für das Wintersemester bis zum 15.12., für das Sommersemester bis zum 15.6.
b. Rückmelder: für das Wintersemester bis zum 1.10., für das Sommersemester bis zum 1.4.
2Dabei muss sichergestellt sein [...] bzw. 30.04. (für das Sommersemester) eingegangen sind. 2Tritt der Befreiungsgrund später
ein, werden Anträge bis 05.12. (für das Wintersemester) bzw. 05.06. (für das Sommersemester) berücksichtigt. 3Ein [...] bzw. 30.04. (für das
Sommersemester) zu stellen. 3Tritt der Befreiungsgrund später ein, werden Anträge bis 05.12. (für das
Wintersemester) bzw. 05.06. (für das Sommersemester) berücksichtigt. 4Ein
Zulassungsanträge müssen vollständig ausgefüllt für das Wintersemester bis zum 15.
Juli, für das Sommersemester bis zum 15. Januar bei der Ostbayerischen Technischen
Hochschule Amberg-Weiden eingegangen sein [...] Unterlagen glaubhaft nachzuweisen.
(2) 1Als Frist für die Antragsstellung gilt für das Sommersemester der 30. April und für das
Wintersemester der 15. November jeden Jahres. ²Tritt ein Beurl
ausgefüllt und handschriftlich unterschrieben
für das Wintersemester bis zum 15. Juli, für das Sommersemester bis zum 15. Januar bei der
Hochschule Amberg-Weiden eingegangen sein. 2Für die Anmeldung für [...]
Unterlagen glaubhaft nachzuweisen.
(2) 1Als Frist für die Antragsstellung gilt für das Sommersemester der 30. April und für das
Wintersemester der 15. November jeden Jahres. ²Tritt ein Beurlaubungsgrund
(2) 1In der Regel liegt der Studienbeginn im Wintersemester. 2Sofern auch ein Studienbeginn im
Sommersemester vorgesehen ist, wird dies öffentlich vor Beginn des Bewerbungsverfahrens
bekannt gegeben.
oder Dekane, Studiendekaninnen oder Studiendekane und Prodekaninnen oder
Prodekane erstmals im Sommersemester 2007 gewählt. Die Präsidentin oder der Präsident lädt
den Senat zu seiner konstituierenden Sitzung
(2) In der Regel liegt der Studienbeginn im Wintersemester. Sofern auch ein Studienbeginn im
Sommersemester vorgesehen ist, wird dies öffentlich vor Beginn des
Bewerbungsverfahrens bekannt gegeben.
ster 2021/2022
Abweichungen von im Modulhandbuch fixierten Angebotsturnus (Winter-und/oder
Sommersemester) treffen.
(2) Die zuständige Prüfungskommission kann Abweichungen von im Modulhandbuch
2006/2007 und im Sommersemester 2007
Satzung über Zulassungszahlen an der Fachhochschule Amberg-Weiden im
Wintersemester 2006/2007 und im Sommersemester 2007
vom 1. Juni 2006
[...] Zulassungsbeschränkungen.
§ 2
Zulassungsbeschränkungen im Sommersemester 2007
An der Fachhochschule Amberg-Weiden bestehen im Sommersemester 2007 in den in § 1 genannten Studiengängen
Zulassungsbe [...] Gleichzeitig tritt die Satzung der Zulassungszahlen für das Wintersemester 2005/2006 und das Sommersemester
2006 vom 19. April 2005 außer Kraft.
Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Senats der
der Ostbayerischen Technischen Hochschule Amberg-Weiden
im Wintersemester 2022/2023 und im Sommersemester 2023
vom
Auf Grund von Art 3 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulzulassung in Bayern [...] Wintersemester
2022/2023 wird wie folgt festgesetzt:
Physician Assistance (B) 1 35
(2) Im Sommersemester 2023 werden an der Ostbayerischen Technischen Hochschule Amberg-Weiden in
zulassungsbeschränkten [...] der Ostbayerischen Technischen Hochschule Amberg-Weiden
im Wintersemester 2022/2023 und im Sommersemester 2023
Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft und mit Ablauf des 30
oder Dekane, Studiendekaninnen oder Studiendekane und Prodekaninnen oder
Prodekane erstmals im Sommersemester 2007 gewählt. Die Präsidentin oder der Präsident lädt
den Senat zu seiner konstituierenden Sitzung
Zulassungsanträge müssen vollständig ausgefüllt für das Wintersemester bis zum 15.
Juli, für das Sommersemester bis zum 15. Januar bei der Ostbayerischen Technischen
Hochschule Amberg-Weiden eingegangen sein [...] Unterlagen glaubhaft nachzuweisen.
(2) 1Als Frist für die Antragsstellung gilt für das Sommersemester der 30. April und für das
Wintersemester der 15. November jeden Jahres. ²Tritt ein Beurl
210 ECTS-Punkten. 2Der Studienbeginn im Vollzeitstudium ist sowohl zum
Winter- als auch zum Sommersemester möglich. 3Im Teilzeitstudium ist der Studienbeginn nur
zum Wintersemester möglich.
schriftlich für das zurückliegende Studienjahr, das heißt für das Wintersemester mit
dem folgenden Sommersemester.
§ 8 Inkrafttreten
Diese Leitlinie tritt mit dem Wintersemester 2024/25 in Kraft.
ge müssen vollständig ausgefüllt für das Wintersemester i.d.R. bis
zum 15. Juli, für das Sommersemester i. d. R. bis zum 15. Januar bei der Ostbayerischen
Technischen Hochschule Amberg-Weiden [...] Unterlagen glaubhaft nachzuweisen.
(2) 1Als Frist für die Antragsstellung gilt für das Sommersemester der 30. April und für das
Wintersemester der 15. November jeden Jahres. ²Tritt ein Beurl
bei
der OTH Amberg-Weiden bis zum 30.09. (für das Wintersemester) bzw. 14.03. (für das
Sommersemester) eingegangen sind. Tritt der Befreiungsgrund später ein, müssen
Anträge innerhalb von vier
der OTH Amberg-Weiden
bis zum 31. August (für das Wintersemester) bzw. 15. Februar (für das Sommersemester) eingegangen sind. 2Tritt
der Befreiungsgrund später ein, müssen Anträge innerhalb von vier
Ostbayerischen Technischen
Hochschule Amberg-Weiden im
Wintersemester 2017/2018 und im Sommersemester 2018
vom 12.07.2017
Auf Grund von Art 3 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulzulassung [...] Dienstleistungsmanagement (B) 72
Medienproduktion und Medientechnik (B) 95
(2) Im Sommersemester 2018 werden an der Ostbayerischen Technischen Hochschule Amberg-Weiden
keine Studienanfängerinnen [...] der Ostbayerischen Technischen Hochschule Amberg-Weiden im
Wintersemester 2017/2018 und im Sommersemester 2018 wurde am 12.07.2017 in der Ostbayerischen
Technischen Hochschule Amberg-Weiden in Amberg
der Ostbayerischen Technischen Hochschule Amberg-Weiden
im Wintersemester 2023/2024 und im Sommersemester 2024
vom 19.06.2023
Auf Grund von Art 3 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschu [...] 2023/2024 wird wie
folgt festgesetzt:
Physician Assistance (B) 1 25
(2) Im Sommersemester 2024 werden an der Ostbayerischen Technischen Hochschule Amberg-Weiden in
zulassungsbeschränkten
5 Satz 1 zum 1. Oktober 2002 in
Kraft. § 31 Abs. 3 gilt nur für Studenten, die nach dem Sommersemester 2001 das Studium beginnen.
München, den 17. Oktober 2001
Bayerisches Staatsministerium
bei
der OTH Amberg-Weiden bis zum 30.09. (für das Wintersemester) bzw. 14.03. (für das
Sommersemester) eingegangen sind. Tritt der Befreiungsgrund später ein, müssen
page
6 [...] Jahres für
das folgende Wintersemester und am 01. Januar eines Jahres für das
folgende Sommersemester mit einer Schutzquote von 50 Prozent oder
mehr bewertet wurde, entfällt die Schutzquote, [...] Informationen bis zum 31. August (für das Wintersemester) und bis zum 15.
Februar (für das Sommersemester) vorzulegen.
(3) Ausnahmetatbestände werden für das laufende Semester nur berücksichtigt
(6) 1In der Regel liegt der Studienbeginn im Wintersemester. 2Sofern auch ein Studienbeginn im
Sommersemester vorgesehen ist, wird dies öffentlich vor Beginn des Bewerbungsverfahrens
bekannt gegeben.
der OTH Amberg-Weiden
bis zum 31. August (für das Wintersemester) bzw. 15. Februar (für das Sommersemester) eingegangen sind. 2Tritt
der Befreiungsgrund später ein, müssen Anträge innerhalb von vier