen. Aber ihre Fälle sind individuell unterschiedlich, weshalb es von den ReferentInnen keine allgemein gültigen Antworten gab. Dies betraf vor allem die Fragen nach der Unternehmensform und der Finanzierung einer Gründung.

Alle ReferentInnen betonten aber, dass sie gerne für individuelle Fragen offen sind. Daher können Nicht-EU-Studierende gerne auf den O/HUB, die IHK und den AAU e.V. zukommen, so das Fazit am Ende.

Weitere Informationen zur Gründungsförderung an der OTH Amberg-Weiden bekommen Sie auf der Seite www.oth-aw.de/chefin oder über den Projektleiter Bastian Vergnon unter +49 (961) 382-1915 und b.vergnon@oth-aw.de.

Screenshot der Online-Veranstaltung
Die ReferentInnen konnten viele wertvolle Tipps rund um das Thema Gründen in Deutschland geben
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