FAQ

Für die Sprachkurse des SZ kann man sich ab ca. Anfang August für das Wintersemester und Anfang Februar für das Sommersemester bei der Kursanmeldung anmelden.

Ja, genauere Informationen zur externen Teilnahme finden sich hier.

Die Moodle-Kurse werden erst nach Kursbeginn eingerichtet und dienen ausschließlich zur Terminbekanntgabe, Hochladen der Unterlagen und der Kommunikation in dringenden Fällen. Die Einschreibung erfolgt nach der ersten Vorlesung und es werden die TeilnehmerInnen in den Moodle-Kurs eingeschrieben, die zur ersten Vorlesung gekommen sind.

Ein Sprachkurs kommt nur dann zustande, wenn er genügend (mindestens 8) Anmeldezahlen hat. Sollte innerhalb der zwei Präsenz-Vorlesungstermine die Anzahl der TeilnehmerInnen stark schrumpfen, behalten wir uns vor, den Kurs abzusagen.

Nein, ein Anspruch darauf, dass bestimmte vorgesehenen Sprachkurse angeboten werden, besteht nicht. Ferner kann die Durchführung aller Sprachkurse von einer ausreichenden Teilnehmerzahl abhängig gemacht werden.

Wenn ein Sprachkurs nicht zustande kommt, werden die angemeldeten Kursinteressierten rechtzeitig informiert.

Alle Raum- und Zeitangaben der Sprachkurse werden im Stundenplan veröffentlicht.

Wir bitten um Verständnis, dass wir keine Herkunftssprecher in unseren Kursen zulassen. Unsere Lehrkräfte sind hierzu im engen Austausch mit dem Studienbüro und werden Muttersprachler nicht zur Prüfung zulassen.

Mit Ausnahme des A2.2 Kurses, für den besondere Rahmenbedingungen bestehen, können am Sprachenzentrum abgelegte Sprachkurse den für die Studienzulassung erforderlichen Sprachnachweis nicht ersetzen.

Bei unseren SZ-Kursen nehmen Studierende aller vier Fakultäten unserer Hochschule teil. Jede Fakultät bzw. jeder Studiengang hat andere Vorgaben bei der Anrechnung, deshalb würden wir Sie bitten, zuerst im Modulhandbuch Ihres Studiengangs nachzusehen und ggf. beim Studienbüro nachzufragen, ob ein Sprachkurs in Ihrem Studiengang anrechenbar ist.

Nein, diese Sprachzertifikate können nur als Studienzulassung eingebracht werden. Bei Sprachzertifikaten außerhalb des Hochschulbereichs sind Workload, Gleichwertigkeit und Bewertung/Benotung der erworbenen Kompetenzen nicht ersichtlich, deswegen können sie nicht zur Anrechnung im Studium dienen.

 Eine Kursanrechnung bedarf immer einer Einzelprüfung und die Entscheidung trifft ggf. in Absprache mit dem Sprachenzentrum die jeweilige Prüfungskommission. Falls auf der eingereichten Modulbeschreibung der Workload, das Sprachniveau sowie die Prüfungsleistung vergleichbar sind mit dem Kurs, deren Anrechnung Sie anstreben, dann kann dieser Sprachkurs im Studium angerechnet werden.

Wir empfehlen keinen Besuch von Kursen, die deutlich unter dem bereits erworbenen Niveau liegen.

Die Niveaustufen sind konsekutiv aufgebaut, deshalb empfehlen wir nach der Stufe B1.1, die Stufe B1.2 zu belegen. Danach folgt noch die Stufe B2.1 und erst dann kann man an der Stufe B2.2 teilnehmen.

Wenn Sie über ausreichende Vorkenntnisse verfügen, dann können Sie als QuereinsteigerIn auch die höheren Kurse besuchen. Dafür müssen Sie einen Eingangstest oder –gespräch erfolgreich bestehen. Dies gilt nicht bei UNIcert III-Kursen, wenn man das Zertifikat erwerben will.

Bitte beachten Sie, dass ein Kurseinstieg nach der zweiten Unterrichtsstunde generell nicht mehr möglich ist.

Unsere Lehrkräfte konzentrieren sich ausschließlich auf das Zielniveau und können nicht zusätzlich individuelle Hilfestellungen im Unterricht geben. Am besten Sie wechseln in eine niedrigere Stufe, sofern diese angeboten wird.

Unsere Sprachkurse werden ausschließlich in Präsenz unterrichtet.

Nein, unsere Englischkurse sind ausschließlich für die Studierenden der deutschsprachigen Studiengänge vorbehalten. Englischkurse sind in der Regel bei den englischsprachigen Studiengängen nicht anrechenbar.

Zur schriftlichen Prüfung werden nur die KursteilnehmerInnen zugelassen, die die mündlichen Leistungsnachweise während des Semesters erfolgreich abgelegt haben. Beim Deutschkurs A2.2 und den UNIcert-Kursen gibt es darüber hinaus noch eine Anwesenheitspflicht von mindestens 75 %.

In der Regel ja, doch gibt es auch Kurse, die Studierende in anderen Studiengängen als Wahlpflichtmodul oder Vertiefungsmodul einbringen können. Diese Studierende haben dann Vorrang für die Kursteilnahme. Wir regeln es so, dass wir die Anmeldeliste in der Online-Anmeldung entsprechend reduzieren, dh. statt 25 freie Plätze nur 15 anbieten, weil 10 Plätze als z.B. WPM für die Studierenden gesichert sein müssen.

Unsere Sprachkursgruppen haben maximal 25 KursteilnehmerInnen.

Dann können Sie sich noch in eine Nachrückerliste eintragen.

Dann kommen Sie zur ersten Vorlesung, eventuell gibt es den einen oder anderen freien Kursplatz von jemanden, der nicht erschienen ist – eine Kursplatzzusage besteht dadurch allerdings nicht.

Nein. Unsere Kurse sind in Präsenz geplant -  bitte beachten Sie, dass Sie durch Ihre Anmeldung möglicherweise den Platz von jemanden besetzen würden, der oder die gerne zum Kurs in Präsenz kommen würden.

Wenn Sie wegen einer anderen Vorlesung nicht an unserem Sprachkurs teilnehmen können, melden Sie sich bitte wieder von dem Sprachkurs ab, damit andere Interessierte nachrücken können. Bitte beachten Sie, dass wir keine Sprachkurstermine verschieben werden.

Die Online-Anmeldung ist vom 1. August bis 1. Oktober bzw. vom 10. Februar bis 15. März freigeschaltet.

Die UNIcert®-Ausbildung dauert bei uns mehrere Semester, denn sie besteht aus verschiedenen Kursen, die abwechselnd im Winter- und Sommersemester angeboten werden. So besteht beispielsweise der Englisch-UNIcert® II Kurs aus vier Kursen: Der Business-Kurs 1 und der Technical-Kurs 3 werden immer im Wintersemester angeboten, während der Business-Kurs 2 und der Technical-Kurs 4 nur im Sommersemester laufen. Wenn man jedes Semester einen Kurs belegen möchte, dann dauert die Ausbildung 4 Semester; wenn man jedes Semester 2 Kurse belegt, dann dauert die Ausbildung 2 Semester. Wenn man ein UNIcert®-Zertifikat anstrebt, muss man alle vier Kurse besuchen, in denen auch die Anwesenheitspflicht geregelt ist, die Mindestteilnahme beträgt 75%. Des Weiteren muss man alle Fertigkeiten (Hörverstehen, Sprechfertigkeit, Leseverstehen und Textproduktion) jedes Kurses belegt und mit mindestens 4,0 bestanden haben.

Das standort- und fächerübergreifende Kursangebot des Sprachenzentrums finden Sie hier: Sprachenzentrum

Hier geht's zur Onlineanmeldung (nur für eingeschriebene Studierende): Anmeldung