zwei weiteren Mitgliedern
gebildet, die vom Fachbereichsrat bestellt werden.
§ 10
Prüfungsanmeldung und Verbindlichkeit
(1) Die Zulassung zu den Prüfungen setzt eine form- und fristgerechte
zwei weiteren
Mitgliedern gebildet, die vom Fakultätsrat bestellt werden.
§ 10
Prüfungsanmeldung und Verbindlichkeit
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1. Die Zulassung zu den Prüfungen setzt
vor Belegung des ersten Vertiefungs- oder
Wahlpflichtmoduls und muss spätestens vor der Prüfungsanmeldung des ersten Vertiefungs- oder
Wahlpflichtmoduls erfolgen. 2Ein Wechsel der Vertiefungsrichtung
vor Belegung des ersten Vertiefungs- oder
Wahlpflichtmoduls und muss spätestens vor der Prüfungsanmeldung des ersten Vertiefungs-
oder Wahlpflichtmoduls erfolgen. ²Ein Wechsel der Vertiefungsrichtung
zwei weiteren Mitgliedern
gebildet, die vom Fachbereichsrat bestellt werden.
§ 10
Prüfungsanmeldung und Verbindlichkeit
Die Zulassung zu den Prüfungen setzt eine form- und fristgerechte Anmeldung
und Durchführung der Prüfungen zum
Semesterende beteiligt. Insbesondere wird hier die Online-Prüfungsanmeldung orga-
nisiert. Ebenso laufen in der Prüfungsverwaltung alle Prüfungsergebnisse zusammen,
die [...] des eigenen ehrenamtlichen Engagements
• Besuch des Kolloquiums (einmal pro Semester)
Die Prüfungsanmeldung findet über das Prüfungsamt statt.
Nach Abschluss der Zusatzqualifikation gibt es einen
und zwei weiteren Mitgliedern gebildet, die vom
Fakultätsrat bestellt werden.
§ 11
Prüfungsanmeldung und Verbindlichkeit
(1) Die Zulassung zu den Prüfungen setzt eine form- und fristgerechte
zwei weiteren Mitgliedern
gebildet, die vom Fachbereichsrat bestellt werden.
§ 10
Prüfungsanmeldung und Verbindlichkeit
(1) Die Zulassung zu den Prüfungen setzt eine form- und fristgerechte
allen relevanten Informationen für Erstsemester (13 Nennungen)
(z.B. Stundenplan erstellen, Prüfungsanmeldung, Ansprechpartner, Hilfsangebote, Ablauf)
• Kennenlernveranstaltungen (9 Nennungen)
(auch
allen relevanten Informationen für Erstsemester (13 Nennungen)
(z.B. Stundenplan erstellen, Prüfungsanmeldung, Ansprechpartner, Hilfsangebote, Ablauf)
• Kennenlernveranstaltungen (10 Nennungen)
(auch
Absolventinnen- und Absolventenverwaltung zusammen. So organisiert
das Studienbüro die Online-Prüfungsanmeldung und trägt alle Prüfungs-
ergebnisse zusammen. Auch bei Fragen zur Anrechnung von hochschulisch
Absolventinnen- und Absolventenverwaltung zusammen. So organisiert
das Studienbüro die Online-Prüfungsanmeldung und trägt alle Prüfungs-
ergebnisse zusammen. Auch bei Fragen zur Anrechnung von hochschulisch
und zwei weiteren Mitgliedern gebildet, die vom
Fachbereichsrat bestellt werden.
§ 10
Prüfungsanmeldung und Verbindlichkeit
(1) Die Zulassung zu den Prüfungen setzt eine form- und fristgerechte