Professor/in Fakultät Maschinenbau / Umwelttechnik
Telefon: +49 (9621) 482-3307
Fax: +49 (9621) 482-4307
w.bloechl@oth-aw.de
Lehrgebiet(e): Fertigungstechnik, Werkzeugmaschinen, Koordinatenmesstechnik, 3D-Druck, Digitale Produktion
Forschungsgebiet(e):
Säulen:
- Werkzeugmaschinen und Zerspanungstechnik (Highlight: Selbstgebaute CNC-gesteuerte Drehfräsmaschine)
- Koordinatenmesstechnik (Zertifizierter AUKOM Trainer, Multisensorkoordinatenmesstechnik)
- 3D Druck (Entwicklung eines Prüfteiles zur Genauigkeitsbestimmung von 3D-Druckern, Innovationsnetzwerk Additiv Manufacturing)
- Industrie 4.0 (Projektleitung Projekt ISAC@OTH mit Gesamtumfang 3,7 Mio. €)
Zum Profil
mehreren Mitgliedern
übertragen.
§ 17
Prüfungszeitraum, Prüfungstermine und Hilfsmittel
(1) Der vom Prüfungsausschuss festzulegende Anmelde- und Prüfungszeitraum ist spätestens 14 Tage
nach Vorles [...] Praktisches Studiensemester
§ 15 Prüfungsausschuss
§ 16 Prüfungskommissionen
§ 17 Prüfungszeitraum, Prüfungstermine und Hilfsmittel
§ 18 Prüfungsanmeldung
§ 19 Zulassung zu Prüfungen [...] .
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2Darüber hinaus legt der Prüfungsausschuss in jedem Semester den Zeitraum fest, in dem die
Prüfungen einschließlich der Wiederholungsprüfungen an der Ostbayerischen Technischen
n und
7. die Entscheidung über den Nachteilsausgleich.
8. die Festlegung des Zeitraumes in dem die Prüfungen einschließlich der Wiederholungsprüfungen
durchgeführt werden
einem Studienabschluss an
einer ausländischen Hochschule wird empfohlen, bis zum Ende des Bewerbungszeitraums
einen Anerkennungsbescheid des Studienabschlusses, ausgestellt durch eine zertifizierte
[...] Begründung schriftlich mitgeteilt.
²Eine erneute Bewerbung ist frühestens im folgenden Bewerbungszeitraum wieder möglich.
§ 6
Nachweis der studiengangspezifischen Eignung
(1) Vor
einem Studienabschluss an einer ausländischen
Hochschule ist vom Bewerber bis zum Ende des Bewerbungszeitraums ein Anerkennungsbescheid des
Studienabschlusses, ausgestellt durch eine zertifizierte Einrichtung [...] durch eine Auswahlkommission, die aus mindestens zwei
Professoren besteht und vor Beginn des Bewerbungszeitraums von der Fakultät bestimmt wird. Als
Kriterien dienen gleichgewichtig die inhaltliche Qualität [...] Bewerber oder Bewerberinnen, die die Bewertung „nicht bestanden“ erzielen, können in diesem
Bewerbungszeitraum nicht zugelassen werden. Eine Bewerbung zu einem späteren Zeitpunkt ist
wieder möglich.
der Art und des Umfangs der Prüfungsleistung muss bis spätestens 4 Wochen
vor Beginn des Prüfungszeitraums bekanntgegeben werden und gilt nur für das
Sommersemester 2020.
(2) 1Die zuständige Pr [...] der Art und des Umfangs der Prüfungsleistung
muss bis spätestens 4 Wochen vor Beginn des Prüfungszeitraums bekanntgegeben werden
und gilt nur für das Sommersemester 2020.
(2) 1Die zuständige Pr [...] ldende
Modulprüfungen oder Modulteilprüfungen zur Notenverbesserung einmalig im regulären
Prüfungszeitraum des Wintersemesters 2020/2021 wiederholt werden, wobei das bessere
Ergebnis zählt. 3Die Vo
der Art und des Umfangs der Prüfungsleistung muss bis spätestens 4 Wochen
vor Beginn des Prüfungsanmeldezeitraums bekanntgegeben werden und gilt nur für das
Wintersemester 2020/2021.
(2) 1Die zuständige
Praxissemester und Vorpraktikum
(1) Das fünfte Semester ist ein Praxissemester, das in einem Zeitraum von 20 Wochen abzuleisten ist.
Weitere Informationen zum Praxissemester sind im Studienplan und
Hochschule Amberg-Weiden festgelegten
Zeitraums erfolgen, welcher dem Bewerber mit dem Zulassungsbescheid schriftlich mitgeteilt wird. 2Wenn der
Bewerber diesen Zeitraum nicht einhalten kann und die Gründe [...] versuchen, oder
c. widerrechtlich in Räume der Hochschule eindringen oder auf Aufforderung des Berechtigten sich nicht
entfernen, oder
d. Gebäude bzw. Räume der Hochschule oder deren Zwecken dienende [...] Teilnahme an weiteren Lehrveranstaltungen,
c. Untersagung der Benutzung einzelner Einrichtungen oder Räume,
d. Ausschluss vom Studium für bis zu zwei Semester.
²Ordnungsmaßnahmen nach Absatz 2 Satz
Umfangs der Prüfungsleistung muss grundsätzlich bis spätestens eine Woche vor
Beginn des Prüfungsanmeldezeitraums bekanntgegeben werden und gilt nur für das
Sommersemester 2022. 4In besonderen Ausnahmefällen [...] Prüfung, die ihnen elektronisch zur
Verfügung gestellt wird. 5Take-Home-Exams innerhalb des Prüfungszeitraums dürfen einen
Zeitrahmen von 24 Stunden nicht überschreiten. 6Bei Take-Home-Exams ist die
n und
7. die Entscheidung über den Nachteilsausgleich.
8. die Festlegung des Zeitraumes in dem die Prüfungen einschließlich der Wiederholungsprüfungen
durchgeführt werden
hat, genehmigen.
15. Im § 10 Abs. 4 wird folgender Satz 2 eingefügt: „Spätestens in diesem Zeitraum muss das Seminar zum
wissenschaftlichen Arbeiten besucht worden sein.
16. Im § 10 Abs. 5 wird
Hinweis auf die Dringlichkeit eine Sitzung unter Beachtung einer
Ladungsfrist von 3 Werktagen anberaumen.
(3) Die Hochschulleitung ist zu den Sitzungen aller Gremien unter Angabe der Tagesordnung