oder Dekane, Studiendekaninnen oder Studiendekane und Prodekaninnen oder
Prodekane erstmals im Sommersemester 2007 gewählt. Die Präsidentin oder der Präsident lädt
den Senat zu seiner konstituierenden Sitzung
ms wird die Masterarbeit angefertigt.
(3) 1Das Studium kann sowohl im Winter- als auch im Sommersemester begonnen werden. 2Ein Anspruch
darauf, dass der Studienbeginn in jedem Semester (z.B. bei [...] dieses Semesters.
(3) 1Anträge auf Zulassung zum Masterstudium für einen Studienbeginn im Sommersemester sind bis zum
15. Januar, für einen Studienbeginn im Wintersemester bis zum 15. Juli des
Zulassungsanträge müssen vollständig ausgefüllt für das Wintersemester bis zum 15.
Juli, für das Sommersemester bis zum 15. Januar bei der Ostbayerischen Technischen
Hochschule Amberg-Weiden eingegangen sein [...] Unterlagen glaubhaft nachzuweisen.
(2) 1Als Frist für die Antragsstellung gilt für das Sommersemester der 30. April und für das
Wintersemester der 15. November jeden Jahres. ²Tritt ein Beurl
210 ECTS-Punkten. 2Der Studienbeginn im
Vollzeitstudium ist sowohl zum Winter- als auch zum Sommersemester möglich. 3Im
Teilzeitstudium ist der Studienbeginn nur zum Wintersemester möglich.
ausgefüllt und handschriftlich unterschrieben
für das Wintersemester bis zum 15. Juli, für das Sommersemester bis zum 15. Januar bei der
Hochschule Amberg-Weiden eingegangen sein. 2Für die Anmeldung für [...]
Unterlagen glaubhaft nachzuweisen.
(2) 1Als Frist für die Antragsstellung gilt für das Sommersemester der 30. April und für das
Wintersemester der 15. November jeden Jahres. ²Tritt ein Beurlaubungsgrund
(2) 1In der Regel liegt der Studienbeginn im Wintersemester. 2Sofern auch ein Studienbeginn im
Sommersemester vorgesehen ist, wird dies öffentlich vor Beginn des Bewerbungsverfahrens
bekannt gegeben.
tritt mit Wirkung vom 15. März 2011 in Kraft. Sie gilt für Studierende, die das Studium zum
Sommersemester 2011 oder später aufnehmen.
Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Senats der Hochschule [...] tritt mit Wirkung vom 15. März 2011 in Kraft. Sie gilt für Studierende, die das Studium zum
Sommersemester 2011 oder später aufnehmen.
Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Senats der Hochschule
hränkungen.
§ 2
Zulassungsbeschränkungen im Sommersemester 2006
An der Fachhochschule Amberg-Weiden bestehen im Sommersemester 2006 in den in § 1 genannten Studiengängen
Zulassungsb [...] Amberg-Weiden
Seite 18 Satzung über Zulassungszahlen für das Wintersemester 2005/2006 und das Sommersemester 2006
Zweite Satzung zur Änderung der Studien- und Prüfungsordnung
für den Dipl [...] über Zulassungszahlen an der Fachhochschule Amberg-Weiden im
Wintersemester 2005/2006 und im Sommersemester 2006
vom 19. April 2005
Aufgrund von Art. 5 und Art. 6 des Bayer. Hochschulgesetzes
Zulassungszahlen an der Hochschule Amberg-Weiden im Wintersemester 2011/2012
und Sommersemester 2012
Seite 15 Zweite Satzung zur Änderung der Studien- und Prüfungsordnung für den M [...] über Zulassungszahlen an der Hochschule Amberg-Weiden im
Wintersemester 2011/2012 und im Sommersemester 2012
vom 12. April 2011
Auf Grund von Art 3 Satz 1 des Gesetzes über die Hochsc [...] über die Zulassungszahlen an der Hochschule Amberg-Weiden im Wintersemester 2011/2012 und im Sommersemester
2012 wurde am 12.04.2011 an der Hochschule Amberg-Weiden in Amberg und in Weiden niedergelegt
und im Sommersemester 2017
Satzung über Zulassungszahlen an der Ostbayerischen Technischen
Hochschule Amberg-Weiden im
Wintersemester 2016/2017 und im Sommersemester 2017 [...] Dienstleistungsmanagement (B) 59
Medienproduktion und Medientechnik (B) 95
(2) Im Sommersemester 2017 werden an der Ostbayerischen Technischen Hochschule Amberg-Weiden keine
Studienanfängerinnen [...] an der Ostbayerischen Technischen Hochschule Amberg-Weiden im Wintersemester
2016/2017 und im Sommersemester 2017 wurde am 12.05.2016 an der Ostbayerischen Technischen Hochschule Amberg-
Weiden in Amberg
oder Dekane, Studiendekaninnen oder Studiendekane und Prodekaninnen oder Prodekane erstmals im
Sommersemester 2007 gewählt. Die Präsidentin oder der Präsident lädt den Senat zu seiner
konstituierenden
Technischen Hochschule Amberg-Weiden
im Wintersemester 2014/2015 und im Sommersemester 2015
Seite 21 Vierte Satzung zur Änderung der Studien- und Prüfungsordnung für den Ba [...] Ostbayerischen Technischen
Hochschule Amberg-Weiden im
Wintersemester 2014/2015 und im Sommersemester 2015
vom 4. Juni 2014
Auf Grund von Art 3 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschu [...] Dienstleistungsmanagement (B) 51
Medienproduktion und Medientechnik (B) 83
(2) Im Sommersemester 2015 werden an der Ostbayerischen Technischen Hochschule Amberg-Weiden keine
Studienanfängerinnen
(2) In der Regel liegt der Studienbeginn im Wintersemester. Sofern auch ein Studienbeginn im
Sommersemester vorgesehen ist, wird dies öffentlich vor Beginn des
Bewerbungsverfahrens bekannt gegeben.
hränkungen.
§ 2
Zulassungsbeschränkungen im Sommersemester 2008
An der Fachhochschule Amberg-Weiden bestehen im Sommersemester 2008 in den in § 1 genannten Studien-
gängen Zulassung [...] Zulassungszahlen an der Fachhochschule Amberg-Weiden im Wintersemester 2007/08
und im Sommersemester 2008
Seite 2 Satzung zur Änderung der Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang [...] über Zulassungszahlen an der Fachhochschule Amberg-Weiden im
Wintersemester 2007/2008 und im Sommersemester 2008
vom 21. Mai 2007
Auf Grund von Art 2 Satz 1 und Art, 3 Abs, 2 Satz 1 des Gesetzes
oder Dekane, Studiendekaninnen oder Studiendekane und Prodekaninnen oder
Prodekane erstmals im Sommersemester 2007 gewählt. Die Präsidentin oder der Präsident lädt
den Senat zu seiner konstituierenden Sitzung
oder Dekane, Studiendekaninnen oder Studiendekane und Prodekaninnen oder
Prodekane erstmals im Sommersemester 2007 gewählt. Die Präsidentin oder der Präsident lädt
den Senat zu seiner konstituierenden
abzuleisten sind.
(3) Anträge auf Zulassung zum Masterstudium für einen Studienbeginn im Sommersemester sind bis zum 15.
Januar, für einen Studienbeginn im Wintersemester bis zum 15. Juni des betreffenden
Ostbayerischen Technischen
Hochschule Amberg-Weiden im
Wintersemester 2015/2016 und im Sommersemester 2016
vom 23. Juni 2015
Auf Grund von Art 3 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulzulassung [...] Dienstleistungsmanagement (B) 56
Medienproduktion und Medientechnik (B) 90
(2) Im Sommersemester 2016 werden an der Ostbayerischen Technischen Hochschule Amberg-Weiden keine
Studienanfängerinnen [...] an der Ostbayerischen Technischen Hochschule Amberg-Weiden im Wintersemester
2015/2016 und im Sommersemester 2016 wurde am 23.06.2015 an der Ostbayerischen Technischen Hochschule Amberg-
Weiden in Amberg
5 Satz 1 zum 1.
Oktober 2002 in Kraft. 2 § 31 Abs. 3 gilt nur für Studenten, die nach dem Sommersemester 2001 das
Studium beginnen.
München, den 17. Oktober 2001
Bayerisches Staatsministerium
ms wird die Masterarbeit angefertigt.
(3) 1Das Studium kann sowohl im Winter- als auch im Sommersemester begonnen werden. 2Ein Anspruch
darauf, dass der Studienbeginn in jedem Semester (z.B. bei [...] dieses Semesters.
(4) 1Anträge auf Zulassung zum Masterstudium für einen Studienbeginn im Sommersemester sind bis
zum 15. Januar, für einen Studienbeginn im Wintersemester bis zum 15. Juli des
(2) 1In der Regel liegt der Studienbeginn im Wintersemester. 2Sofern auch ein Studienbeginn im
Sommersemester vorgesehen ist, wird dies öffentlich vor Beginn des Bewerbungsverfahrens
bekannt gegeben.
§ 2
Übergangsvorschrift
Die Änderungssatzung gilt für alle Studierenden, die ab dem Sommersemester 2016 oder später mit dem Studium
begonnen haben.
§ 3
Inkrafttreten
Diese Änder