Allgemeine Geschäftsbedingungen careerday
Zustandekommen des Vertrages
Der Vertrag kommt nach elektronischer Anmeldung der/des Ausstellenden bei der OTH-AW mit der ausdrücklichen Annahmebestätigung der OTH-AW mittels E-Mail zustande. Sie erhalten eine Eingangsbestätigung zu Ihrer Anmeldung, mit der die OTH-AW bestätigt, dass Ihre Anmeldung eingegangen ist. Die ausdrückliche Annahmebestätigung (mit der der Vertrag zustandekommt) erhalten Sie nach Prüfung der Kapazitäten mittels einer gesonderten E-Mail etwa vier Wochen nach Eingang Ihrer Anmeldung. Unsere Kapazitäten hinsichtlich des careerdays sind begrenzt. Ist unsere Kapazitätsgrenze erreicht, werden wir Sie auf eine Warteliste setzen und entsprechend informieren.
Entgelt
Die/der Ausstellende(n) ist/sind verpflichtet, ein Entgelt zuzüglich Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe an die OTH-AW zu zahlen. Das Entgelt ergibt sich aus der Preisliste in der Anmeldung. Das Entgelt wird mit dem Zustandekommen des Vertrages zur Zahlung fällig. Das Entgelt wird von der OTH-AW in Rechnung gestellt.
Stornierungsgebühr
Bei Stornierung der verbindlichen Anmeldung bis zum 02. Mai 2024 wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 150,00 Euro erhoben. Ab dem 03. Mai 2024 wird bei Stornierung der verbindlichen Anmeldung eine Stornierungsgebühr in Höhe der Teilnahmegebühr erhoben.
Organisatorische Änderungen
Die OTH-AW kann aus sachlichem Grund Ort, Zeitpunkt und Art der Veranstaltung ändern oder absagen.
Haftung
Die Haftung der OTH-AW, ihrer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen ist - außer bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit -beschränkt auf Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Bei Personenschäden gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Elektronische Form
Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der elektronischen Form. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen.
Salvatorische Klausel
Durch die Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieses Vertrages wird die Wirksamkeit der übrigen Regelungen des Vertrages nicht berührt. Die Vertragspartner werden eine der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung vereinbaren.
Datenschutz
Die/der Ausstellende(n) erklärt/erklären sich damit einverstanden, dass die in der Anmeldung angegebenen firmenbezogenen Daten zum Zwecke der Verwaltung erhoben, verarbeitet und genutzt werden.