Künstliche Intelligenz (KI) ist in der Industrie nicht mehr wegzudenken – ob beim Trainieren kooperativer Roboter, der Optimierung von Prozessen oder in der Qualitätssicherung. Der Masterstudiengang Artificial Intelligence for Industrial Applications gibt Ihnen tiefe Einblicke in die Funktionsweise von Künstlicher Intelligenz und Maschinellem Lernen und adressiert aktuelle Themen wie Natural Language Processing, Computersehen, Data Analytics, autonome Roboter oderSprachdialogsysteme. Neben der Vermittlung fundierter theoretischer Grundlagen und dem aktuellen Stand der Forschung ermöglicht der Studiengang eine praxis- und anwendungsorientierte Ausbildung, bei der Sie in praktischen Projekten in Kleingruppen KI-Systeme entwerfen und prototypisch realisieren. Forschungsstarke Professorinnen und Professoren und Dozierende aus dem KI-Bereich vermitteln Ihnen dabei das nötige Wissen, um in der digitalen Arbeitswelt als Master of Science arbeiten zu können.

Berufschancen

Mit dem Abschluss Master of Science for Industrial Applications haben Sie die Möglichkeit, in der Entwicklung innovativer Lösungen für industrielle Anwendung zu arbeiten. Die Arbeit an fahrerlosen Transportfahrzeugen, KI-gestützter Bildanalyse in der Qualitätssicherung, Entwicklung von autonomen kooperativen Robotern oder Sprachdialogsystemen sind hier realistische Berufsfelder. Daneben bietet der Studiengang aber auch die Chance, eine akademische Karriere, z.B. eine Promotion, voranzutreiben. Der Abschluss des Studiengangs eröffnet Absolventinnen und Absolventen vielfältige Möglichkeiten und hervorragende Perspektiven auf dem Arbeitsmarkt. Sie können in verschiedenen Bereichen tätig werden, u.a. in der Industrie, im gewerblichen Bereich, bei Hochschulen oder Forschungsinstituten.

Studienmodelle

Der Masterstudiengang Artificial Intelligence for Industrial Applications wird als Vollzeitstudium und als Teilzeitstudium angeboten.

Bewerbung

Studienstart

Im Masterstudiengang Artificial Intelligence for Industrial Applications ist ein Studienbeginn zum Winter- und Sommersemester möglich.

Anmeldetermine

Sie können sich hier zum Studium vom 01. Mai bis 15. Juni (Start zum Wintersemester) und 15. November bis 15. Dezember (Start zum Sommersemester) jedes Jahres per Online-Bewerbung im Bewerbungsportal PRIMUSS anmelden. In Ausnahmefällen verlängern wir die Bewerbungsfristen einzelner Studiengänge. Ob Sie sich für diesen Studiengang noch bewerben können, erfahren Sie im Bewerberportal.

Ausführlichere Informationen zur Bewerbung und Einschreibung

Zulassungsvoraussetzungen

Der konsekutive Masterstudiengang richtet sich an Absolventen mit einem ersten einschlägigen ingenieur- oder naturwissenschaftlichen Hochschulabschluss. Als einschlägig gelten unter anderem die folgenden Studiengänge:

  •     Informatik, Technische Informatik und Varianten
  •     Elektro- und Kommunikationstechnik
  •     Datenwissenschaft, Datenanalytik
  •     Mechatronik, Maschinenbau und digitale Automatisierung
  •     technisch orientierte Mathematik

Über die Relevanz entscheidet der Prüfungsausschuss.

Zudem wird ein Eignungstest online stattfinden, der die fachliche Eignung in den Kompetenzfeldern Informatik und Mathematik abprüft. Weitere Informationen finden Sie hier auf unserer Lernplattform (Link). Dort können Sie sich bereits jetzt als Gast einloggen, um Informationen einzusehen. Den Test können Sie jedoch erst nach Bewerbung auf das Studium durchführen. Ein Nutzerkonto erhalten Sie im Rahmen des Bewerbungsprozesses. Weitere Informationen erhalten Sie nach Zulassung zum Test. Der Test wird online in den folgenden Zeiträumen stattfinden:

  • Bewerbung für Start im Wintersemester: 01. Juli - 14. Juli
  • Bewerbung für Start im Sommersemester: 21. Dezember - 04. Januar / zweiter Durchlauf: 17. Januar - 05. Februar

 Qualifikationsvoraussetzungen für den Studiengang sind:

  1. Abgeschlossener Hochschulabschluss mit 210 ECTS oder mindestens 180 ECTS. Wenn Sie 180 ECTS haben, müssen Sie im ersten Semester Brückenmodule belegen oder die Anerkennung von Praxiserfahrung beantragen. (§5 (1) + (2) in der Studien- und Prüfungsordnung)
  2. Eignungsnachweis, der das Ergebnis des Eignungstests, Ihren ersten Hochschulabschluss und Ihre Mathematik- und Informatikkenntnisse je nach Bewerbungsunterlagen (Lebenslauf, Zeugnis) berücksichtigt (siehe §6 der Studien- und Prüfungsordnung)
  3. Der Hochschulabschluss muss mit gut oder besser (gleichbedeutend mit einer umgerechneten Note von 2,5 oder besser) abgeschlossen sein (siehe §5 (3) in der Studien- und Prüfungsordnung)
  4. Englische Sprachkenntnisse B2 oder besser (siehe §5 (5) der Studien- und Prüfungsordnung)