Professor/in Fakultät Maschinenbau / Umwelttechnik
Telefon: +49 (9621) 482-3307
Fax: +49 (9621) 482-4307
w.bloechl@oth-aw.de
Lehrgebiet(e): Fertigungstechnik, Werkzeugmaschinen, Koordinatenmesstechnik, 3D-Druck, Digitale Produktion
Forschungsgebiet(e):
Säulen:
- Werkzeugmaschinen und Zerspanungstechnik (Highlight: Selbstgebaute CNC-gesteuerte Drehfräsmaschine)
- Koordinatenmesstechnik (Zertifizierter AUKOM Trainer, Multisensorkoordinatenmesstechnik)
- 3D Druck (Entwicklung eines Prüfteiles zur Genauigkeitsbestimmung von 3D-Druckern, Innovationsnetzwerk Additiv Manufacturing)
- Industrie 4.0 (Projektleitung Projekt ISAC@OTH mit Gesamtumfang 3,7 Mio. €)
Zum Profil
längeren Zeitraum erstrecken. 2 Die Bearbeitung erfolgt ohne ständige Aufsicht. 3
Der Aufgabensteller kann bestimmen, dass eine noch nicht abgelieferte Prüfungsstudienarbeit nicht
aus den Räumen der [...] Regel umfasst es einschließlich der begleitenden Lehrveranstaltungen einen zusammenhängenden
Zeitraum von mindestens 20 Wochen.
(3) Der zeitliche Umfang der Lehrveranstaltungen darf durch Prüfungen [...] umfasst einschließlich
der begleitenden Lehrveranstaltungen einen in der Regel zusammenhängenden Zeitraum von
mindestens 20 Wochen. 3 An Stelle des ersten praktischen Studiensemesters kann bei geeigneten
zuständige Fakultät kann die Zulassung verweigern, wenn gewichtige
Gründe (z.B. begrenzte Raumkapazität oder fehlende technische Ausstattung) vorliegen.
§ 4
Studienaufbau
(1) Die Aufnahme
mehreren Mitgliedern
übertragen.
§ 17
Prüfungszeitraum, Prüfungstermine und Hilfsmittel
(1) Der vom Prüfungsausschuss festzulegende Anmelde- und Prüfungszeitraum ist spätestens 14 Tage
nach Vorles [...] Praktisches Studiensemester
§ 15 Prüfungsausschuss
§ 16 Prüfungskommissionen
§ 17 Prüfungszeitraum, Prüfungstermine und Hilfsmittel
§ 18 Prüfungsanmeldung
§ 19 Zulassung zu Prüfungen [...] .
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2Darüber hinaus legt der Prüfungsausschuss in jedem Semester den Zeitraum fest, in dem die
Prüfungen einschließlich der Wiederholungsprüfungen an der Ostbayerischen Technischen
der Art und des Umfangs der Prüfungsleistung muss bis spätestens 4 Wochen
vor Beginn des Prüfungszeitraums bekanntgegeben werden und gilt nur für das
Sommersemester 2020.
(2) 1Die zuständige Pr [...] der Art und des Umfangs der Prüfungsleistung
muss bis spätestens 4 Wochen vor Beginn des Prüfungszeitraums bekanntgegeben werden
und gilt nur für das Sommersemester 2020.
(2) 1Die zuständige Pr [...] ldende
Modulprüfungen oder Modulteilprüfungen zur Notenverbesserung einmalig im regulären
Prüfungszeitraum des Wintersemesters 2020/2021 wiederholt werden, wobei das bessere
Ergebnis zählt. 3Die Vo
einem Studienabschluss an
einer ausländischen Hochschule wird empfohlen, bis zum Ende des Bewerbungszeitraums
einen Anerkennungsbescheid des Studienabschlusses, ausgestellt durch eine zertifizierte
[...] Begründung schriftlich mitgeteilt.
²Eine erneute Bewerbung ist frühestens im folgenden Bewerbungszeitraum wieder möglich.
§ 6
Nachweis der studiengangspezifischen Eignung
(1) Vor
einem Studienabschluss an einer ausländischen
Hochschule ist vom Bewerber bis zum Ende des Bewerbungszeitraums ein Anerkennungsbescheid des
Studienabschlusses, ausgestellt durch eine zertifizierte Einrichtung [...] durch eine Auswahlkommission, die aus mindestens zwei
Professoren besteht und vor Beginn des Bewerbungszeitraums von der Fakultät bestimmt wird. Als
Kriterien dienen gleichgewichtig die inhaltliche Qualität [...] Bewerber oder Bewerberinnen, die die Bewertung „nicht bestanden“ erzielen, können in diesem
Bewerbungszeitraum nicht zugelassen werden. Eine Bewerbung zu einem späteren Zeitpunkt ist
wieder möglich.
n
übertragen.
§ 17
Prüfungszeitraum, Prüfungstermine und Hilfsmittel
(1) Der vom Prüfungsausschuss festzulegende Anmelde- und Prüfungszeitraum ist spätestens 14 Tage
nach Vor [...]
§ 14 a Prüfungsorgane
§ 15 Prüfungsausschuss
§ 16 Prüfungskommissionen
§ 17 Prüfungszeitraum, Prüfungstermine und Hilfsmittel
§ 18 Prüfungsanmeldung
§ 18 a Nachteilsausgleich
[...] iten und
7. die Entscheidung über den Nachteilsausgleich.
8. die Festlegung des Zeitraumes in dem die Prüfungen einschließlich der
Wiederholungsprüfungen durchgeführt werden
3Der
n und
7. die Entscheidung über den Nachteilsausgleich.
8. die Festlegung des Zeitraumes in dem die Prüfungen einschließlich der Wiederholungsprüfungen
durchgeführt werden
der Art und des Umfangs der Prüfungsleistung muss bis spätestens 4 Wochen
vor Beginn des Prüfungsanmeldezeitraums bekanntgegeben werden und gilt nur für das
Wintersemester 2020/2021.
(2) 1Die zuständige
Hinweis auf die Dringlichkeit eine Sitzung unter
Beachtung einer Ladungsfrist von 3 Werktagen anberaumen.
(3) Die Hochschulleitung ist zu den Sitzungen aller Gremien unter Angabe der Tagesordnung
e
beschrieben.
§7
Praxissemester
Das fünfte Semester ist ein Praxissemester, das in einem Zeitraum von 20 Wochen abzuleisten ist. Weitere
Informationen zum Praxissemester sind im Studienplan und
n und
7. die Entscheidung über den Nachteilsausgleich.
8. die Festlegung des Zeitraumes in dem die Prüfungen einschließlich der Wiederholungsprüfungen
durchgeführt werden