Informationen für Studierende
Die Ziele des Deutschlandstipendiums
Mit dem Deutschlandstipendium unterstützt die OTH Amberg-Weiden zusammen mit privaten Förderern und dem Bundesbildungsministerium überdurchschnittlich qualifizierte und motivierte Studierende der Hochschule.
Neben der finanziellen Unterstützung erhalten die Studierenden über das Stipendium Kontakt zu Führungskräften und potentiellen Arbeitgebern. Mit der Förderung entsteht ein Netzwerk zwischen dem Förderkreis, den Stipendiatinnen und Stipendiaten und der OTH Amberg-Weiden.
Förderfähigkeit und Vergabekriterien
Förderfähig sind Studierende, die an der OTH Amberg-Weiden innerhalb der Regelstudienzeit immatrikuliert sind (bis 7. FS im Bachelor und bis 3. FS im Master).
Für die Vergabe der Deutschlandstipendien werden berücksichtigt:
- die Studienleistungen sowie
- weitere Kriterien im Sinne § 3 Satz 2 des StipG (z. B. ehrenamtliches Engagement, persönliche bzw. famililäre Umstände)
Die Förderung
Das Stipendium beträgt 300 € monatlich. Gewährt wird es als einkommensunabhängiger Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss und der auch nicht auf die Leistungen nach dem BAföG angerechnet wird. Das Deutschlandstipendium wird nicht vergeben, wenn bereits eine leistungsbezogene Förderung durch eine andere Einrichtung erfolgt; Ausnahmen hiervon sind möglich. Auf das Stipendium besteht kein Rechtsanspruch.
Die Auszahlung des Stipendiums erfolgt monatlich.
Die Förderdauer
Die Stipendien werden für ein Jahr (zwei Semester) vergeben, mit Beginn jeweils zum Start des Wintersemesters. Zur Fortsetzung des Stipendiums ist eine Wiederbewerbung erforderlich. Die Förderungshöchstdauer richtet sich nach der Regelstudienzeit im jeweiligen Studiengang.
Das Bewerbungsverfahren
Das Bewerbungs- und Auswahlverfahren erfolgt über ein Online-Bewerbungsformular, das innerhalb des Bewerbungszeitraums elektronisch mit allen erforderlichen Anlagen einzureichen ist.
Folgende Anlagen sind der Bewerbung beizufügen:
- Immatrikulationsbescheinigung
- Tabellarischer Lebenslauf
- Hochschulzugangsberechtigung
- Notenblatt (Primuss-Portal)
- Nachweise für Preise, Engagement etc.
- ggf. Dokumente zu persönlichen Umständen (ärztliche Bescheinigungen, Kindernachweis etc.)
Die Bewerbungsfristen
Bewerbungszeitraum für den Durchgang 2018/2019:
20.06. bis 20.08.2018 (für Bachelor-Studierende ab dem 2. Semester und Master-Studierende)
23.09. bis 13.10.2018 (nur für Studierende, die sich im WS 2018/19 im
1. Bachelor-Semester befinden)
Bewerbungen außerhalb des Bewerbungszeitraums können nicht berücksichtigt werden.
Die Vergabe des Stipendiums
Die Stipendienvergabe erfolgt durch ein Auswahlgremium der Hochschule, das sich wie folgt zusammensetzt:
- Vertretung der Studiendekane/dekanninen der vier Fakultäten
- Mitglied der Hochschulleitung (Vizepräsident/in Studium und Lehre)
- Leitung Studien- und Career Service
- die Hochschulfrauenbeauftragte
- zwei Vertreter/innen des Studentischen Konvents
Die Bewilligung erfolgt schriftlich.