7 Qualitätssicherung 3 2 SU/Ü Kl 60
3.8 Elektrische Antriebstechnik 5 4 SU/Ü Kl 90
3.9 Messtechnik 5 4 SU/Ü Kl 90
3.10 Energiewandlung in Kraft- und Arbeitsmaschinen 5 4 SU/Ü, Pr Kl 90
[...] nur über differenzierte Prüfungsformen abgeprüft werden können.
2. Modulteilprüfungen sind so bemessen, dass die gesamte Prüfungsbelastung für die Studierenden nicht größer wird als bei einer Modulprüfung
4 SU/Ü, Pr Kl 90
StA (Pr2)) 0,7
0,3
3.6 Elektrotechnik II (ETII) 5 4 SU/Ü Kl 90
3.7 Messtechnik (MT) 6 5 SU/Pr Kl 90
StA (Pr2)) 0,8
0,2
3.8 Energiewandlung in Kraft- und
Arbeitsmaschinen [...] differenzierte Prüfungsformen abgeprüft werden können.
2. Modulteilprüfungen sind so bemessen, dass die gesamte Prüfungsbelastung für die Studierenden nicht größer wird als bei einer Modulprüfung
Antriebstechnik 5 4 SU/Ü Kl 90
2.14 Regelungs- und Steuerungstechnik 5 4 SU/Ü Kl 90
2.15 Messtechnik 5 4 SU/Ü Kl 90
Summe 75 60
1 2 3 4 5 6 7
Nr. Modulbezeichnung
ECTS-
Punkte
Antriebstechnik 5 4 SU/Ü Kl 90
2.14 Regelungs- und Steuerungstechnik 5 4 SU/Ü Kl 90
2.15 Messtechnik 5 4 SU/Ü Kl 90
Summe 75 60
Modulgruppe 3: Ingenieuranwendungen
3.1 Konstruktionselemente [...] nur über differenzierte Prüfungsformen abgeprüft werden können.
2. Modulteilprüfungen sind so bemessen, dass die gesamte Prüfungsbelastung für die Studierenden nicht größer wird als bei einer Modulprüfung
lemente II (ME II) 5 4 SU, Ü Kl 90
3.3 Fertigungstechnik (FT) 6 6 SU, Ü, Pr Kl 90
3.4 Messtechnik (MT) 6 5 SU, Pr
Kl 90
StA (PR2))
0,8
0,2
3.5 Elektrische Maschinen und Antriebe (EMA) [...] differenzierte Prüfungsformen abgeprüft werden können.
2. Modulteilprüfungen sind so bemessen, dass die gesamte Prüfungsbelastung für die Studierenden nicht größer wird als bei einer Modulprüfung
differenzierte Prüfungsformen abgeprüft werden können.
2. Modulteilprüfungen sind so bemessen, dass die gesamte Prüfungsbelastung für die Studierenden nicht größer wird als bei einer Modulprüfung
differenzierte Prüfungsformen abgeprüft werden können.
2. Modulteilprüfungen sind so bemessen, dass die gesamte Prüfungsbelastung für die Studierenden nicht größer wird als bei einer Modulprüfung
über differenzierte Prüfungsformen abgeprüft werden können.
2. Modulteilprüfungen sind so bemessen, dass die gesamte Prüfungsbelastung für die Studierenden nicht größer wird als bei einer Modulprüfung
te zu projektieren und zu konstruieren sowie unter Einbeziehung von Modellbildung, Simulati-
on, Mess- und Regelungstechnik komplexe mechanische, elektronische und optische Kompo-
nenten zu analysieren [...] Projektmanagement 2 3 SU, Ü schrP, 60 – 120 s. Modulhandbuch 1 s. Modulhandbuch
M9 Medizinische Messtechnik 4 5 SU, Ü schrP, 60 – 120 s. Modulhandbuch 1 s. Modulhandbuch
M10 Medizinische Bildgebung 4 5 [...] Produktentwicklung (M7) 3 2 SU, Ü schrP, 60 – 120 s. Modulhandbuch 1 s. Modulhandbuch
21 Medizin. Messtechnik (M9) 5 4 SU, Ü schrP, 60 – 120 s. Modulhandbuch 1 s. Modulhandbuch
22
Fertigungsverfahren in
Produkte zu
projektieren und zu entwickeln sowie unter Einbeziehung von Modellbildung, Simulation, Mess-
und Regelungstechnik komplexe mechanische, elektronische und optische Komponenten zu
analysieren [...] und Projektmanagement 4 4 SU, Ü
schrP, 90 – 240
und/oder LN s. MH 1 s. MH
M8 Medizinische Messtechnik 4 5 SU, Ü schrP, 90 – 240
und/oder LN s. MH 1 s. MH
M9 Medizinische Bildgebung 4 5 SU, Ü schrP [...] Therapeutische Systeme (M6) 5 4 SU, Ü
schrP, 90 – 240
und/oder LN s. MH 1 s. MH
19 Medizinische Messtechnik (M8) 5 4 SU, Ü
schrP, 90 – 240
und/oder LN s. MH 1 s. MH
20
Fertigungsverfahren in der M
te zu projektieren und zu konstruieren sowie unter Einbeziehung von Modellbildung, Simulati-
on, Mess- und Regelungstechnik komplexe mechanische, elektronische und optische Kompo-
nenten zu analysieren [...] und Projektmanagement 4 4 SU, Ü
schrP, 90 – 240
und/oder LN s. MH 1 s. MH
M8 Medizinische Messtechnik 4 5 SU, Ü schrP, 90 – 240
und/oder LN s. MH 1 s. MH
M9 Medizinische Bildgebung 4 5 SU, Ü schrP [...] Therapeutische Systeme (M6) 5 4 SU, Ü
schrP, 90 – 240
und/oder LN s. MH 1 s. MH
19 Medizinische Messtechnik (M8) 5 4 SU, Ü
schrP, 90 – 240
und/oder LN s. MH 1 s. MH
20
Fertigungsverfahren in der M
5 Werkstofftechnik II 5 4 SU/Ü Kl 90
3.6 Elektrische Antriebstechnik 5 4 SU/Ü Kl 90
3.7 Messtechnik 5 4 SU/Ü Kl 90
3.8
Produktentwicklung und kunststoffgerechte
Konstruktion
5 4 SU/Ü, Sem
Werkstofftechnik II 5 4 SU/Ü Kl 90
3.6 Elektrische Antriebstechnik 5 4 SU/Ü Kl 90
3.7 Messtechnik 5 4 SU/Ü Kl 90
3.8 Produktentwicklung und kunststoffgerechte
Konstruktion
5 4 SU/Ü, Sem [...] nur über differenzierte Prüfungsformen abgeprüft werden können.
2. Modulteilprüfungen sind so bemessen, dass die gesamte Prüfungsbelastung für die Studierenden nicht größer wird als bei einer Modulprüfung
Fach Nr. 13: Automatisierungs- und Systemtechnik
Richtziel:
Kenntnis der Grundlagen der Meß- und Automatisierungstechnik im Hinblick auf das Erkennen
von Automatisierungspotential und –bedarf [...] Grundlagen der Systemtechnik und deren Anwendung.
Inhalt:
Grundlagen der Automatisierungstechnik mit Meß- und Regelungsverfahren.
Automatisierungseinrichtungen mit Sensorik und Signalverarbeitung, Bussystemen
über differenzierte Prüfungsformen abgeprüft werden können.
2. Modulteilprüfungen sind so bemessen, dass die gesamte Prüfungsbelastung für die Studierenden nicht größer wird als bei einer Modulprüfung
Steuerungstechnik 7 5
SU, Ü, Pr Kl 90 0,80
StA (Pr) 0,20
2.10 Messtechnik 6
5 SU, Ü, Pr Kl 90 0,80
StA (Pr) 0,20
2.11 Chemische Grundlagen [...] II
Elektronik und
Digitaltechnik 5
2 SU, Ü
Kl 90
Elektrische Antriebe 2 SU, Ü
2.13
Mess- und Analyseverfahren der
Energietechnik
4 3 SU, Pr Kl 60
Summe 63 53
[...] differenzierte Prüfungsformen abgeprüft werden können.
2. Modulteilprüfungen sind so bemessen, dass die gesamte Prüfungsbelastung für die Studierenden nicht größer wird als bei einer Modulprüfung
3, 3.5, 3.8 (Konstruktionselemente II & 3D-CAD, Artikelgerechte Kon-
struktion, Werkzeugbau, Messtechnik, Kunststoffverarbeitung I),
5
- 4.2 (Allgemeinwissenschaftliche WPM),
- 5.1 (Betriebs [...] Kl 90
3.3 Werkzeugbau 5 4 SU/Ü Kl 90
3.4 Qualitätssicherung 3 2 SU/Ü Kl 60
3.5 Messtechnik 5 4 SU/Ü Kl 90
3.6 Automatisierung und Robotik 5 4 SU/Ü Kl 90
3.7 Mechanik der Polym [...] nur über differenzierte Prüfungsformen abgeprüft werden können.
2. Modulteilprüfungen sind so bemessen, dass die gesamte Prüfungsbelastung für die Studierenden nicht größer wird als bei einer Modulprüfung
Ingenieuranwendungen
3.1 Konstruktion II (KO II) 6 4 SU/Ü, Sem StA T1
StA T2 0,5
0,5
3.2 Messtechnik (MT) 6 5 SU/Ü, Pr Kl 90
StA (Pr2)) 0,8
0,2
3.3 Elektrische Antriebe,
Automatisierung und [...] differenzierte Prüfungsformen abgeprüft werden können.
2. Modulteilprüfungen sind so bemessen, dass die gesamte Prüfungsbelastung für die Studierenden nicht größer wird als bei einer Modulprüfung
Konstruktion II (KO II)
6 4 SU, Ü, S
StA T1 (3. Semester)
StA T2 (4. Semester)
0,5
0,5
3.2 Messtechnik (MT)
6 5 SU, Pr
Kl 90
StA (Pr2))
3.3 Elektrische Antriebe,
Automatisierung und Robotik [...] differenzierte Prüfungsformen abgeprüft werden können.
2. Modulteilprüfungen sind so bemessen, dass die gesamte Prüfungsbelastung für die Studierenden nicht größer wird als bei einer Modulprüfung
Ü, Pr
Kl 90
StA (Pr2))
0,7
0,3
3.6 Elektrotechnik II (ETII) 5 4 SU, Ü Kl 90
3.7 Messtechnik (MT) 6 5 SU, Pr
Kl 90
StA (Pr2))
0,8
0,2
3.8
Energiewandlung in Kraft- und
Arbeitsmaschinen [...] differenzierte Prüfungsformen abgeprüft werden können.
2. Modulteilprüfungen sind so bemessen, dass die gesamte Prüfungsbelastung für die Studierenden nicht größer wird als bei einer Modulprüfung
zeit für die Masterarbeit beträgt sechs Monate. 2Die Prüfungskommission kann auf
Antrag eine angemessene Nachfrist gewähren, wenn die Bearbeitungszeit wegen Krankheit oder an-
derer nicht zu vertretenden
Bearbeitungszeit der Masterarbeit beträgt sechs Monate. 2Die Prüfungskommission kann auf
Antrag eine angemessene Nachfrist gewähren, wenn die Bearbeitungszeit wegen Krankheit oder
anderer nicht vom Studierenden
Bearbeitungszeit der Masterarbeit beträgt sechs Monate. 2Die Prüfungskommission kann auf
Antrag eine angemessene Nachfrist gewähren, wenn die Bearbeitungszeit wegen Krankheit oder
anderer nicht vom Studierenden
szeit für die Masterarbeit beträgt sechs Monate. Die Prüfungskommission kann
auf Antrag eine angemessene Nachfrist gewähren, wenn die Bearbeitungszeit wegen Krankheit
oder anderer nicht vom Studierenden
nachgewiesen wird, dass der oder
die Studierende eine wissenschaftliche Fragestellung bearbeiten und angemessen darstellen kann.
(2) Voraussetzung für die Anmeldung zur Masterarbeit und Ausgabe des Themas [...] differenzierte Prüfungsformen abgeprüft werden können.
2. Modulteilprüfungen sind so bemessen, dass die gesamte Prüfungsbelastung für die Studierenden nicht größer wird als bei einer Modulprüfung