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3G-Regelung für Prüfungen ab dem 27.01.22

Der bayerische Ministerrat hat in seiner Sitzung am 26. Januar verschiedene Maßnahmen zur Anpassung der Bayerischen Infektionsschutz­maßnahmenverordnung beschlossen. Hierzu zählt, dass Prüfungen ab dem 27.01.2022 nach der 3G-Regelung zugänglich sind. Die bis dahin geltende 3G Plus-Regel (ggf. PCR-Test) wird damit gelockert.

Dies bedeutet ggf. eine große Erleichterung, da ab Donnerstag mit einem gültigen

a) Impfzertifikat,
b) einem Genesenenzertifikat oder
c) negativen Schnelltest

an den Prüfungen teilnehmen können. Selbsttests auch unter Aufsicht sind nicht ausreichend.

Die Gültigkeit Ihrer Zertifikate können Sie am besten mit der CovPass Check App selbst prüfen. Dies sei insbesondere auch den Personen empfohlen, die mit Johnson & Johnson geimpft wurden bzw. den Genesenenstatus haben.

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