Teilnahmebedingungen für Weiterbildungsveranstaltungen der OTH Amberg-Weiden / OTH Professional

Umfang und Inhalt der Weiterbildungsveranstaltung

Umfang und Inhalt der Weiterbildungsveranstaltung ergeben sich aus dem jeweiligen Veranstaltungsprogramm. Die OTH Amberg-Weiden behält sich vor, in Ausnahmefällen Ersatzdozierende einzusetzen und/oder den Veranstaltungsinhalt geringfügig zu ändern.

Anmeldung und Teilnahmezusage

Die Anmeldung erfolgt online und ist verbindlich. Mit der Anmeldung kommt unter der Bedingung, dass die angegebene Mindestteilnehmerzahl erreicht wird, zwischen den Teilnehmenden und der OTH Amberg-Weiden ein Weiterbildungsvertrag zustande. Nach der Anmeldung erhalten Teilnehmende eine Bestätigung über den Anmeldungseingang. Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Ein Rechtsanspruch auf Teilnahme besteht nicht.

Die OTH Amberg-Weiden behält sich die Zulassung zu Weiterbildungsveranstaltungen über bestimmte Zugangsvoraussetzungen vor.

Teilnahmegebühr

Die Teilnahmegebühr ist nach den in der Anmeldung genannten Zahlungsmodalitäten oder gemäß Rechnung fällig. Der Betrag ist ohne Abzug und unter Angabe der Buchungskennziffer zu entrichten.

Bei Zahlungsverzug können Teilnehmende vom weiteren Besuch von Weiterbildungsveranstaltungen ausgeschlossen werden. Teilnahmebescheinigungen u.ä. werden erst nach vollständiger Bezahlung der Teilnahmegebühr ausgegeben.

Teilnehmendenzahl, Absage

Die OTH Amberg-Weiden behält sich vor, ausgeschriebene Weiterbildungsveranstaltungen aus wichtigen Gründen auch kurzfristig abzusagen. Ein wichtiger Grund ist beispielsweise ein krankheitsbedingter Ausfall von Dozierenden.

Bereits bezahlte Teilnahmegebühren werden in diesem Fall erstattet.

Teilnahmebescheinigung

Die Teilnehmenden erhalten nach Abschluss der Veranstaltung eine Teilnahmebescheinigung bzw. das im Veranstaltungsprogramm ausgewiesene Dokument.

Rücktritt

Ein Rücktritt vom Weiterbildungsvertrag/von einer Weiterbildungsveranstaltung muss schriftlich erfolgen, wobei die Übermittlung per Fax oder E-Mail genügt. Die Rücktrittserklärung ist zu richten an: OTH Amberg-Weiden, OTH Professional, Hetzenrichter Weg 15, 92637 Weiden, Fax 0961/382-2191 oder info@oth-professional.de.

Bei Rücktritt bis zum Ablauf der Rücktrittsfrist fällt keine Teilnahmegebühr an, danach werden die Teilnahmegebühren in voller Höhe fällig, es sei denn, es wird seitens des/der Rücktretenden ein/e geeignete/r Ersatzteilnehmer/in gestellt. Ein Rücktritt ist bis vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn möglich.

Urheberrecht

Ausgegebene Arbeitsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht – auch nicht auszugsweise – ohne Einwilligung der OTH Amberg-Weiden bzw. der Dozierenden vervielfältigt werden.

Haftung

Die Haftung der OTH Amberg-Weiden, ihrer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen ist - außer bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit - beschränkt auf Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Bei Personenschäden gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Für Teilnehmende von Weiterbildungsveranstaltungen besteht kein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz.

Hausordnung und Brandschutzordnung

Mit Vertragsabschluss verpflichten sich die Teilnehmenden, die Hausordnung und die Brandschutzordnung der OTH Amberg-Weiden einzuhalten. Beide Unterlagen sind im Internet unter www.oth-aw.de/studieren-und-leben/formalia/gesetze-und-verordnungen einsehbar.

Salvatorische Klausel

Durch die Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieses Vertrages wird die Wirksamkeit der übrigen Regelungen des Vertrages nicht berührt. Die Vertragspartner werden eine der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung vereinbaren.

Weiterbildende Studiengänge

Bitte beachten Sie, dass die weiterbildenden Studiengänge unter die Regelungen des Studienbetriebs fallen und diese Teilnahmebedingungen keine Anwendung finden. Die Zulassung zu weiterbildenden Studiengängen erfolgt insbesondere entsprechend der Regelungen der jeweiligen Studien- und Prüfungsordnung. Es ergeht ein Zulassungsbescheid.