n über den Ausschluss wegen persönlicher Beteiligung (Art. 20 und 21 des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes). Die Ombudsfrau/der Ombudsmann sowie ihr/sein Stellvertreter erhält von der OTH Amberg-Weiden
– praxisnah und anwendungsorientiert. Fach- und Führungskräfte aus Industrie und öffentlicher Verwaltung können so ihre Kompetenzen zu IT-Sicherheit aktualisieren und spezialisieren. Weiterführendes zum
Nutzen Sie folgende Benennung: Nachname_Vorname. In diesem Ordner können Sie sich dann selbst verwalten und eine sinnvolle Struktur anlegen. Legen Sie neue Dateien direkt auf dem Laufwerk D in Ihrem