Allgemeine Informationen und Möglichkeiten zur Studienfinanzierung

In der Regel finanzieren die Jobcenter der Region den Lebensunterhalt von anerkannten Flüchtlingen während der studienvorbereitenden Deutschkurse. Jeder Fall ist jedoch einzeln abzuklären.

Zudem bietet der Garantie Fonds Hochschule der Otto-Benecke-Stiftung Angebote und Unterstützung während der Studienvorbereitung.

Geflüchtete können ebenso wie deutsche Studierende BaföG beantragen oder sich für Stipendien bewerben.

Außerhalb davon gibt es wenige Stipendienprogramme, die sich explizit an Studierende mit Fluchterfahrung richten. Beispiele sind:

 

Students at Risk – Hilde Domin-Programm

Der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) bietet aus Mitteln des Auswärtigen Amtes (AA) das Stipendienprogramm „Hilde Domin-Programm“ an. Das Programm soll weltweit gefährdete Studierende sowie Doktorandinnen und Doktoranden, denen in ihrem Herkunftsland formal oder de facto das Recht auf Bildung verweigert wird, darin unterstützen, ein Studium in Deutschland aufzunehmen oder fortzusetzen, um einen Studien- oder Promotionsabschluss an einer deutschen Hochschule zu erlangen.
Die im Rahmen des Programms nominierten und ausgewählten Studierenden sowie Doktorandinnen und Doktoranden werden in Studiengängen ihrer persönlichen Wahl und individuellen Qualifikationen entsprechend eingeschrieben und erhalten ein Stipendium, das die notwendigen Kosten des Studiums- bzw. Forschungsaufenthalts deckt.
Langfristiges Ziel des Stipendienprogramms ist es, den Studierenden sowie Doktorandinnen und Doktoranden ein Hochschulstudium bzw. einen Forschungsaufenthalt
in sicherer Umgebung zu ermöglichen, damit sie nach Abschluss des Studiums bzw. Forschungsvorhabens einen wichtigen Beitrag zur politischen, wirtschaftlichen sowie gesellschaftlichen Entwicklung in ihren Herkunftsländern (bzw. in Deutschland oder Drittländern) leisten können. Alle Geförderten des Stipendienprogramms werden in einem gesellschaftswissenschaftlichen Begleitprogramm überfachlich weiterqualifiziert, um die Aussichten auf eine freie Entfaltung der Persönlichkeit und einen gesellschaftlichen Beitrag zu erhöhen.

 

 

Studierende sowie Doktorandinnen und Doktoranden weltweit*, die nachweislich der Gefährdung unterliegen, dass ihnen in ihrem Herkunftsland aufgrund ihrer ethnischen, sexuellen, geschlechtlichen oder religiösen Iden-tität bzw. ihres politischen oder bürgerschaftlichen Engagements formal oder de facto das Recht auf Bildung verweigert wird. Nach Definition des DAAD umfasst politisches, bürgerschaftliches und ähnliches Engagement entweder die Mitgliedschaft in Gruppen oder individuelle Handlungen, die auf freiheitlich-demokratischen Prinzipien basieren und danach streben, zu einem positiven gesellschaftlichen Wandel beizutragen.
*Ausgenommen sind folgende Länder: EU/EWR/EFTA-Länder sowie Andorra, Monaco, San Marino und Vereinigtes Königreich.

Potenzielle Kandidatinnen und Kandidaten können sich nicht selbstständig auf das Stipendienprogramm bewerben, sondern werden nominiert. Es können Studierende sowie Doktorandinnen und Doktoranden aller Fachrichtungen mit Ausnahme der Fachrichtungen Humanmedizin, Zahnmedizin und Veterinärmedizin nominiert werden,

•    die eine Bedrohung ihres persönlichen Wohlergehens oder ihrer Sicherheit (z.B. durch körperliche Gewalt, Verhaftung, Verweigerung von Bürger- und Bildungsrechten usw.) gegenüber der nominieren-den Einrichtung nachweisen oder glaubhaft machen können
•    die im Besitz von Bildungsnachweisen sind, die den Zugang zu einer Hochschule ermöglichen und den Abschluss eines angestrebten Studiengangs bzw. Forschungsvorhabens laut der Datenbank anabin gewährleisten
•    die sich zum Zeitpunkt der Bewerbungsfrist im Ausland oder grundsätzlich nicht länger als 15 Monate in Deutschland aufhalten.

Wichtiger Hinweis:
Nominierungen für die Fachrichtungen Bildende Kunst, Darstellende Kunst, Design, Visuelle Kommunikation, Musik, Film und Architektur erfordern eine Hochschulzulassung bis zur Bewerbungsfrist.

Die Dauer der Förderung beträgt i.d.R. für einen

•    Bachelorabschluss: bis zu 48 Monate (12 Monate Studienkolleg, bis zu 36 Monate Bachelorstudium)
•    Masterabschluss: bis zu 24 Monate
•    Promotionsabschluss: bis zu 48 Monate

Wichtiger Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass die Förderung eines doppelten Abschlusses (d.h. ein zweiter Bachelor-, Master- oder Promotionsabschluss) nicht vorgesehen ist.

Die Stipendienleistungen umfassen

•    eine monatliche Stipendienrate in Höhe von 861 EUR für Bachelor- und Masterstudierende bzw. 1.200 EUR für Doktorandinnen und Doktoranden
•    eine Kranken-, Pflege- sowie Unfall- und Privathaftpflichtversicherung
•    einen Zuschuss zu den Reisekosten, basierend auf dem Herkunfts- bzw. aktuellen Aufenthaltsland
•    die Teilnahme an einem vorgeschalteten Deutschsprachkurs (zwei, vier oder sechs Monate) in Abhängigkeit von den bisher erworbenen und den vorausgesetzten Sprachkenntnissen im angestrebten Studien- oder Promotionsvorhaben
•    weitere Zusatzleistungen

Potenzielle Kandidatinnen und Kandidaten können sich nicht selbstständig auf das Hilde Domin-Programm bewerben, sondern werden von der Leitung (Präsidien/Rektorate) einer Institution oder Organisation nominiert, die als juristische Person in Deutschland ansässig ist und eine Tätigkeit im Bereich von Wissenschaft, Forschung und Lehre und/oder Schutz von Menschenrechten, Demokratieförderung, Rechtsstaat oder Friedensförderung ausübt.
Alle Nominierungen erfolgen formell durch die jeweils nominierenden Institutionen und Organisationen.

Die weiteren Schritte koordiniert der DAAD.

Bewerbungsberechtigt sind Kandidatinnen und Kandidaten,

•    die zum Zeitpunkt der Nominierung volljährig (i.d.R. mindestens 18 Jahre alt) sind
•    die mit Studienziel Bachelor über eine Hochschulzugangsberechtigung bis Bewerbungsschluss verfügen
•    die mit Studienziel Master über einen anerkannten Bachelorabschluss (oder vergleichbar) bis Stipendienantritt verfügen
•    die mit Studienziel Promotion über einen anerkannten Masterabschluss (oder vergleichbar) bis Stipendienantritt verfügen
•    deren letzte Immatrikulation an der ausländischen Hochschule bzw. Hochschulzugangsberechtigung für einen angestrebten Bachelorstudiengang bzw. deren letzter Hochschulabschluss für einen angestrebten Masterstudiengang oder eine angestrebte Promotion zum Zeitpunkt der Bewerbung i.d.R. nicht länger als zwei Jahre zurückliegt
•    die nachweislich der Gefährdung unterliegen, dass ihnen in ihrem Herkunftsland aufgrund ihrer ethnischen, sexuellen, geschlechtlichen oder religiösen Identität bzw. ihres politischen oder bürgerschaftlichen Engagements formal oder de facto das Recht auf Bildung verweigert wird.

Nominierungen von geeigneten Kandidatinnen und Kandidaten durch die nominierenden Institutionen und Organisationen können jederzeit online eingereicht werden.
Der Zugang zum DAAD-Portal ist während des Bewerbungszeitraumes für die formal berechtigten Kandidatinnen und Kandidaten geöffnet.
Es gelten die folgenden Zeiträume und Fristen für Nominierungen und Bewerbungen:

Geplanter Studienbeginn im Sommersemester 2025

  • Nominierungen: bis 15.03.2024
  • Bewerbungszeitraum: 16.03. bis 29.04.2024

Geplanter Studienbeginn im Wintersemester 2025/26

  • Nominierungen: bis 15.09.2024
  • Bewerbungszeitraum: 18.09. bis 16.10.2024

Bewerberinnen und Bewerber, die bereits über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen und an keinem vorgeschalteten Sprachkurs teilnehmen müssen, können ggf. ein Semester früher gefördert werden.
Geht innerhalb des Bewerbungszeitraumes keine Bewerbung ein, so wäre die jeweilige Person zum nächsten Termin erneut zu nominieren.  
Bewerbungen, die auf anderen Wegen oder über andere Stellen eingereicht werden, können nicht berücksichtigt werden. Unvollständige Bewerbungen können ebenfalls nicht berücksichtigt werden. Die Bewerberinnen und Bewerber sind für die Vollständigkeit ihrer Bewerbungen verantwortlich.
Wichtiger Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass die Beantragung eines Visums und die Vorbereitung der Ausreise in der Verantwortung der Stipendiatinnen und Stipendiaten liegt. Der DAAD als Stipendiengeber wird hierfür durch die Förderunterlagen eine Grundlage liefern. Die Vereinbarung von Terminen bei den Auslandsvertretungen, Beschleunigung von Verfahren, Buchung von Flügen und Bereitstellung logistischer Dienstleistungen sowie Sicherheitsleistungen liegt grundsätzlich außerhalb des Mandats und Einflussbereiches des DAAD. Eine systematische Sonderbehandlung von Stipendiatinnen und Stipendiaten des Hilde Domin-Programms kann daher nicht gewährleistet werden.

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